Kann das Standesamt das Jugendamt rufen?

Hallo ihr Lieben! In dieser Frage geht es nicht um mich, sondern um meine Schwester. Sie wird bald Mutter und ich möchte ihr in dieser Zeit so gut es geht helfen. Im Moment geht mir eine Frage jedoch nicht aus dem Kopf. Meine Schwester ist noch minderjährig (16) und bekommt bald ihr Baby. Sie möchte das Kind mit einer Hebamme Zuhause auf die Welt bringen. Wäre da nicht das Beantragen der Geburtsurkunde: Ich mich, ob das Standesamt das Jugendamt rufen kann wenn sie sehen, dass meine Schwester ihr Baby zu Hause auf die Welt gebracht hat und nicht in einem Krankenhaus. Und wenn sie sehen dass sie den Vater als „unbekannt“ angegeben hat. Und noch dazu wenn sie sehen, dass sie minderjährig ist. Dass sie sie für eine schlechte Mutter halten werden. Was denkt ihr?

1

Hausgeburten sind erlaubt und gehen das Standesamt nichts an. Ob das Jugendamt informiert wird, weil eine 16-Jährige ein Kind bekommt, weiß ich nicht. Vielleicht sollte man sich eh vorher mal beim Jugendamt oder ob der Familienberatungsstelle beraten lassen, ich kann mir gut vorstellen, dass der Schwester Unterstützung zusteht.
Um die Anmeldung beim Standesamt werdet ihr aber so oder so nicht herumkommen, das Baby braucht ja eine Geburtsurkunde.

2

Ich würde mich auf jeden Fall vorher selbst an das Jugendamt wenden und mich beraten lassen. Soweit ich weiß, darf deine minderjährige Schwester nämlich noch kein Sorgerecht für das Baby haben sondern braucht einen Vormund. Wäre ja sinnvoll sowas vor der Geburt zu klären, wer da in Frage kommt.
Diese Heimlichtuerei macht denk ich eher einen schlechten Eindruck. Will sie deswegen Zuhause entbinden, damit es "keiner mitbekommt"?

3

Hallo,

Meines Wissens sind auch Hebammen dazu verpflichtet minderjährige Mütter nach der Entbindung zu melden. Deine Schwester ist minderjährig und kann damit rechtlich nicht erziehungsberechtigt sein, dazu muss man volljährig sein.

LG Morgain

4

Ich habe mit 16 entbunden und das Jugendamt wurde informiert. Wer hat denn das Sorgerecht für das Baby? Meine Mutter hatte das Sorgerecht über meinen Sohn, bis ich 18 war. Darüber solltet ihr euch auch Gedanken machen. Als "schlechte Mutter" wurde nicht betrachtet, nur eben als sehr jung.

5

Hallo,

Wo deine Schwester entbindet, und wer als Vater angegeben wird ist für das JA unerheblich. Das Einzige, was da zählt ist, dass sie minderjährig ist und somit kein Sorgerecht ausüben kann/darf.

Deswegen wendet euch bitte VOR der Geburt beim zuständigen Jugendamt, um einen Vormund zu bestellen. Wenn das Baby auf die Welt kommt und es keinen Vormund gibt, macht es die Sache unnötig kompliziert. Denn dann kann keiner die Geburtsurkunde beantragen, keine Krankenversicherung und sollte das Neugeborene eine Behandlung brauchen, gibt es keinen der zustimmen darf. Dann müsste die Klinik dafür sorgen, dass einstweilig ein Vormund bestellt wird usw. Deswegen am besten vorher alles regeln, dann ist es alles kein Problem.

Viele Grüße!

6

Hallo,

Bei minderjährigen Eltern wird das Jugendamt definitiv benachrichtigt. Eine Hausgeburt mit Hebamme ist, wie schon gesagt wurde, völlig legitim und sollte kein Problem darstellen.
Beim Vater werden sie versuchen, ihn zu ermitteln (was aber vor allem auch unterhaltsrechtliche Gründe hat). Das Sorgerecht wird eventuell ihren Eltern o.ä. zugesprochen aufgrund ihres Alters (aber nicht aufgrund des unbekannten Vaters oder der Hausgeburt).



LG :)

7

Hallo, ich arbeite fürs Jugendamt als Familienhilfe. Meldet euch bitte rechtzeitig beim Jugendamt. Das Sorgerecht muss geklärt werden. Sonst wird das Jugendamt automatisch Vormund. Beim Familiengericht könnt ihr eine Person aus eurem Umfeld als Vormund bestimmen. Ebenso könnt ihr Hilfen zur Schwangerschaft beantragen, z.B. Erstausstattung oder eine Familienhilfe. Wir helfen z.B. beim Beantragen aller formellen Sachen, finanziellen Hilfen oder der Pflege des Säuglings. Habt keine Angst, dass Jugendamt ins Boot zu holen. Die Personensorge bleibt allerdings bei deiner Schwester. Sie sorgt sich um das Kind und trifft Entscheidungen die den Alltag und die Erziehung betreffen.

Liebe Grüße und alles Gute für deine Schwester

8

Hallo,

Also erstmal das Standesamt kann das Jugendamt nicht verständigen.
Ich selbst war damals bei meinen ersten Kind erst 17 Jahre und ich hatte keine Probleme mit den Jugendamt. Alles lief super.

Ich drück deiner Schwester die Daumen für ihre geplante Hausgeburt.