...und ne geburtsurkunde,er meint das steuerbüro braucht das!Ist das normal???
Lg Bekki+Söhnchen Jannik
Mein Arbeitgeber will Geburtsbescheinigung vom arzt...
hat er gar kein recht drauf
nee die brauchen nur die Behörden wo du sie eh abgeben musst.
knuddels KiKi und Lainie
Klar, braucht er die Geburtsurkunde, er muss doch dein Mutterschaftsgeld ausrechnen. Wo ist das Problem?
Gruss. Alla
brauchte ich nie abgeben. Meinem damaligen AG hat es gereicht das ich ihm das GD gesagt habe
Doch nicht die Geburtsurkunde,da gibt es den gelben Schein vom Arzt...
ja nicht vom arzt. die geburtsbescheinigung von der behörde meint er...
das mutterschaftsgeld wird nach dem errechneten termin errechnet, nicht nach dem tatsächlichen geburtstermin!
nur wenn du ein früchen hast könnte es anders sein...
ich habe nur in den antrag auf erziehungsurlaub das bgeburtsdatum reingeschrieben und fertig.
lg kirsten
Das stimmt nur, wenn das Kind früher kam. Wenn das Kind später kam, dann bekommt ja länger Mutterschaftsgeld, noch für die Zeit zwischen dem errechneten ET und tatsächlichen.
Gruss. Alla
das wäre aber neu!
letzten sommer haste noch von 6 wochen vor und 8 wochen nach et bekommen....egal, wann das kind gekommen ist....
lg kirsten
Ich mußte mein chef nur die kopie von der geburtsurkunde abgeben ..damit er ausrechenen kann weil man bekommt ja noch ein teil des gehaltes vor und nach der geburt..
lg susi