Hallo ihr lieben
Mich würde es mal interessieren , wie es mit dem Elterngeld so abläuft , wenn man ein zweites Kind nahe dem ersten bekommt. Wenn Sie z.b. einen Abstand von 2 Jahren haben .
Ich habe einen Beruf, da wäre ich sofort im BV. Wenn ich also Ende des Jahres wieder schwanger wäre , dann wär ich gerade mal 2-3 Monate arbeiten gewesen und dann wieder raus . Wie ist das dann mit der Berechnung des Elterngeldes? Bekommt man dann viel weniger als beim ersten ? Ich war dann nur 12 Monate in Elternzeit , die im Mai endet.
LG Ossilienchen und vielen Dank für die Antworten .
Elterngeld, wenn zweites Kind geringen Abstand hat
Wenn du ein BV hast, beziehst du ja weiterhin ganz normal dein Gehalt.
Dh 3 Monate Arbeiten + 9 Monate SS = 12 Monate Einkommen, die dann Grundlage für die Berechnung des EG sind (67% deines Durchschnittsgehalts)
Geht man zwischen den beiden Kindern nicht arbeiten, bekommt man nur den Mindestsatz. Das sind glaube ich 300€.
Es sei denn das 2. Kind wird noch in dem Zeitraum geboren, in dem man noch EG für das 1. Kind bekommt. Dann wird das Einkommen vor Geburt des 1. Kindes wieder für die Berechnung zugrunde gelegt.
Hoffe, ich hab alles richtig erklärt, sonst darf man mich gerne berichtigen
Hallo, ich war auf so einem Vortrag und da hat man uns erklärt, daß wenn man in der EZ schwanger wird nur den mindest Betrag erhält, da das Elterngeld ja kein Einkommen ist. Bist du dir da sicher?
Und Mal eine andere Frage, wie ist es denn wenn ich mich in der EZ entscheide doch ein weiteres Jahr zu nehmen - hab ich dann gar kein Einkommen? Dann würde es mehr Sinn machen evtl. zu kündigen?
Es gibt verschiedene Zeiträume die bei der Berechnung von Elterngeld ausgeklammert werden.
Das wären soweit ich weiß:
- Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind,
- Bezug von Mutterschaftsleistungen,
- Zeiten nachweislicher schwangerschaftsbedingter Erkrankungen mit Einkommenseinbußen
Für die ausgeklammerten Zeiträume werden dann Monate vorher zugrunde gelegt.
Wenn du nach 1 Jahr Elternzeit noch ein zweites möchtest muss dein Arbeitgeber erstmal zustimmen. Einfach so verlängern geht nicht, dass geht nur wenn du 2 Jahre beantragt hast auf 3 Jahre verlängern willst. Richtig ist im 2ten Jahr Elternzeit hast du kein Einkommen... eine Kündigung ist trotzdem nicht sinnvoll schließlich steht dir nach dieser Zeit dein Arbeitsplatz wieder zu. Wendung kündigst bist du arbeitslos und musst eine neue Stelle finden....
Wenn du 3 Monate arbeitest. .8 Monate bv (den ersten Monat weiß man ja nicht das man schwanger ist und würde zu den 3 Monate arbeiten zählen).. Dann kannst du ca 2 Monate abziehen da das EG ja von 12 vollen Monaten vor mutterschutzbeginn genommen werden.
Also hättest du ca 9 Monate Gehalt und 3 Monate zählen mit 0 Euro. Wenn der Mutterschutz günstig fällt dann wäre es nur ein Monat Abzug (d.h. 10 Monate gehalt. .2 Monate mit 0 Euro)
Ich persönlich würde 4 Monate arbeiten gehen und dann Verhütung absetzen. .So bekommst du wieder dein altes EG (außer du hast Stunden reduziert)
Warum zählen 3 Monate mit 0?
EG Monate zählen mit 0 in die Berechnung.
Es werden maximal 14 Monate nach der Geburt vom ersten Kind bei der Elterngeldberechnung fürs 2. Kind gestrichen. Dazu muss man den Trick anwenden, sich 10 Monate normales Elterngeld auszahlen zu lassen und 4 Monate ElterngeldPlus. Du müsstest also, wenn dein Kind 14 Monate alt ist, wieder Vollzeit arbeiten (oder BV bekommen), um fürs 2. Kind auch volles Elterngeld zu bekommen.
Das ist falsch. Es werden nur die Bezugsmonate vom Elterngeld ausgeklammert, also die ersten 12 Lebensmonate, und der Mutterschutz.
Genau so hat es mir die Dame von der Elterngeldstelle auch erklärt.
Huhu ossilienchen
Kenne dich noch aus der Zeit im schwangerschaftsforum hihi
Damals haben alle nach dir oft gefragt wo matheo bleibt und viele haben sich aufgeregt
Wie die Zeit vergeht hihi
Lg nach Berlin
Mein Großer ist im Oktober 2014 geboren. Ich war von Oktober 2015 bis März 2016 arbeiten und bin dann in BV gekommen. Im August 2016 ist der Kleine geboren. Mein Elterngeld berechnete sich nach den letzten 12 Monaten mit normalen Gehalt. Also von Nov 2015 bis Juni 2016 (volle Monate) und die anderen fehlenden Monate aus 2014.
Dann gab es noch einen Geschwisterbonus von 10 Prozent des EGs. (Mindestens 75 Euro). Am Besten du lässt dich beraten.
Bei den Kitagebühren vom Großen gab es jetzt auch einen Nachlass ab August 2016. Weil ja noch ein Kind in der Familie ist.