Gibt es eine chance auf rückführung aus der pflegefamile

Hallo und zwar geht es um folgendes:

ich wahr damals so dumm mich selber ans sch.. Jugendamt zu wenden wo ich schwanger wahr und keine Wohnung hatte .

Nun leider hat aber das jungendamt aber entschieden Ich solle in eine Mutter kind Einrichtung gehen. Sie sagte es würde sonst eine kindeswohlgefährdung vorliegen ich wahr ensetzt der Grund wahr weil ich keine Wohnung und sie hat meine ritz narben gesehen hat sie meinte auch psychische probleme. (Bordeline) ich ritze mich lange nicht mehr . Sie meinte auch ich könnte vieleicht keine bindung .Ich konnte nicht gegen dieser Frau angekommen so habe ich freiwillig dem mutter kind heim zugestimmt (ich wollte nicht vor Gericht) .

Als mein erstes kind dan auf die welt kam ging es mir in dem Heim richtig schlecht ich fühlte mich unwohl weinte jeden tag und ich wollte auch bei meinem patner sein der mich nur besuchen durfte. Ich wollte dan das kind mitnehmen . Das jungendamt hat dan entschieden das mein Sohn in eine pflegefamile kommt. Sie sagte ich solle erstmal eine Therapie machen. Obwohl es mir psychisch eigentlich ganz gut geht außer gelegentliche stimmungsschwankungen.

Er ist jetzt seid 2 Monaten dort . Ich habe so angst das ich ihn nicht mehr zurück bekomme . Ich weine jeden tag .Ich wahr selbst ein Pflegekind.

Ich habe die Unterbringung bei der pflegefamile selbst zugestimmt weil ich nicht zu Gericht gehen wollte .Ich habe angst das uns dan das Sorgerecht erzogen wird.Und noch schlimmers zu unserem Nachteil entschieden wird .

Wie kann ich vorgehen?

Wie kann ich ihn zurück bekommen?

Ich geje gerade regelmäßig zum Therapeuten und habe eine wohnung gefunden.


Wir haben momentan besuchsrecht ich sehe ihn einmal in der Woche in der caritas mit begleiten Umgang.

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Das wird dir hier niemand sagen können, niemand kennt alle Einzelheiten des Falles und geschildert wird hier ja erstmal nur deine Sicht. Aus der Ferne ist das Ganze so nicht zu beurteilen.

Wenn du dich wieder selbst um dein Kind kümmern möchtest gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du suchst dir eine Rechtsanwältin und gehst den Weg über das Gericht.

2. Du bemüht dich um größtmögliche Kooperation mit dem JA und erarbeitest mit denen einen Fahrplan wie es funktionieren kann. Evtl. musst du dann erstmal zurück in die Einrichtung.

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Liebe Serefina,

Ich finde, dass du damals die richtige Entscheidung getroffen hast, dich ans Jugendamt zu wenden. So etwas wird tatsächlich für die Rückführung wohlwollend wahrgenommen.

Du schreibst von einer möglichen Borderline Diagnose - wurde die wirklich diagnostiziert bei dir? Wenn ja, dann ist das nicht nur ein "psychisches Problem", sondern eine Persönlichkeitsstörung.

Wenn die Diagnose steht, dann empfehle ich dir tatsächlich, erstmal eine Therapie zu machen, genau wie das Jugendamt vorgeschlagen hat. Denn es bringt dir und deinem Baby überhaupt nichts, wenn ihr zwei alleine zu Hause seid und du mit deinen "gelegentlichen Stimmungsschwankungen" überfordert bist.

Ich kann verstehen, dass du im Moment denkst, dass das Jugendamt falsch gehandelt hat und ich gebe zu, dass es sicher kontroverse Fälle in Deutschland gibt, worüber man diskutieren könnte.

Du sagst aber von dir selber, dass du keine Wohnung hattest und auch im Mutter-Kind Heim hattest du emotionale Schwierigkeiten, so dass das Baby erst einmal in eine Pflegestelle gegeben wurde.

Du musst - auch wenn es schwer fällt - erst einmal an dich denken und zu lernen, wie du mit der Erkrankung umgehen kannst. Und das geht nur mit therapeutischer Begleitung.

Ich würde mit dem Jugendamt kooperieren und guten Willen zeigen. Die haben in erster Linie auch nicht im Sinn, die Mutter vom Kind zu trennen, sondern möchten für das Baby das Beste. Von daher hör bitte auf das, was sie dir raten und nimm ihre Hilfe in Anspruch. Es ist überhaupt nicht schlimm, Hilfe zu benötigen. Leider machen das viele nicht, vielleicht aus Angst und Scham. Und dann sind sie mit ihren Kindern überfordert und das Kind leidet massiv darunter. Von daher möchte ich noch einmal betonen, dass ich es gut finde, dass du dir Hilfe geholt hast, auch wenn du dich im Moment vom Jugendamt betrogen fühlst.

Ich glaube aber, dass das Jugendamt nur das Beste für dein Baby und dich im Sinn hat!

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Hallo vielen Dank für deine ausführliche Antwort ja das stimmt ich bin manchmal mit meiner Krankheit überfordert. Bei mir wurde tatsächlich bordeline diagnostiziert. Ich möchte mir auch hilfe holen und mache bald eine ambulante Therapie ich hoffe so sehr das das jugendamt mir dan die Chance gibt und eine rückführung stattfindet, weil umso länger der kleine dort bleibt umso schwieriger ist eine rückführung da er sich an die pflegefamile bindet.

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Ich kann mir schon vorstellen, dass du gute Chancen auf eine Rückführung hast, wenn du den Empfehlungen des Jugendamtes folgst und auch ehrlich zu dir und den Mitarbeitern bist. Letztlich bringt es dir und deinem Baby wenig, wenn du es vorschnell zurückbekommst und du dann wieder überfordert bist.

Die wöchentlichen Besuche können sicher auch ausgedehnt werden. Einmal pro Woche ist wohl zuerst der erste Schritt, damit man sieht, ob du zuverlässig den ersten Termin wahrnimmst. Du musst bedenken, dass es auch Eltern gibt, deren Babys in Pflegestellen sind und die eben nicht zuverlässig mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.

Ich wünsche dir, dass die ambulante Therapie dir Fähigkeiten an die Hand gibt, besser mit deiner Erkrankung in Stresssituationen zurecht zu kommen 💖

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Hallo,
dass du an deiner psychischen Gesundheit und Stabilität arbeitest, ist schon mal sehr gut. Dir wurden diesbezüglich ja auch bereits gute Ratschläge gegeben. Wenn du ernsthaft eine Rückführung anstrebst, würde ich mich trotzdem möglichst zeitnah bei einem guten Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Das heißt nicht, dass du vor Gericht gehen Musst oder sollst. Ein Anwalt kann aber die rechtliche Lage einschätzen und dich über die Möglichkeiten des Jugendamts und auch deine Möglichkeiten aufklären und dir auch Ratschläge geben, wie du dich am besten verhälst. Da die verstrichen Zeit bei einer Rückführung eine Rolle spielt, würde ich damit nicht zu lange warten.

Alles Gute

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Der Weg zum Anwalt bleibt wohl nicht aus in deiner Situation. Lass dich beraten und du bekommst wegen der Kosten ja auch Unterstützung. Manchmal brauch man eben noch Hilfe und der erste weg kann auch erst einmal ein Gespräch mit Anwalt und Jugendamt sein. Gericht ist nicht so schlimm wie du dir es ausmalst. Das Gericht ist dafür da, wenn es zwischen Jugendamt und Eltern keine Einigung gibt eine Lösung zu finden. Es ist also nur ein weitere Instanz, die auch das Jugendamt mit überwacht was sie machen. Das würde dir aber ein Anwalt auch nochmal genauer erklären und dich auch bei allen weiteren Schritten begleiten. Es ist aber auch mit Anwalt nicht so, dass man alles einfach durch bekommt, aber die kennen die Gesetze halt besser und können dir dann genau sagen, was ihr erreichen könnt.

Ich wünsche dir viel Kraft auf deinem Weg.

Bearbeitet von Pinguinbaby89
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Ich denke es bleibt dir nichts anderes übrig als mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten. Frag sie was du tun musst um deinen Sohn wieder zurückzubekommen. Wenn du dich wirklich schon lange nicht mehr ritzt, dann such deinen damaligen Therapeuten auf und lass es dir von ihm bestätigen, dass du in Behandlung warst und sie erfolgreich abgeschlossen wurde. Ob die Narben neu oder alt sind kann man einfach feststellen... Suche dir eine anständige Wohnung (an das Amt wenden), halte sie in Ordnung, richte am besten ein schönes Kinderzimmer ein, sorge für einen vollen Kühlschrank für eine ausgewogene Ernährung. Gerade für Wohnungssausstattung und Kinderzimmer bekommt man Unterstützung durchs Amt und es gibt viele Stellen wo man supergünstig schöne Möbel bekommt (z.B. Sozialkaufhaus, Kleinanzeigen, Wohnungsauflösungen). Informiere dich wegen Kitas in euer Nähe, damit du in 1-2 Jahren die Möglichkeit hast die einen Job zu suchen.

Das sind z.B. alles Sachen die positiv auf das Jugendamt wirken. Der Sinn ist ja, dass dein Kind in einem guten Umfeld mit geregeltem Tagesablauf aufwächst und man sich kümmert. Du musst dem Amt zeigen, dass dein Kind genau das bei dir bekommt.

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Liebe Serefina,

eine Borderline Persönlichkeitsstörung ist eine schwerwiegende Erkrankung. Das ist ja nicht nur „ein bisschen in den Unterarm ritzen“.
Die emotionale Instabilität die die borderline Erkrankung ja ausmacht, können für ein Baby / Kleinkind gravierende Auswirkungen haben!! Besonders die ersten drei Jahre ist es unerlässlich, dass man zuverlässige Bindungspersonen hat um Urvertrauen entwickeln zu können. Ich bin seit Jahren in einem Angehörigen Forum von Borderline erkrankten Menschen, und eins ist ganz klar, niemand leidet so extrem unter dieser Krankheit wie die Kinder von Borderlinern. Die meisten von ihnen sind selbst seit vielen Jahren in Therapie und haben von Depressionen über Essstörungen alles mögliche entwickelt. Sie sind zum Teil echte gebrochene Persönlichkeiten. Sie waren diesen „Stimmungsschwankungen“ wie du es nennst, schutzlos ausgeliefert und das über Jahre, bis sie endlich volljährig waren. Daher hat das Jugendamt vermutlich vollkommen richtig und im Sinne deines Kindes gehandelt. Ich wünsche deinem Kind dass es möglichst stabil in der Pflegefamilie aufwachsen darf. 🙏🏼🙏🏼

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Aber ich j möchte ja auch mein Kind zurück gibt es da jetzt überhaupt keine möglichkeit mehr ich habe mich seid jahren nicht mehr geritzt !!!

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Das selbstverletzende Verhalten, ist das geringere Problem. Die stetige Auf- und Abwertung, welche periodisch erfolgt, ist aber zum Beispiel sehr schädlich für ein Kind. Es verwirrt Kinder und eine immer wiederkehrende Abwertung durch die nächste Bindungsperson, veranlasst ein Kind dazu, dass es sich selbst als nicht richtig empfindet. Das nur als ein Beispiel. Ich glaube dir voll und ganz, dass du dein Kind zurück haben möchtest und es tut mir leid dass dein Kind von dir getrennt wurde, aber das Jugendamt entscheidet eben im besten Sinne des Kindes.