Ich bin überfragt! Wer kennt sich mit der Thematik aus?🤓

Hallo Ihr Lieben.....

wir würden uns freuen, wenn
sich jemand mit der Thematik auskennt.

Meine Schwester ist in
Elternzeit und schwanger.
Ihre Elternzeit geht noch bis zum 20.04.20
Aus gesundheitlichen Gründen,würde Sie ab dem 21.04 ein Beschäftigungsverbot erhalten. Sie hat mich nun gefragt, ob Sie für das 2.te Kind das gleiche Elterngeld bekommen würde.( Mit dem Chef hat das Gehaltsgespräch/Stundengespräch noch nicht stattgefunden.) Ich bin mir nicht sicher.... Sie hat in der Elternzeit geheiratet und nun Steuerklasse 5. Ich bin völlig überfragt.

Bekommt Sie den gleichen Betrag wie beim ersten Kind?

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Entscheidend ist wann das erste Kind geboren wurde, bis zu 14. Monate mit EG Bezug werden ausgeklammert, ansonsten zählen die 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes.

Steuerklasse wird die überwiegende genommen und für alle 12 Monate angewendet. Es kommt als drauf an, welche 12 Monate sie zur Verechnung einbringt. Falls z.B. 3x SK 5 und 9x SK1 zählt die 1.

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Stichtag ist der 1.10.20
Bedeutet dann ja, dass Sie bis zum Mutterschutz mit Steuerklasse 5 berechnet wird oder? Kriegt sie also ab dem 21.04 das alte Gehalt wieder oder mit Abzügen wegen den Steuerklasse 5?

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Wenn der Stichtag der 01.10. Ist und das Kind wirklich im oktober geboren wird dann ist die Berechnungsgrundlage Oktober 2019 bis September 2020.
Wann ist das erste Kind geboren?
Sollten die ersten 14 Lebensmonate in den Zeitraum fallen und sie hat da elterngeld bekommen, dann kann sie sie ausklammern.
Dann würden teilweise Monate vor der Geburt des ersten Kindes genommen.

Als Steuerklasse wird die genommen, die in den 12 Monaten vor Geburt am meisten vorkommen. Bei Hälfte Hälfte wird auch meiner Meinung nach die bessere herangezogen.

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Und natürlich bekommt sie jetzt das alte grundgehalt aber besteuert nach Steuerklasse 5☺️

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Huhu,

Nein. Sie wird mehr Elterngeld bekommen da es ein Geschwisterbonus gibt. Ich glaube der liegt bei max 75€. Im BV wird sie wieder ihren ganzen normalen Lohn wie vorher erhalten.

Lg

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Sie wird einen anderen Lohn bekommen, da sie inzwischen Steuerklasse 5 hat!

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Jaap. Das ist richtig. Trotzdem gibt es den Geschwisterbonus.

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Sie wird weniger bekommen. Da sie nun überwiegend Steuerklasse 5 hat.

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Wichtig ist, wann das 1. Kind geboren ist. Da sie voraussichtlich 1.10.20 Stichtag hat, werden die Monate mit Mutterschaftsgeld auch ausgeklammert. D.h. max. Bis Juli20 mit in die Berechnung einfließen. Je nach dem wie sie ihr EG von Kind 1 aufgeteilt hat, werden min. 12 und max. 14 Monate EG ausgeklammert von Geburt Kind 1 aus.
Je nach dem ob sie zwischen Kind 1 und 2 dann BV bekommt oder kein Geld (weiß ja nicht wann nun Kind 1 geboren ist) wird halt entweder das Gehalt oder Betrag 0 einbezogen. Und dann falls noch Monate fehlen um auf 12 Berechnungsmonate zu kommen, werden die fehlenden von vor der Geburt von Kind 1 mit hineinbezogen. Hoffe das war verständlich.