Elterngeld versteuern? und Frage wegen Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo,

mir hat mal jemand erzählt, dass bei der Steuererklärung mit Angaben des Elterngeldes einiges an Nachzahlung auf einen zukommt, weil das Elterngeld im Nachhinein versteuert werden muss. Stimmt das? Und wenn ja betrifft das jede Steuerklasse gleich? Wir haben 4/4.

Will ja nächstes Jahr keinen Schock erleben. Mache 2 Jahre Elternzeit, aber nur im ersten Jahr bekomme ich das Elterngeld, also ohne Splittung.

Dann mal noch ne Frage. Man darf ja auch in Teilzeit arbeiten gehen während der Elternzeit. Wenn ich jetzt im zweiten Jahr als Beispiel 8 Stunden die Woche arbeiten gehen würde, dann wird dieser Verdienst aber nicht mehr irgendwie rückwirkend von meinem Elterngeld (aus dem ersten Jahr) abgezogen oder? Weil ich kenne jemand, der Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet hat und sie meinte, wenn sie im zweiten Jahr arbeiten würde, würde sie wegen des Verdienstes weniger Elterngeld bekommen.

Danke euch.

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Also das Elterngeld wird auf dein Gesamteinkommen angerechnet und anhand dieses Gesamteinkommens errechnet sich der Steuersatz.

Wenn du Elterngeld nur im ersten Jahr bekommen hast, kannst du im zweiten Jahr der Elternzeit Teilzeit arbeiten ohne das es angerechnet wird, so mache ich das auch.

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Okay, zu 1.: DIREKT wird das Elterngeld nicht versteuert, es erhöht aber das zu versteuernde Einkommen deines Mannes. Da der ja das komplette Jahr nur Steuern für SEIN Gehalt gezahlt hat, kann das sehr teuer werden.

Man kann ein bisschen "tricksen". Mein Sohn kam z.b. im Februar, so dass es sich bei uns lohnt für das Jahr 2015 bei der Steuererklärung einfach "getrennte Veranlagung " zu wählen (das kann man jedes Jahr neu entscheiden. ) dann versteuert dein Mann ganz normal Seins und du dein und da du in dem Jahr ja nicht wirklich was verdient hast, musst du höchstwahrscheinlich auch keine Steuer bezahlen. Das ändert sich natürlich irgendwann je nachdem, wann das Elterngeld begann.
Am besten mit Elster beides mal durchrechnen, wenns soweit ist.

Da du das komplette elterngeld im ersten Jahr bekommen hast, wird dir nichts gekürzt, egal, ob du danach in Voll oder Teilzeit arbeiten gehst.
Es ist immer nur entscheidend, ob du Geld WÄHREND des Elterngeldbezuges verdienst.

#winke

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Super. Danke für eure Antworten.

Muss man das denn nicht begründen, warum man getrennte Veranlagung wählt?

Wir machen die Steuererklärung auch mit Elster. Ich kann mir mit dem Programm aber ja vorab nicht ausrechnen lassen, was wir bezahlen müssen oder wieder bekommen... oder? Hab echt keine Ahnung von Steuer,aber danke für den Tipp.

Unser Sohn ist im Dezember geboren, somit gab es ab Mitte Februar Elterngeld, und mein Mann hat im Januar und Februar Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen.

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Kurze Zwischenfrage:

Wenn man getrennt veranlagt, umgeht man vielleicht die erhöhte Steuerlast, aber hat auch keinen Vorteil im Sinne einer Steuerrückzahlung bei 4/4, oder? Weißt Du das zufällig? Denn auf diese Rückzahlung würden wir ungern verzichten wollen.

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Wie das mit der Versteuerung des Elterngeldes ist wurde ja schon erklärt.

Zur Teilzeitarbeit: Auch wenn du das Elterngeld auf zwei Jahre splittest, darfst du im zweiten Jahr arbeiten ohne das etwas angerechnet wird. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass im zweiten Elternzeitjahr das Gehalt bei Splittung des Elterngeldes angerechnet wird. Und rückwirkend wird schon gar nichts angerechnet, keine Sorge.

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Bis zum 1.7.2015 ist das korrekt.
Hinweis: Mit der Einführung des ElterngeldPlus ab 1.7.2015 hat sich das nun aber geändert. Da alle ElterngeldPlus-Monate inzwischen Bezugsmonate sind wird auch im 2. Jahr beziehungsweise in allen ElterngeldPlusmonaten Einkommen angerechnet.
Allerdings bleibt durch die Art der Anrechnung innerhalb der ElterngeldPlus-Monate ein recht grosser Anteil anrechnungsfrei. http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

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Jetzt machst Du mich aber nervös! Elterngeld Plus und alle entsprechenden Neuregelungen gelten aber nur für Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren sind, richtig? Alle "Elterngeldbezieher" und "auf zwei Jahre Splitter" müssen da jetzt nichts im zweiten Jahr befürchten, oder?!

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Huhu,

Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es wird also erstmal schön angerechnet, bis dann am Ende der Steuersatz ermittelt wird, der angerechnet werden muss.

Nach Ermittlung des Steuersatzes wird das Elterngeld abgezogen, es ist ja steuerfrei. Der neu ermittelte Steuersatz wird dann auf euer zu versteuerndes Einkommen (ohne Elterngeld) angerechnet.

Folglich kommt es oft zur Nachzahlung. Muss nicht, kann aber. Das ist grundsätzlich ein Risiko bei Zahlungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, genauso wie bei der Steuerklassenkombi 3/5.

Du kannst aber ja eure ganzen Daten mal im Elster-Programm eingeben, sowohl für die Zusammenveranlagung als auch die getrennte Veranlagung und dann schauen, was ungefähr raus kommt. ;-) Getrennte Veranlagung kannst du immer wählen, ihr müsst dann nur eben zwei Erklärungen abgeben, bekommt eine weitere Steuernummer,...

Wenn du im zweiten Jahr wieder arbeitest, wird dir das nicht rückwirkend abgezogen. :-) Egal ob du 8 oder 30 Stunden die Woche arbeitest.

#winke

LG erdbeerchen

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Super. Gut erklärt. Vielen lieben Dank euch.