Guten Abend, ich war bevor ich im mutterschutz war arbeitslos gemeldet mit arbeitslosengeld 1 Bezug.
Im mutterschutz wurde ich ja abgemeldet da ich Mutterschaftsgeld bezogen habe.
Jetzt ist meine Frage wie es nach dem Mutterschutz mit dem Arbeitsamt aussieht.
Muss ich mich neu arbeitslos melden und nochmal ein Antrag stellen?
Und wie ist es mit dem elterngeld?
Ich bräuchte bitte einen Rat da ich mich nicht damit auskenne und niemand mir eine genaue Auskunft geben kann.
Mfg:)
Arbeitslos und elterngeld/zeit
Was willst du denn jetzt genau wissen?
Du kannst entweder Elterngeld oder ALG1 beantragen. Für ALG1 musst du jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. du musst eine Betreuung für dein Kind nachweisen und auch gewillt sein wieder zu arbeiten. Da mein Vertrag am Ende der SS auslief, habe ich mich beim Arbeitsamt informiert und die meinten, dass ich mich erst wieder bei ihnen melden soll, wenn ich auch wirklich auf Arbeitssuche bin. Dann kann ich auch erst ALG1 beantragen.
ALG1 wird nicht aufs Elterngeld angerechnet, d.h. wenn du die letzten 12 Monate arbeitslos warst, dann wirst du nur die 300 -(Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (Elterngeld plus) bekommen. Wenn du z.B. 3 Monate gearbeitet hast und 9 Monate ALG1 bekommen hast, dann wird dein Elterngeld auf Basis der 3 Monate berechnet. Aber du bekommt immer mind. 300 bzw. 150 Euro.
Wenn das bei dir finanziell nicht hinkommt, dann musst du andere Ersatzleistungen beantragen -> Bürgergeld oder andere Sozialleistungen.
„Du kannst entweder Elterngeld oder ALG1 beantragen.“
Man kann auch beides gleichzeitig beantragen.