Elternzeit verlängern, teilzeit, wieder schwanger

Hey ihr lieben..
Meine Frage an euch:

Ich bin gerade in elternzeit meines ersten Kindes.

Ich habe ein Jahr beantragt und vorher Vollzeit gearbeitet..

Ich werde also ab Juli wieder arbeiten.

Jetzt würde ich gerne meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und trotzdem Teilzeit arbeiten.

Wir planen innerhalb der 3 Jahre Elternzeit wieder schwanger zu werden.

Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus wenn ich Teilzeit arbeite, oder auf 450 Euro Basis, oder wenn ich in der Elternzeit gar nicht arbeite und schwanger werde.

Habt ihr Erfahrungen?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Lg

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Da du nur 1 Jahrbeantragt hast, brauchst du für das 2. jahr die Genehmigung deines AGs. Das 3. Jahr kannst du wieder einfach anmelden ohne Genehmigung.

Ob du in Elternzeit bist oder nicht, ist nur für den nächsten Mutterschutz interessant. Nicht für das Elterngeld.

Beim nächsten Kind zählen wieder die 12 Monate Einkommen vor der Mutterschutz. Die 12 Monate Elterngeld und der Mutterschutz vom ersten Kind werden ausgeklammert. Es kommt also darauf an, wie schnell du wieder schwanger wirst.

Ansonsten zählt eben das, was du vor dem neuen Mutterschutz gemacht hast...Teilzeitgehalt, 450 Euro oder eben nichts.

Wenn du in Elternzeit bist, wenn der neue Mutterschutz beginnt, kannst du die Elternzeit für den neuen Mutterschutz beenden und bekommst dann während des Mutterschutzes dein altes Vollzeit Gehalt.

Bist du nicht mehr in Elternzeit und arbeitest Teilzeit, bekommst du im Mutteeschutz auch nur dein Teilzeitgehalt.

Vg Isa

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Okay, das heißt wenn ich auf 3 Jahre verlängere und werde im 3. Jahr schwanger bekomme ich nur den mindestsatz, da ich ein Jahr elterngeld bezogen habe und im 2. Jahr gar nichts verdient habe? Hab ich das richtig verstanden,?

Wann müsste ich denn schwanger werden um das gleiche elterngeld wie jetzt zu beziehen? Mit und ohne Verlängerung..

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Das gleiche Elterngeld wie jetzt würdest du nur bekommen, wenn du im Juli wieder in den Mutterschutz gehen würdest. Das schaffst du also nicht mehr.

Oder du würdest die letzten beiden Monate in EG Plus umwandeln und für die Lebensmonate 11-14 nur halbes EG beziehen. Dann würden noch zwei Monate mehr ausgeklammert und du müsstest im September wieder in den Mutterschutz gehen.

Also quasi jetzt sofort schwanger werden.

Vg Isa