Elterngeld

Hallo Mamis,
vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten...

Und zwar: Bin ich zurzeit in Elternzeit (bis Oktober 2017) das Elterngeld hatte ich nur ein Jahr beantragt.

Wenn ich jetzt noch in der Elternzeit schwanger werden würde wie läuft es denn dann mit dem Elterngeld? Werde ich dann nur die 300€ bekommen oder würde ich dann soviel bekommen wie für das erste Kind?

Danke schon mal für die Antwort.

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Das kommt auf den Abstand der Kinder an.

Wenn du bis zum ersten Geburtstag deines ersten Kindes das zweite Kind auf die Welt bringt, bekommst du Elterngeld in derselben Höhe wie beim Ersten plus Geschwisterbonus.

Kommt das zweite Kind während des zweiten Lebensjahres des ersten Kindes, erhälst du es anteilig (+Geschwisterbonus), errechnet aus eben Monaten ohne Verdienst und Monaten mit Verdienst vor dem ersten Kind.

Bei Geburt nach dem vollendetem zweiten Lebensjahr erhälst du, sofern du dazwischen nichts verdient hast, nur den Basisbetrag von 300 € plus Geschwisterbonus. Der Geschwisterbonus fällt dann weg, sobald das erste Kind 3 Jahre alt wird.

Und hier noch mal die Grundlage: Für das Elterngeld wird immer das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate als Grundlage genommen. Elterngeldmonate (=/= Auszahlungsmonate) werden hierbei ausgeklammert.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen?

LG und einen schönen Abend.

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Um volles Elterngeld zu bekommen, solltest du spätestens vier Monate nach Geburt des ersten Kindes schwanger werden. Dann kann das eine Jahr des Elterngeldbezuges ausgeklammert werden und du bekommst den gleichen Betrag wie beim ersten Kind.

Wirst du später schwanger wird jeder Monat, der über die 12 Monate nach der ersten Geburt hinaus geht, mit dem entsprechnden Einkommen berechnet. Bei dir wäre das dann 0, weil du ja noch in Elternzeit bist.

Beispiel bei ELterngeldbezug von einem Jahr:

Geburt 1 Oktober 2015, Geburt 2 Oktober 2016= Elterngeld bei beiden Kindern gleich

Geburt 1 Oktober 2015, Geburt 2 April 2017= 6 Monate Einkommen vor Geburt 1, 6 Monate 0. Davon wird der Durchschnitt genommen.

Es gibt fürs 2. Kind aber noch einen Geschwisterbonus, wenn das erste noch keine 3 ist.

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"Geburt 1 Oktober 2015, Geburt 2 Oktober 2016= Elterngeld bei beiden Kindern gleich"

Ganz so schlimm ist es glücklicher Weise nicht, da ja auch für Kind 2 Mutterschutz besteht (egal ob in Elternzeit oder nicht, gibt es ja die Zahlung von der KK, wenn man einen AG hat), reicht es, wenn der Mutterschutz im November beginnt (denn der Oktober ist ja trotzdem schon vom Elterngeld abgedeckt. Somit könnte die Geburt 2 auch erst im Januar liegen.

Somit bekommt man noch volles Elterngeld bei einem Abstand von ca. 14/15 Monaten.

"Geburt 1 Oktober 2015, Geburt 2 April 2017= 6 Monate Einkommen vor Geburt 1, 6 Monate 0. Davon wird der Durchschnitt genommen."

Hier genauso, Geburt 2 im April heißt, der Mutterschutz hat spätestens im März begonnen. Somit sind nur die Monate November bis Februar mit 0 einzurechnen und somit sind es "nur" 4 Monate mit 0 Euro.

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Super, danke für deine Ergänzung

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Danke für die Antworten!

Wollen Ende nächstes Jahres unsere Familienplanung fortsetzen :), wenn es klappen würde, dann wäre das Baby zur Elternzeitbeendigung da.

Vorhin hat mir jemand erzählt

(in der Elternzeit egal wann schwanger werden und wieder soviel Elterngeld wie beim ersten Kind bekommen), aber konnte es irgendwie nicht so recht glauben.

Ich könnte nächstes Jahr für 6 Monate arbeiten gehen, dann wird das doch dazu gerechtet.. Sprich Hälfte vom ersten Kind und dann die hälfte was ich nächstes Jahr arbeiten würde.
Habe ich das nun so richtig verstanden?

Komm da ganz durcheinander

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Also alle Monate in denen du Elterngeld bekommen hast werden aus der Berechnung ausgeklammert, alle anderen Monate in denen du "nur" in elternzeit warst werden mit 0 berechnet.

wann ist dein Kind geboren, wann war das Jahr mit Elterngeld um?

Elterneld und Elternzeit haben letztedlich nichts mit einander zu tun!

Und ja wenn du arbeiten gehst wird es dazu gerechnet.
Aber das neue Elterngeld errechnet sich wieder anhand der letzten 12 Monate.

Beispiel du wirst direkt ende nächsten Jahres schwanger und das Kind kommt im Septemer 2017 auf die welt errechnet sich das Elterngeld anhand der letzten 12 Monate also Sept. 2016 bis Sept. 2017, wenn du in Elternzeit warst ohne Einkommen werden die Monate mit 0 berechnet, die 6 Monate die du arbeiten warst wird dann anhand deines Verdienstes berechnet.

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"Beispiel du wirst direkt ende nächsten Jahres schwanger und das Kind kommt im Septemer 2017 auf die welt errechnet sich das Elterngeld anhand der letzten 12 Monate also Sept. 2016 bis Sept. 2017, "
die letzten 12 Monate wären aber September 2016 bis August 2017 und die dürfen nicht genommen werden, sondern es würde sich wegen der Mutterschutzes aus den Monaten Juli (oder August je nach Beginn des Mutterschutzes) 2016 bis Juni (oder Juli) 2017.

Das wird oft vergessen und dann ist das Geschrei groß, wenn da noch zwei Monate mehr fehlen oder andersrum, die Freude groß, wenn zwei Monate mehr von vor der 1. Schwangerschaft genommen werden.

Der 2. Fall ist meist kein Problem, der erste kann schon zu einem großen Problem werden, wenn das Elterngeld 2/12 geringer ist als erwartet.

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