Elterngeld plus Minijob

Hallo Ihr Lieben!

Darf man im zweiten Elternjahr sich was zum Elterngeld dazu verdienen ohne das es abgezogen wird? Im ersten Jahr weiß ich das man es nicht darf, da es vom Elterngeld abgezogen wird. Wie ist es im zweiten Jahr? Habt ihr Erfahrung damit?

Liebe Grüße Michelle #winke

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Wenn du dein elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hast, darfst du nicht verdienen ohne es abgezogen zu bekommen.

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Kannst du nicht so pauschal sagen.

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Bekommst du noch das alte Elterngeld?

Dann ist nur das erste Jahr Bezugsjahr und im 2. darfst du soviel verdienen wie du möchtest. Darfst halt nicht über die 30std/Woche kommen.

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Das kommt darauf an, ob du Elterngeld oder Elterngeldplus erhältst.
Beim ersten ja, beim 2. nein.

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Ohm ersten Jahr wird das Elterngeld angerechnet, deshalb musst du jede Beschäftigung auch melden. Im zweiten Jahr ist es wurscht.
Du hast ja nur 12 Monate Anrecht auf Elterngeld! Du verlängerst nur die Auszahlungszeit indem du die Hälfte monatlich bekommst. Trotzdem kommst du nicht über dein Gesamtbeitrag, das dir zusteht. Ist das verständlich?

Im zweiten Jahr kannst du somit so viel verdienen wie du möchtest, der zweite Teil des Elterngeldes steht dir trotzen zu.

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"Ohm ersten Jahr wird das Elterngeld angerechnet, deshalb musst du jede Beschäftigung auch melden. Im zweiten Jahr ist es wurscht. Du hast ja nur 12 Monate Anrecht auf Elterngeld!"
Das gilt nicht mehr für ab dem 1.7.2015 geborene Kinder, da gibt es keine Splittung mehr, sonder man kann nur ElterngeldPlus nehmen über die doppelte Zeit und dann wird jedes EInkommen über die komplette Zeit angerechnet!

Also vorsicht, solange die TE nicht endlich aufklärt, was sie beantragt hat (Elterngeld, ElterntgeldPlus), kann ihr keiner die korrekte Antwort sagen!

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Ach echt? Gut, das wusste ich nicht. Habe zwar auch dieses Jahr Nachwuchs bekommen aber diese Regelung gilt nicht für uns. Dann setze ich ein großes Fragezeichen hinter meinen Post und einen Rat sich an das zuständige Amt zu melden.