Guten Abend 😊
Ich hätte mal eine Frage, und zwar wird meine Tochter am 27.08 ein Jahr alt und ich muss sie dann zur Krippe geben, weil ich anfangen muss zu arbeiten. Ich habe sie heute auch in einer Einrichtung angemeldet, wo ich sie gerne hinbringen würde. Da es regulär am 01.08 los geht und meine Tochter noch nicht ganz 1 Jahr alt ist, weiß ich jetzt garnicht, ob ich einen Anspruch auf einen Platz habe.
Leider hat die Einrichtung auch nur 3 Plätze frei für diese Jahr. Ich habe bei der Anmeldung auch meine zweit und dritt Wahl angegeben. Steht mir denn ein Platz rechtlich zu?
Danke schon mal für eure Antworten.
Krippenplatz
Ja, auch u1 hast du einen Anspruch.
§ 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1.
diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2.
die Erziehungsberechtigten
a)
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b)
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c)
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Danke für die Antwort
Bei uns im Ort gibt es einen Stichtag, den 01.11. Jedes Kind, das zu Krippenbeginn noch nicht das entsprechende Alter hat, aber bis 01.11 Geburtstag hat, darf in die entsprechende Gruppe.
Als Beispiel. Mein Sohn ist vom 09.10, also am 01.08. erst 22 Monate alt. Er "darf" trotzdem in die Gruppen ab 2 Jahren gehen, weil er vor dem 01.11. Zwei Jahre alt wird.
Vielleicht ist es bei euch auch so. Ich denke nicht, dass es in eurem Fall wegen knapp einem Monat ein Problem wäre.
Ah ok, wusste garnicht, dass es so eine Regelung überhaupt gibt.
Ja ich hoffe dass ich einen Platz bekomme. Die Plätze sind ja leider heiß begehrt.
Diese Regelung gibt es nicht überall.
Kenne das selbst z.b garnicht und ich bin Erzieherin.
Meld dein Kind auf jedenfall in mehreren Einrichtungen an so ist die Chance höher einen Platz zu bekommen.
Und schau dich zusätzlich nach einer Tagesmutter um, wenn nämlich keine Krippenplätze frei sind, wäre das eine Alternative.
Kostet auch , zumindest bei uns, nicht mehr wie der Krippenplatz. Ist nur oft leichter zu bekommen.
In der Einrichtung in der ich arbeite, geht die Aufnahme nach Alter und wir nehmen sofern Platz ist, die "großen" in die Kita Umzugewöhnen, das ganze Jahr auf.
Ja, steht er. Aber ob es auch einen gibt, steht auf einem anderen Blatt. Da nützt auch eine Klage wenig. Es gibt da diverse Vorgehensweisen.
Wir haben 1 1/2 Jahre vorher angemeldet, in mehreren Einrichtungen. Aber keinen Platz bekommen, und wir wohnen nicht in einer Großstadt. Haben dann in anderen Gemeinden gesucht und mit Genehmigung der Gemeinde einen bekommen. Gibt jetzt viel Fahrerei aber eine Wahl hatten wir nicht.
Jetzt sind 2 Plätze für über 20 Kinder kurzfristig freigeworden (je einen in einem Stadtteil) , die verlost werden.
Such dir am besten noch weitere Alternativen. Egal ob andere Einrichtungen oder Tagesmütter.
Bei uns durfte man erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde erst anmelden bzw. bewerben. Eine Anmeldung oder auf die Warteliste setzen war vorher gar nicht möglich. Ist wirklich sehr verschieden in den Städten und von Einrichtung zu Einrichtung.
Ist hier auch so. Habe den Antrag eine Woche nen der Geburt abgegeben. Wollte nach 1 1/2 Jahren wieder arbeiten gehen.
Ja, du hast einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Bei uns holt man sich dieses Schriftstück bei der Kita Tipp Erstberatungsstelle. Ob du einen Kitaplatz in deiner Wunschkita bekommst ist aber eine Sache des Glücks und der Kapazität. Du hast unter bestimmten Voraussetzungen ( So derregelung/Einzelfallentscheidung) die Möglichkeit auch vor dem 1. Lebensjahr einen Kita/-Krippenplatz zu bekommen, wenn du nachweisen kannst warum dies zwingend notwendig ist. Ist mir bei zum Beispiel der Fall, weil ich selbständig bin und wieder ab Juni los muss. Mein Kleiner kommt dann auch früher in die Kita. Übrigens wollen viele Kitas auch das Formular des Rechtsanspruches sehen. Guck mal, wer dies bei Euch ausstellt und lass dich beraten. Viel Erfolg !
Wow das scheint bei euch ja schnell zu gehen :( ....meine Tochter ist in 7 Kitas vorangemeldet seit ich in der 12. SSW war . Sie wird am 5. April 1 Jahr alt und ich muss wieder arbeiten....aber keine der 7 Kitas hat einen Platz. Wöchentlich werden alle abtelefoniert und man bekommt immer gesagt "man kann nichts genaues sagen, aber April sieht sehr schlecht aus. Einfach immer mal wieder melden...."langsam fühlt man sich echt veräppelt. Wenn man mit Gesetzesauszügen etc. kommt wird geantwortet das sie ja auch keine Plätze backen können.
Nein ist bei uns auch ganz schlimm aber bei uns wurde direkt neben unserem Zuhause eine Kita neu eröffnet und da sind 70 Plätze zu vergeben. Die Chancen stehen also gut. Ansonsten gleiches Problem wie bei dir. Wir konnten uns ja auch erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde anmelden. Das finde ich auch richtig blöd. Bescheid bekommen wir auch erst kurz vorher, leider. Also null Planungssicherheit😕