Trennung - Säugling - Umgangsrecht - Sorgerecht - Unterhalt

Ich habe mich getrennt. Wir waren 6 Jahre zusammen. Das letzte Jahr und die gesamte Schwangerschaft waren jedoch die Hölle. Nach der Geburt wurde es nicht besser, eher schlimmer also habe ich diesen Schritt jetzt gewagt! Er ist vor einer Woche ausgezogen! Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn (3 Monate).

Bei meiner großen Tochter (10) aus vorheriger Beziehung habe ich das alleinige Sorgerecht.

Nun ging diese Beziehung richtig hässlich zu Ende. Obwohl ich weiß dass ich nicht schuld bin fühle ich mich trotzdem schuldig. Meinem Sohn gegenüber :( aber es ging einfach nicht mehr. Ich will jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen, warum ich mich getrennt habe aber mein Ex hat mich im Grunde psychisch und mental misshandelt und täglichen Psychoterror und Mobbing an mir und meiner Tochter abgezogen. Es geht einfach nicht mehr.

Ich habe nun einige Fragen. In der Theorie weiß ich im Grunde wie alles laufen sollte. Aber wie ist es in der Praxis?

Umgangsrecht:

Welcher Umgang ist bei Säuglingen üblich? Ab wann übernachten?

Er will seinen Sohn sehen, und da stelle ich mich auch keineswegs dagegen. Im Gegenteil, ich habe die Beziehung zwischen meiner Tochter und ihrem Vater immer gefördert.

Mein Ex und ich wussten beide, dass eine Trennung unausweichlich ist. Er hat seit der Geburt nur 2-3 mal im Bett geschlafen. Keine Küsse nur richtig hartes Mobbing mir gegenüber. Während der Schwangerschaft ist er bereits zweimal für mehrere Tage gegangen. Nachdem ich ihn rausgeschmissen hatte, weil er mich so beleidigt und provoziert und kaputt gemacht hat.

Ich habe ihm bereits in der SS gesagt, dass wir eine Lösung finden müssen zwecks Umgang. Weil es bei einem Säugling eben was anders ist als bei einem „großen“ Kind. Er hat nur gesagt, er will und wird sich um seinen Sohn kümmern. Aber nie was konkretes.

Seit der Kleine 5/6 Wochen alt ist, habe ich ihn im Schnitt 1x wöchentlich für mehrere Stunden (zwischen 5-6 Stunden) dem Papa mitgegeben, damit er zu seinen Eltern gehen kann.

Ich stille voll und habe dann halt immer abgepumpt.

Vor einer Woche kam er dann an Neujahr mit dem Kleinen von seinen Eltern und meinte: Also wenn wir uns trennen, wie machen wir es? Ich würd ihn gerne jeden zweiten Tag für 4 Stunden mitnehmen? Wenn du mir das schriftlich bestätigst, dann ziehe ich aus.

Wenn ich nicht unterschreibe, will er quasi aus Trotz nicht ausziehen und mich weiter Tag für Tag fertig machen. !!!

Daraufhin ist wieder ein extremer Streit hochgekocht, der schließlich so endete dass er dann doch ausgezogen ist. Den Kleinen hat er seither fast jeden Tag besucht für 1-2 Stunden. Und heute wieder 5-6 Stunden mitgenommen.

Nachdem er auszog, hab ich ihm geschrieben:

- dass wir einen Umgangsplan vereinbaren sollen bei einer Beratungsstelle (normale Gespräche bekommen wir ja nicht mehr hin)
- dass wir ein Konto eröffnen müssen für unseren Sohn
- dass er dem Vermieter schreiben soll, dass er ausgezogen ist
- dass er sich bei der Gemeinde abmelden soll, weil ich danach erst berechtigt bin auf Unterhalt (fürs Kind und für mich)
- dass er den Schlüssel abgeben soll

Er hat sich zu nichts geäußert. Er kommt nur und klingelt und ist mit dem Kleinen.

Sorgerecht:

- darf er bestimmen, ob der Kleine Fertigmilch oder Wasser trinkt oder sie ihm Kekse in die Milch mischen ? Wann er Brei bekommt etc. (Wenn er bei seinen Eltern ist)
- Wann darf ich umziehen? Muss ich ihn zuerst um „Erlaubnis“ bitten?! Wie weit? Kann er mir verbieten 30 km wegzuziehen (dort ist mein Arbeitsplatz)

Wie soll ich nun vorgehen? Was sind meine nächsten Schritte?

Der Vater meiner Tochter konnte nie Unterhalt zahlen, daher weiß ich nicht wie jetzt weiter zu verfahren ist.

Wer berechnet den Unterhalt? Muss ich mich darum kümmern oder er?

Wenn er auszieht, also sich offiziell abmeldet (im Moment ist er bei den Eltern) erhält er ja auch kein Elterngeld mehr. Dann könnte ich zwei weitere Monate Elterngeld beziehen.

Mein Kopf ist voll. Ich habe Angst irgendwas zu vergessen oder falsch zu machen.

Bei was entscheidet er mit zwecks Sorgerecht? Wir konnten uns nicht mal auf eine Konfession einigen deshalb ist der Kleine stand heute noch konfessionslos…

Hat jemand Tipps ? #gruebel

Sorry für die Länge … :-(

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Guten Morgen,
ich würde zunächst ihm gegenüber keine absurden Forderungen unterschreiben. Ich denke, ganz allumfassend, dass für dich wichtig ist, einen Termin beim Jugendamt/Anwalt zu machen, die können dir dann auch ganz konkret sagen, was möglich ist und was nicht. Was das Stillen angeht: Es wird ja überall immer (mir fällt gerade kein passendes Wort ein) „propagiert“ das Stillen das Nonplusultra ist. Wenn du voll stillst, würde ich vermuten, dass das auch so bleiben „sollte“. Ganz sicher bin ich mir aber nicht. Sind seine Eltern denn insgesamt umgänglicher? Ich denke halt auch, dass ein Säugling in dem Alter maximal ein paar Stunden von der Mama wegbleiben darf/sollte. Gerade in dem Alter ist Struktur ja doch sehr wichtig.
Wenn du 30km weit weg ziehen möchtest, wäre das für mich keine unüberbrückbare Entfernung!
Was das Elterngeld betrifft: wenn dein Partner seine zwei Partner-Monate genommen hat, sind die glaube ich weg. Ansonsten: sobald du offiziell allein wohnst/Kindergeld bekommst, kannst du in Steuerklasse 2 wechseln.

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Guten Morgen, seine Elternzeit war erst im Sommer geplant. Ich hatte bereits kurz nach der Geburt bei einer Trennungsberatung (Angebot des Amtes) angerufen. Da er ja im Endeffekt noch hier gewohnt hatte und wir uns immer wieder „vertragen“ hatten, hab ich dann den Termin doch nicht wahrgenommen.

Das mit der Steuerklasse ist ein guter Tipp danke :-)

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Dann ist das natürlich was anderes! Wenn er die Monate noch nicht angetreten hat! Ich musste, damit ich die beiden Monate bekomme, sogar in die Steuerklasse 2 wechseln, das kann aber wieder von Bundesland zu Bundesland anders sein! Viel Glück weiterhin!

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Guten Morgen und erst einmal Hut ab zu deiner Entscheidung und alles liebe für dich und ganz ganz viel Kraft.
Als allererstes bitte dringend beim zuständigen Jugendamt melden und fachlich einwandfrei beraten lassen. Hier wird dir gesagt, wie man den Umgang regeln könnte etc. Berechnet wird der Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle, wobei das Kindergeld zur Hälfte bei ihm angerechnet wird. Da ihr so lange zusammen ward kennst du sicherlich seine finanzielle Situation. Meist wird ein gewisser Grundbedarf abgezogen und der Rest wird dann relativ kompliziert berechnet, auch hier hilft das Jugendamt. Sollte er sich weigern erwirkt das Jugendamt hier einen Titel und er ist in der Bringepflicht. Zahlungen laufen dann ebenfalls über das Jugendamt und die leiten dir dann das Geld weiter. Soviel zum Kind. Ob er tatsächlich verpflichtet ist für dich Unterhalt zu zahlen, kann ich nicht beurteilen. Da habe ich keine Erfahrung im Umfeld.
Zum Thema umziehen kann hier auch das Jugendamt beratend zur Seite stehen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe darf man umziehen, aber hier gibt es auch ein paar Einschränkungen. Aber auch hier kenne ich mich nicht aus . Ich hoffe ihr findet einen Weg der für euch und ich deücke alle Daumen

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Vielen Dank für die lieben Worte. Er wird wohl für den Kleinen alles zahlen können und für mich nur einen Teil. Je nachdem wo er dann hinzieht erhöhen sich dann die Fahrtkosten und sein bereinigtes Einkommen sinkt?!…#kratz

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Hallo,
ich habe beruflich eine Zeit lang Unterhaltsvorschuss ausgezahlt beim Amt.
Ich würde dir ebenfalls raten mich direkt beim Jugendamt zu melden. Hier in Bayern gibt es Beistandschaften, die sozusagen als Anwälte der Kinder agieren und vor Gericht dann auch Unterhaltstitel erwirken.
Du kannst auch zur Gemeinde gehen und dort sagen, dass er bei dir nicht mehr wohnt. Es hat eine Meldepflicht. Normalerweise schreibt ihn die Gemeinde dann auf, dass er sich ummelden soll.
Solange er noch bei dir gemeldet ist, hat dein Sohn keinen Anspruch auf Unterhalt.
Wichtig ist auch, dass er frühzeitig aufgefordert wird, Unterhalt zu zahlen, daher würde ich schauen, dass ich schnellstmöglich einen Termin beim Jugendamt bekomme.
Auch, weil es von meinen Erklärungen auch wieder Ausnahmen gibt usw.
Bzgl. des Umgangs wars bei den meisten Babys eigentlich so, dass die Väter die Kinder sehr wenig gesehen haben. Oft nur 1-2 Stunden in der Woche. Wenn es bei euch aber schon mehrere Stunden gut funktioniert, wird es vermutlich ehr darauf hinauslaufen.
Liebe Grüße und alles Gute
blubb

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Oh je, bitte entschuldige meine wirren Sätze teilweise. Unsere Nacht war nicht so toll.

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Danke dir :-) ja 1-2 Stunden finde ich selbst suchst wenig.

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Umgang: bei Babys öfter rund kürzer. Jeden Tag geht .

Umzug deinerseits: geht nicht ohne seine Erlaubnis! Da gibt es auch keine Grenze, auch wenn dieses Märchen weit verbreitet ist.

Wegen der Fütterung während seiner Umgangszeit: so lange es nicht kindeswohlgefährdend ist kannst du nichts machen.

Ach ja, zu eurer Wohnung: es reicht kein von ihm unterschriebener Zettel für den Vermieter. Ihr müsst gemeinsam kündigen und du einen neuen Mietvertrag unterschreiben.

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"Umzug deinerseits: geht nicht ohne seine Erlaubnis! Da gibt es auch keine Grenze, auch wenn dieses Märchen weit verbreitet ist."
So lautet die Theorie. Ich wusste das damals nicht, bin 25 km weit weg gezogen weil ich alleinerziehend näher nichts gefunden habe, mein Ehemann ist zum Anwalt (das Schreiben habe ich völlig überraschend am Umzugstag bekommen!)
Wir waren dann, einige Zeit nach dem Umzug, vor Gericht und er hat einfach Pech gehabt. Er hatte überhaupt keine Argumente warum ich nicht umziehen sollte außer dass ihm 25 km zu weit sind,der Richter hat gesagt dass die Entfernung absolut zumutbar ist und ich habe ein eingeschränktes (auf einen festen Radius bestimmtes) Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Hallo, danke für deine Einschätzung.

Naja ich denke nicht dass er mir nicht erlaubt weg zu ziehen… nur falls er sich partout weigern sollte (warum auch immer) dann muss ja das Gericht entscheiden. Ich kann mir diese Wohnung hier selbst auch gar nicht lange leisten. Und das Gericht würde hoffentlich zustimmen, dass ich an meinem alten Wohnort und in die Nähe meiner Arbeit ziehe. Hoffentlich #zitter falls ich überhaupt ne Wohnung finde #gruebel

Wenn ich ihn „eigentlich“ voll stille und er ihm dann Fertigmilch mit Keksen o.ä. geben würde, dann ist das natürlich keine Gefährdung, aber Bauschmerzen sind da vorprogrammiert und gesund ist das süße Kekszeug für so kleine Babys sicher nicht.

Ich habe ihm gesagt, dass er dem Vermieter anrufen oder per WhatsApp schrieben soll, dass er auszieht und ich aber bleibe. Der Vermieter soll dann entscheiden, wie er weiter macht. Ich werde sicher den Vertrag nicht kündigen, -bevor- ich einen neuen unterschrieben habe. Am Ende bietet mir der Vermieter keinen neuen Vertrag an und dann muss ich hier raus obwohl ich keine neue Wohnung habe.

Bisher hat mein Ex glaub noch nicht vor irgendwas davon umzusetzen…

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So lange du voll stillst musst du den Kleinen überhaupt nicht abgeben! Er darf zu Besuch kommen und das war es.
Bitte geh baldmöglichst zum Jugendamt die können dir in allen deinen Angelegenheiten (außer dem Ummelden, da kannst du ihn im Zweifelsfall selbst abmelden!) helfen!
Liebe Grüße und viel Kraft

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#danke

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Auch von mir nochmal die Bestätigung, solange Du voll stillst, darf er dem Baby in keinem Fall etwas anderes geben, und in keinem Fall mußt Du gestatten, dass er das Baby so lange mitnimmt. Allerdings kann es sein, dass er das Baby für 2h zum spazierengehen mitnehmen darf. Auch darf Dich niemand zum Abpumpen zwingen, denn das funktioniert ja gar nicht bei jedem.

Generell, häufig und kurz ist Umgang richtig. 5-6h ist nicht kurz. Jeden 2. Tag für 4h finde ich zuviel. 3x die Woche für 2h kommt mir sinnvoll vor. Jeden 2. Tag für 2h wäre sicherlich maximal auch ok.

Dann unbedingt eine Beistandschaft beim JA einrichten lassen, damit kümmern die sich um Unterhalt. Allerdings nur fürs Kind.
Ein Anwalt rechnet genauer nach und kennt die ganzen Details, die beim JA durchrutschen. Der kann Dir auch zwecks Unterhalt für Dich helfen.

Du kannst den Umzug von ihm unterschreiben lassen, dann wärst Du sauber. Wenn er sich weigert, kannst Du das vom Gericht bestätigen lassen. Gegen Umzug steht normal nur, dass der Umgang dadurch massiv erschwert wird. Wenn dem nicht so ist, wird da keiner was gegen sagen.

Bzgl. Sorgerecht, ich glaube, ohne seine Zustimmung kannst Du keine Taufe machen lassen. Umgekehrt genauso. Tut mir leid. Du brauchst seine Unterschrift für Kita Anmeldung, Taufe, Reisepass, Therapien, große ärztliche Behandlungen, später Schulanmeldung, Urlaubsreisen ins nicht-europäische Ausland, je nachdem auch ins europäische Ausland (zB Griechenland).

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Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort #danke