Elterngeld / Kurzarbeit

Hallo,
Ich weiß nicht ob ich im richtigen Forum bin, bin aber gerade leicht wütend.
Ich habe soeben meinen Elterngeld Bescheid bekommen. Habe mich gegen die Ausklammerung von den Kurzarbeiter Gehalt entschieden. Jetzt wurden diese Monate garnicht angerechnet. Also in den Monaten, wo ich kurzarbeitergeld bezogen habe, werden mir 0,00 € angerechnet !!?!?
Dementsprechend würde ich 359 € Elterngeld bekommen ?!

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Bei mir wurde für jeden ausgeklammerten Kug Monat ein vor dem Bemessungszeitraum liegender Monat angerechnet.
Verstehst du was ich meine?

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Ich hatte dazu mal mit unserer Elterngeldstelle gesprochen und mir wurde mitgeteilt, dass ich die ,in meinem Fall, 3 Monate ausklammern soll und dafür 3 vorherige Monate mitschicken soll. Sozusagen 13, 14 und 15ter Monat vor Geburt.

Kurzarbeit soll das Elterngeld ja nicht beeinflussen, daher würde ich einfach nochmal mit deiner Elterngeldstelle sprechen. Klärt sich sicher auf :)

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Versteh ich, aber ich habe mich bewusst dazu entschieden, die drin zu lassen, weil ich vorher in Elternzeit war und weniger als Kurzarbeitergeld bekommen habe. War also gewollt, dass es berechnet wird, aber jetzt haben die null Euro berechnet ?

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In der Elternzeit beziehst du ja. auch kein Gehalt oder ist das zweite Kind so knapp im Anmarsch?

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Ist ja korrekt.

Die Frage ist ja, ob das Ausklammern nicht doch Vorteile gehabt hätte, weil du da noch Elterngeld bekommen hattest.

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Hallo,

ich hatte ein ähnliches Problem, da ich nicht 12 Monate gearbeitet habe ohne Kurzarbeit und vorher arbeitslos war. Ich habe die Elterngeldstelle dazu gefragt und Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung (genau wie Arbeitslosengeld) und wird daher nicht bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt. Wenn du also in den Monaten 100% Kurzarbeit hattest, dann hattest du da ein Einkommen von 0€ bei der Berechnung. Wenn du zB 50% Kurzarbeit hattest und 50% Gehalt, dann zählen nur die 50% Gehalt für die Berechnung. Auch freiwillige Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber zählen nicht für die Berechnung vom Elterngeld.
Da es bei mir nur um einen Monat ging und ich die meiste Zeit nicht 100% Kurzarbeit hatte, konnte ich mir den Monat aussuchen, in dem ich noch am meisten verdient habe und den für die Berechnung wählen. Dadurch hab ich zum Glück nicht so viel Abzug beim Elterngeld.

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Danke für die Antwort. Ich finde das wurde nicht deutlich ausgedrückt. Die haben für alles ein Formular aber mal deutlich erwähnen, dass Kurzarbeitergeld NICHT berücksichtigt wird können sie nicht.

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Puh, ich bin nicht betroffen, aber das ist echt unfair gelöst. :-(

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Lohnersatzleistungen werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Weder Kurzarbeit Null, noch 50% oder sonstiges. Das ist nur vielen nicht bekannt, da es außerhalb von Corona selten eine Rolle spielt.

Lege Widerspruch ein und beantrage die Ausklammerung.

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Kurzarbeit ist eine Entgeltersatzleistung und wird immer mit 0 € berechnet. Ich glaube wenn du vorher Elternzeit hattest kannst du Monate von vor der Elternzeit nehmen. Würde da einfach anrufen und nochmal nachfragen.