Elternzeit?

Hey:)

Ich weiß nicht ob es das richtige Forum ist, falls nicht entschuldigt bitte🙈

Ich steh gerade völlig aufm Schlauch, ich wollte gerade meinem Arbeitgeber schriftlich meine Elternzeit mitteilen, meine Tochter wurde am 23.01.2022 geboren- von wann bis wann kann ich meine Elternzeit denn nun beantragen? Ich möchte 12 Monate nehmen..zählen sie ab Geburt oder ab Ende der Mutterschutzfrist?

Ich danke euch🤦🏻‍♀️😅🙈

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Hey
Die Elternzeit musst du ab Geburt angeben bei 12 Monate wäre das vom 23.1.2022 - 22.1.2023

Herzlichen Glückwunsch noch zur Geburt.

Lg

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Du kannst Elternzeit ziemlich individuell angeben...sogar tageweise...

Mein Sohn wurde am 12.2.21geboren und ich gehe bis zum 15.1.23 in Elternzeit ...also ganz krumm 🤣so wie es mir halt passt und zusagt .

Es zählt ab Geburt...und alles gute :)

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Also meines Wissens ist Mutterschutz, Mutterschutz. Ich habe folgende Formulierung gewählt: „teile ich mit, dass mein Sohn/Tochter am … geboren wurde und melde ich hiermit an, dass ich im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis einschließlich … in Elternzeit gehen werde.“ Damit ist dann klar von wann bis wann deine Elternzeit geht.

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Zitat von Bundesministerium:
„ Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.“

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Bei 12 Monaten musst du am 1. Geburtstag wieder arbeiten.
Ich würde übrigens immer 2 Jahre und ein paar Tage anmelden, denn falls was mit der Betreuung schief geht oder ähnliches, kann dein AG bei 1 Jahr eine Verlängerung ablehnen.

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Ich kenn es anders Rum ...ich sollte erst nur ein Jahr an anmelden ..weil verlängern immer geht ,aber verkürzen schlecht ist 🤔

Hängt das vom AG ab?

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Nein, das ist die gesetzliche Lage. Mit der 1. Anmeldung legst du dich immer für 2 Jahre fest, damit dein AG etwas Planungssicherheit hat quasi.

Meldest du nun nur 1 Jahr in dem ersten Zeitraum von 2 Jahren an, darf er die Verlängerung ablehnen.
Ja, auch eine Verkürzung darf er ablehnen, aber man darf ja fast Vollzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten, daher ist das weniger problematisch.

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Warum möchtest du nur 1 Jahr Elternzeit anmelden?