Kinderwagen in Keller oder Hausflur?

Hallo ihr Lieben,
ich habe schon wieder eine Frage.
Ich wohne in einem kinderreichen Mehrfamilienhaus, dementsprechend stehen im Hausflur mehrere Kinderwagen/Buggys. So auch unserer. Es handelt sich um einen Altbau, kein Aufzug. Einen Keller gibt es. Vom Eingang aus muss man eine Treppe hoch, Flur entlang, zwei Treppen runter und ist dann im Keller.
So. Nun haben wir einen Zettel im Hausflur hängen, dass bis zum 31.1. alle Kinderwagen aus dem Hausflur zu entfernen sind, ansonsten werden sie kostenpflichtig entsorgt.
Ich habe mich schon so weit informiert, dass ich weiß, dass Vermieter nicht pauschal das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur verbieten dürfen. Nur wenn es eine zumutbare Alternative gibt.
Nun meine Frage: Ist die Überwindung von drei Treppen eine zumutbare Alternative? Kennt sich da jemand aus? Ich habe meist Baby und Kleinkind dabei.
Und darf die Vermieterin meinen Kinderwagen einfach entsorgen?

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Hallo,
habt ihr eine Hausordnung? Meist ist dort geregelt, dass die Flure nicht verstellt werden dürfen, sei es durch Schuhschränke, Blumen oder eben Kinderwägen. Das hat weniger eine persönliche Abneigung des Hauseigentümers gegen solche als Grund, sondern liegt daran, dass er dafür verantwortlich ist, dass die Flucht- und Rettungswege freizuhalten sind. Es gibt einfach rechtliche Vorgaben, die der Hauseigentümer oder auch die Verwaltungsgemeinschaft sicherstellen müssen, sonst kommen sie im Falle eines Brandes z.B. in Teufels Küche. Von daher kann der Vermieter schon verbieten, dass der Flucht- und Rettungsweg verstellt wird.
In wie weit es eine Rechtssprechung zum Bereitstellen von Alternativen gibt, weiß ich nicht. Aber nachvollziehbar ist die Ankündigung schon. Stell dir mal vor, es brennt und du musst schnell aus deiner Wohnung. Im Flur stolperst du mit Baby und Kleinkind über vier Kinderwägen, die du im dunklen Rauch nicht gesehen hast, brichst dir beide Füße und erleidest gemeinsam mit deinen Kindern eine fette Rauchvergiftung....nur mal so als Denkanstoß 😉

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Richtig. Mal davon abgesehen, dass alles, was im Flur steht, den Brand überhaupt noch begünstigen würde.

Blöd ist das allerdings schon und ich wüsste in der Situation auch keine Lösung.

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In der Hausordnung steht, dass keine Gegenstände im Hausflur abgestellt werden dürfen, aber hier greift ja wieder die Regel, dass Vermieter das nicht pauschal verbieten dürfen. Auf Gegenstände wie Rollatoren und Kinderwagen sind Menschen angewiesen, daher dürfen sie im Hausflur abgestellt werden und sind wenn dann nur über Nacht in den Keller zu stellen. Dazu gab es bereits verschiedene Gerichtsbeschlüsse.

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Es gibt eine Hausordnung. Lies doch nach was da steht. Wenn das Abstellen im Flur verboten ist musst du auf den Keller oder deine Wohnung ausweichen.

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Hm, ich hätte schon gedacht dass der Vermieter das Abstellen von allen Gegenständen pauschal verbieten kann.

Einmal weil er verpflichtet ist Rettungswege vor- und freizuhalten. Dies wird regelmäßig kontrolliert und bei Nichteinhaltung sanktioniert. Der Vermieter kommt dazu auch in Teufels Küche wenn ein Notfall eintritt und Hilfe verspätet eintrifft bzw die Flucht behindert wird und dadurch Menschen zu schaden kommen.

Und er hat Hausrecht als Eigentümer. Er darf sicher nicht in alles eingreifen und was die Mieter in ihren Wohnungen machen geht ihn mit wenigen Ausnahmen nichts an. Aber für gemeinschaftlich genutzte Flächen müsste er weisungsbefugt sein.

Hast du da eine Quelle wo man das mit den Kinderwagen und der zumutbaren Alternative nachlesen kann? Wäre ja für den Fall der Fälle interessant zu wissen.

Ob eine Alternative zumitbar ist ist schwer zu sagen. Das muss im Zweifelsfall ein Gericht klären. Hängt ja auch davon ab wie weit das alles ist, wie viele Stufen, wie eng, wie steil usw.

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https://www.finblog.de/kinderwagen-im-hausflur-was-erlaubt-ist-was-nicht/

Das wäre eine Quelle über ein paar Gerichtsbeschlüsse, die es schon gab.

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Danke, sehr interessant.

Allerdings kann ich da keine pauschale Regel wie du sie formulierst ableiten.

Ja, du hast insofern Recht dass der Vermieter (ich gehe davon aus dass es eine seriöse Quelle ist, habe das vorerst nicht geprüft) das Abstellen von Gegenständen nicht komplett verbieten kann. Und dass es gerade bei Kinderwagen und Gehhilfen o.ä. ein berechtigtes Interesse von Einzelnen geben kann diese in Gemeinschaftsflächen abzustellen.

Aber dieses generelle Recht wird durch die zitierten Urteile eingeschränkt und zwar:

- muss der Mieter nachweisen dass er auf das Abstellen im Hausflur angewiesen ist (mögliche Umständen sind in dem Text erklärt)
- selbst wenn er dies nachweisen kann muss die Größe des Flurs dazu geeignet sein Kinderwagen, Gehilfen usw dort abzustellen
- andere Mieter dürfen nicht beeinträchtigt / behindert werden
- Brandschutz muss gewährleistet werden (über die Breite der Fluchtwege usw gibt es Vorschriften so dass dieses Kriterium objektiv feststellbar ist)
- nur ein vorübergehendes abstellen ist sozial üblich; bei längerem Nichtgebrauch insbesondere nachts muss der Wagen verschwinden

Das bedeutet der Vermieter kann sehr wohl das Abstellen verbieten auch wenn es keine zumutbare Alternative gibt. Wenn nämlich die Interessen und die Sicherheit der Gemeinschaft beeinträchtigt werden.

Du sagst selber es ist ein kinderreiches Haus mit vielen Kinderwagen. Da würde ich zumindest bei den Fluchtwegen pauschal verneinen dass die ausreichend sind wenn da 3, 4, 5 ... Kinderwagen im Flur parken. Welche andere Möglichkeit hat der Vermieter als dann alle Wagen zu verbieten?

Ich kenne es aus meiner Zeit in Mietwohnungen so, dass der Vermieter auf dem Aushang eine Begründung aufführt warum Gegenstände entfernt werden müssen.
Steht bei euch so etwas wie "die letzte Brandschutzbegehung hat ergeben" oder "aufgrund zahlreicher Beschwerden von Mietern"...? Ansonsten würde ich beim Vermieter diesbezüglich anfragen.

Der Vermieter hat m.M.n. eine ausreichend lange Frist zum Entfernen gesetzt und über die Konsequenzen informiert. Das sollte ihm reichen um bei Nichteinhaltung die Kinderwagen zu entfernen.

Die Zumutbarkeit von anderen Abstellplätzen, Einhaltung von Brandschutzauflagen, Nachweis dass du angewiesen bist usw lässt sich notfalls sicher gerichtlich feststellen. Dafür solltest du dich aber anwaltlich beraten lassen wie das am besten funktioniert.

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Meinst du 3 Treppen oder 3 Stufen? 3 Treppen sind sicher keine zumutbare Alternative allerdings wird dein Kind wohl schon aus dem Kiwa herausgewachsen sein, bevor sowas im Zweifelsfall vor Gericht o.ä. entschieden ist. Wenn der Vermieter den Kiwa nicht im Hausflur möchte, ist er mMn im Recht - das wurde hier ja schon mehrfach erklärt.
Da wir unseren Kiwa leider auch weder im Flur noch in der Wohnung abstellen können, haben wir folgende Lösung für uns gefunden:
Meistens bewahren wir den Kiwa einfach im Auto auf. Sollte das mal nicht gehen, dann dürfen wir das Unterteil des Kiwa zusammengeklappt (!) im Flur stehen lassen. Die Wanne muss ich dann mit hoch nehmen...

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Danke für deine Antwort. Nein, ich meine drei Treppen mit jeweils ca 6 Stufen. Habe nicht gezählt.
Das mit dem Auto ist zwar eine gute Idee, bei uns aber leider nicht möglich bzw. sehr schwierig. Zum Auto müssen wir ca 5min laufen, mit 10kg Baby auf dem Arm eher länger. 😅
Ich frage mich halt auch, ob die Vermieterin einfach Kinderwagen entsorgen darf.

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Soweit ich weiß darf sie das, ja. Zumindest dürfen auch andere Dinge entsorgt werden, wenn sie nicht beräumt werden. Du hast ja eine Ankündigung erhalten und eine Frist. Ich denke, da ist sie rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn es noch dazu in der Hausordnung festgehalten ist, kann sie es ziemlich sicher...

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Gibt es eventuell Probleme mit den Fluchtwegen? Deshalb ist es in einigen Häusern verboten, wenn der Flur dann zu eng ist?

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In meinem Haus gibt es auch keinen Aufzug und ich wohne im 3. Stock... ist meine eigene Wohnung, hab also keinen Vermieter und das abstellen von Kinderwagen, Schuhregal usw. ist von der Hausverwaltung untersagt wegen Brandschutz.

Ich stelle meinen Kinderwagen immer in den Waschraum oder in den Fahrradkeller...😅

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Nimm den Wagen doch mit in die Wohnung!
Mich würde das zum einen optisch stören, wenn die da alle rumstehen und was viel
Wichtiger ist: Fluchtwege sind freizuhalten!

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Mit in die Wohnung ist leider unmöglich, erst recht nicht mit Kind drin. Wir wohnen im dritten Stock. Ansonsten würde ich das sogar sehr gern tun.

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Kind hoch tragen, sicher weglegen.
Wagen zusammenfalten, nach oben tragen oder halt in den Keller... mühselig, aber wenn’s mal brennt wirst du froh sein, wenn nichts im Weg steht. Die Zeit mit riesigen KiWa ist so kurz! Die Buggys kann man doch alle gut tragen und klein machen.

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Ich habe es bei dem Mehrfamilienhaus wo mein Schwiegervater wohnt erlebt. Dort standen im Hausflur 2 oder 3 Kinderwagen im Weg und die Feuerwehren kam nicht durch!!! Es hat bei meinem Schwiegervater gebrannt und die Feuerwehr musste erst Mal die Schlösser knacken und Kinderwagen aus dem Weg schaffen. Die haben sie dann natürlich auch sehr grob behandelt, ist sicher nicht alles heile geblieben. Den Schaden zahlt auch keine Versicherung. Ganz zu Schweigen von den Schäden evtl auch gefährdete Personen (Kinder 😲) die im Haus festsitzen.

Es ist immer schwierig mit diesen sperrigen Dingern im Hausflur. Ich habe selbst als meine Tochter noch klein war in einem Mehrfamilienhaus gewohnt. Dort gab es aus dem Keller glücklicher Weise eine Rampe. Im
Hausflur stand nur ein Buggy von Nachbarn unser KiWa hätte da auch Rettungswege blockiert.
Auch wenn es für mich deutlich praktischer gewesen wäre, konnte ich unseren KiWa dort nicht abstellen.
Ich möchte auch nicht dafür verantwortlich sein, dass die Rettungskräfte nicht durch kommen.

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Ja sie darf dein Kinderwagen einfach entsorgen. Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus und meine Vermieterin ist gutherzig und ich darf ihn unten stehen lassen weil ich ihn dann immer bis in den 3ten stock rauftragen müsste.

Aber ja sie darf ihn entsorgen daher es Rettungswege sind und die immer frei sein MÜSSEN. Meine ist halt einfach nur gutherzig. Eine Freundin von mir hat weniger Glück 🍀 sie wohnt auch in einem Mehrfamilienhaus und muss jeden Tag ihr Kinderwagen rauf und runter in den 2ten stock tragen, sie ist mittlerweile schwanger mit dem 2ten Kind und das muss sie bald mit einem Zwillingskinderwagen machen.


LG Jezz :-)