Hallo erstmal 👋🏻
Meine Ehe mit dem Vater meiner Tochter ist so gut wie am Ende. (Trinkt und kümmert sich weder um seine Tochter noch zeigt er Interesse an mir). Hierzu kurz eine Frage, wenn wir uns scheiden lassen, wie schaut es mit dem Sorgerecht und Umgangsrecht aus?
Er hat vor wenigen Tagen seinen Führerschein abgegeben dürfen weil er mit über 2 Promille mit dem Auto aus dem Verkehr gezogen wurde. Ebenso konsumiert er, wenn er dann am Wochenende feiern ist, was so gut wie jedes Wochenende ist Amphetamine und raucht auch des Öfteren Gras. Da ein Hauptgrund der Scheidung sein Konsum an Alkohol und Drogen sein wird, hoffe ich damit man verstehen kann, dass es da wirklich ein Problem bei ihm gibt. Ich möchte definitiv nicht das dieser Mann über meine Tochter entscheiden darf, genau so wenig das er sie dann ohne mein Beisein zu sich nehmen darf. - wie seht ihr die Chancen ?
Zumal hat mein Mann ziemlich viele Geschwister (18-32 Jahre) die 2 jüngsten wohnen noch zuhause und leben ihr Party leben, genau wie der Vater meines Mannes, dieser sitzt ebenfalls jeden Tag am Wochenende in verschiedenen Kneipen und lässt sich voll laufen. Also die gesamte Familie ist ziemlich dem Alkohol und den Drogen hingezogen.
-vor einigen Tagen meinten sie dann, ach sie könne sich ja jetzt mal ein Reisebüro zulegen!
-ich möchte definitiv nicht das meine Tochter dort schläft.
Zu meinen Eltern hingegen bzw. zu meiner Mutter habe ich im Gegensatz absolut vollstes Vertrauen. Meine Mutter ist ebenso „negativ“ gegen Alkohol und co. eingestellt. Ich müsste also keine Angst haben, dass der Freund meiner Mutter, meine Tochter im Alkoholrausch durch die Gegend trägt und co.
- mein Ehemann meinte als ich ihm dann später gesagt habe das unsere Tochter mit Sicherheit nicht bei seinen Eltern schlafen wird, dass sie dann eben auch nicht bei meinen Eltern schlafen darf.
Hat er das Recht das zu entscheiden ?
Bzw. hab ich das Recht wenn ich nicht möchte das meine Tochter bei seinen Eltern schläft das durchzusetzen obwohl er dafür wäre?
Ich möchte nicht das mein Kind bei meiner Schwiegermutter übernachtet
!! Es soll nicht „Reisebüro“ sondern „Reisebett“ heißen.
Hallo :)
Also erstmal: Du hast mein vollstes Mitgefühl und Verständnis. Ich selbst war auch mit einem Alkoholiker verheiratet, der auch regelmäßig Gras konsumiert hat und gemeinsam mit seinem Vater gesoffen hat. Der einzige Unterschied ist, dass wir keine Kinder zusammen hatten.
Die genaue Rechtslage ist mir nicht bekannt, das kann dir sicher nur ein Anwalt sagen, aber rein von deiner Schilderung her würde ich sagen, dass einiges dafür spricht, dass du im Falle einer Scheidung das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommst und dein Ex ein Besuchsrecht unter Auflagen bekommt (er darf das Kind nur unter deiner Aufsicht sehen etc.). Allerdings muss bewiesen werden, dass die Umstände für das Kind nicht zumutbar sind. Du bist also in der Beweispflicht und das wird sicher nicht einfach, da Alkoholiker perfekt darin sind, ihre Krankheit zu verstecken. Hilfreich wären in dem Fall z.B. glaubwürdige Zeugen, die die derzeitigen Zustände bei euch bestätigen und glaubhaft versichern können, dass der Vater eher dem Alkohol und den Drogen zugetan ist als seinem Kind.
Wenn du das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht hast, kannst du selbstverständlich untersagen, dass das Kind bei deinen Ex-Schwiegereltern übernachtet oder sich generell dort aufhält. Solange ihr verheiratet seid, habt ihr beide beide Rechte und somit kann er ebenfalls entscheiden, wo sich das Kind aufhält. Dass er allerdings untersagt, dass das Kind bei deinen Eltern übernachtet, wenn es nicht bei seinen schlafen darf, ist eine reine Trotzreaktion. Er versucht, seine Macht auszuspielen.
Alles in allem eine verzwickte Situation und die Trennung/Scheidung wird sicher schmutzig werden, wenn ich das so lese. Ich wünsche dir viel Kraft für diese Zeit und lass dich nicht unterkriegen.
LG tippie
...ich glaube, so einfach ist das nicht, selbst bei alleinigem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater hat ja erst mal trotzdem Umgangsrecht, und während des Umgangs (außer es ist begleiteter Umgang gerichtlich festgesetzt) darf er selbst entscheiden, wo er sich mit dem Kind aufhält und mit wem das Kind sonst noch Kontakt hat. Und er kann auch die Betreuung zwischendurch Dritten übertragen, ob das nun ein Babysitter, die Nachbarin oder eben seine Eltern sind. Da müsste man wohl auch nachweisen, dass das Kindeswohl bei den Eltern gefährdet ist, um das zu untersagen...
Schwierige Situation! LG
Hab ja geschrieben, ich kenne die Rechtslage nicht genau. Wie sich das alles genau verhält, kann ihr nur ein Anwalt sagen. Aber es ist auf jeden Fall schwierig, dem Vater den Umgang mit dem Kind zu untersagen bzw unter Auflagen zu gewähren, wenn man nicht die entsprechenden Nachweise bringt.
Nimm dir den besten Anwalt den du finden kannst und frag nach, ob Videos oder Tonaufnahmen sinnvoll und brauchbar sind. Wenn dem so ist, dann weisst du, was zu tun ist. Mann, das tut mir echt leid für die Kleine.. viel Kraft und nur das Beste für euch✊🏼
Hallo du,
Respekt vor deiner Entscheidung. Ich habe beim Rechtsanwalt gelernt und habe leider auch Erfahrung machen müssen mit stalking. Mein Tipp daher, aufschreiben Ort, Datum in etwaige Zeugen. Wenn die zwar aufnehmen kannst super, es kann aber sein, das es bei Gericht nicht zu gelassen wird.
Ich würde mich an deiner Stelle an dein Jugendamt wenden, die werden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit der Übernachtungen nicht zustimmen( wenn du die Details dort erzählst )und du bekommst das Aufenhaltsbestimmungsrecht.
Dir alles Gute,
Liebe Grüße Little
Hey, das muss hart für dich sein. Ich fühle mit dir und wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit. Dein Kleines braucht dich jetzt mehr denn je. Ich hätte furchtbare Angst mein Kind beim Vater oder der Familie deines (noch) Mannes zu lassen. Wichtig sind jetzt tatsächlich Zeugen. Sprich die Nachbarn darauf an ob sie im Falle einer Verhandlung aussagen könnten dass sie ihn betrunken erleben. Ebenso wäre es sicherlich hilfreich die Akte von der Polizei zu haben (ich weiß nicht ob so was geht, aber ie können das ja sicherlich irgendwie bestätigen) als er betrunken Auto gefahren ist und angehalten wurde. Ich denke nur deine Eltern als Zeugen reichen nicht, da begangen. Daher der Vorschlag mit den Nachbarn. Vielleicht gibt es weitere unbefangene Personen wie der Kindergarten wo er mit Alkoholfahne das Kind hin bringt oder abholt oder ähnliches? Wenn du das mit der Scheidung wirklich durchziehen willst (und das hoffe ich) dann fang an solche Personen darauf anzusprechen um sie darauf aufmerksam zu machen dass sie dich unterstützen können. Wenn es um dein Kind geht brauchst du jede Unterstützung und die bekommst du im Normalfall auch gerne, du wirst sehen.
Viel Glück und Erfolg wünsche ich dir.
Oh mann das ist immer hart wenn es so endet!
Der Familienrichter bei uns am Gericht macht jede Woche einen gratis Beratungsnachmittag. Vielleicht gibt es bei euch sowas auch?
Ich bin auch ein scheidungskind bei uns war es so das meine mama das alleinigesorgerecht hatte obwohl ich einen super papa habe wir durften jedes 2 wochende zu ihm weiß jetzt nicht ob das dass aufenthsltbestimmungsrecht ist.
Da ihm der führerschein entzogen wurde ist das ja schon mal ein beweis zumal 2vpromille ordentlich ist. Ich denke mit den drogen wird dann sicherlich ein drogentest gemacht werden. Naja mit dem alkohol ist es schon so dass es die langzeitleberwerte gibt die bei regelmäßigem alkoholkonsum vorsllem in größeren mengen deutlich erhöht sind vielleicht muss er die auch abgeben wegen dem führerscheinentzug das wird oft bei höheren promillewerten gemacht zumindest in österreich.
Dann wäre interressant wie alt deine kleine ist. Bei meiner tante war es kein problem dass der kindsvater nur unter aufsicht ihn sehen durfte vorallem war es ihr wichtig solange er noch nicht reden konnte sie waren abet nicht verheiratet.
Ich würde mich auch an experten wenden und soviel es geht dokumentieren mit uhrzeit und datum das gilt als beweis. Videos werden vor gericht nicht zugelassen wenn er davon keine kenntnis hatte vorm jugendamt könnten sie vielleicht durchaus hilfreich sein.