Hallo ;)
ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit und was rechtlich erlaubt ist. Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen.
Zu meiner Situation: Ich habe im November meine Tochter geboren. Ab 8. Februar beginnt die Elternzeit (Mutterschutz wurde wegen Geburtsgewicht verlängert). Jetzt ist es leider so, dass meine Vertretung auf Arbeit überhaupt nicht zurecht kommt (ich habe eine leitende Position). Die Situation ist so nicht tragbar. Darf der Arbeitgeber die Elternzeit verkürzen und verlangen, dass ich vorzeitig zurückkehre?Meine Elternzeit wurde bereits bis November 2018 genehmigt. Der Arbeitgeber möchte mich nächste Woche anrufen und mit mir die Situation besprechen... nun habe ich die Befürchtung, dass ich meine Elternzeit verkürzen soll... War jemand in einer ähnlichen Lage?
Vielen Dank für eure Antworten.
Elternzeit und Arbeitgeber
Hey 😊 Glückwunsch zu deinem Wunder
Ich kenne mich zwar nicht aus was rechtlich machbar ist , bin aber der Meinung dein Chef hat auf Elternzeit keinen Einfluss , wird ja alles schriftlich festgehalten.
3 Jahre stehen dir zu! Meiner möchte auch gerne das ich am liebsten letzte Woche schon wieder anfange und das auf 40 std wie vorher 🙄 aber hey, wer dankt es dir ? Und vorallem wer bringt dir deine Zeit mit deinem Wurm zurück?
Ist hart gesagt aber auf Arbeit müssen die jetzt durch . Sie wissen nicht erst seit gestern von der Schwangerschaft und denke genug Zeit zu haben um deinen Posten zu vertreten , ich musste mich auch erst an den Gedanken gewöhnen 😄
Aber wenn ich dir ans Herz legen darf : deine Familie geht vor 😉 vorallem Mini ❤️ und dazu gibt es die Elternzeit
Lass dich nicht unter Druck setzen
Alles liebe ☀️
Danke für deine lieben Worte. Ich werde mich auf keinen Fall unter Druck setzten lassen oder gar früher zur Arbeit zurückkehren. Ich habe nur Angst, dass es irgendeine gesetzliche Regelung gibt, was die Verkürzung der Elternzeit von der Arbeitgeberseite aus begründet 😑...z. B. Wenn die Schließung der Einrichtung droht
Nein, dein Arbeitgeber hat so gut wie keine Rechte, wenn es um deine Elternzeit geht und du dies korrekt mit einem Antrag eingereicht hast. Er kann also definitiv nicht verlangen, dass du die Elternzeit verkürzt. Weitere Informationen (15,16 BEEG)
Hey, herzlichen Glückwunsch ersteinmal.
Zu deiner Frage: nein, einfach so eigenmächtig kürzen darf dein AG die bereits genehmigte EZ nicht. Ich bin derzeit in einer ähnlichen Situation, allerdings wurde ich gefragt, ob ich mit einer Verkürzung einverstanden bin.
Da wir aber dann drei Monate ohne Betreuung für den Kleinen überbrücken müssten, werde ich das ablehnen und erst drei Monate später, wie beantragt und genehmigt wieder anfangen.
Alles Gute 🤗
also so viel ich weiß geht sowas nicht. sei den ihr seit beide damit einverstanden, aber verlangen kann er es nicht.
wäre ja noch schöner. das 1. jahr ist ao wichtig. das gibt dir keiner wieder. also meine arbeit wäre mir nie so wichtig wie meine kinder. arbeit finde ich immer wieder, kinder hat man nur die einen
Hallo,
Nein, darf er nicht. Mein AG hat es auch versicht, war sogar beim Anwalt er hat keine Chance, wenn der Antrag richtig eingereicht wurde.
Ok vielen Dank 😊 dann bin ich beruhigt. Ich habe alles korrekt eingereicht. Dann kann ja nichts passieren.
Nein darf nicht. Er muss rein theoretisch auch nicht zustimmen, weil es eigentlich kein Antrag ist. Du gibst deine Elternzeit bekannt und fertig und nimmst diese
Wenn du verkürzen willst muss der Arbeitgeber zustimmen, kann er aber auch ablehnen. Andersrum kann er dich nur bitten früher wieder anzufangen aber nicht zwingen.