Wohnungskündigung wegen Nachwuchs!!!!!!!

Hallo zusammen!

Ich möchte Euch nur einmal kurz zeigen, wie kinderfreundlich die Menschen teilweise in Deutschland sind:

Wir haben von unseren Vermietern (wohnen unter uns) die Kündigung unserer Wohnung erhalten.

Grund: "Wir sind in einem Alter, in dem wir uns in unserem Haus Ruhe wünschen! Und da Sie nun Nachwuchs bekommen haben, kündigen wir Ihnen das Mietverhältnis fristgerecht zum 31.08.2007"

Prima - da lassen sie uns erst alles renovieren und dann müssen wir ausziehen. Das kommt aber spät!!!!!

Naja, wollte nur mal Frust ablassen!

Lieben Gruß
Sandra

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Hi Sandra,

das tut mir leid für euch.
Könnt ihr nicht dagegen angehen?

lg steffi

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Nein, ich vermute fast nicht, weil sie die Kündigungsfrist ja einhalten. Fristlos wäre was anderes. Aber wir sind morgen beim Anwalt - wobei wir definitv ausziehen werden, aber so leicht machen wir es denen nicht!

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Mach denen richtig Dampf unter dem Arsch (Sorry).
Hoffentlich könnt ihr Geld rausholen, da ihr ja die Wohnung Renoviert habt.

Ich Drück euch Die Daumen.

Lg steffi

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Hallooo..

also das würde mich auch ärgern. ABER.. ich denke nicht dass ein KIND ein kündigungsgrund ist!!!

Würde damit zum Anwalt gehen.. denn wenn sie KEINE kinder in ihrem Haus hätten haben wollen, dann hätten sie a) ein Rentner Ehepaar aufnehmen oder b) dies SOFORT bei Wohnungsvermietung sagen müssen / es im Mietvertrag stehen haben!!

Sonst KÖNNEN/DÜRFEN sie euch meines wissens nach nicht kündigen.. ob Fristgerecht oder Sofort.

LG
Bettina

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Sie behaupten, dass sie es bei Einzug gesagt hätten. Aber stimmt nicht. Dann wäre die Wohnung nichts für uns gewesen, denn es war schon vor 5 Jahren klar, dass wir irgendwann Kinder wollen!

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Sagen kann man viel...:-D

Sowas MUSS schriftlich vorliegen und von BEIDEN Partein unterzeichnet sein.. ansonsten ist es definitiv KEIN Kündigungsgrund!!!

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Hallo Sandra,

das ist hahnebüschend!!!!

Sie bekommen euch nicht so leicht raus (oder haben sie Eigenbedarf????)

Stellt sich allerdings die Frage, ob ihr denen überhaupt noch Miete zahlen wollt. Ich würde dort nicht wohnen bleiben wollen.

Würde mir Rechtsbeistand suchen, damit du ggf Geld für die Renovierung und den Umzug erhältst.


Haben die selbst Nachwuchs / Enkel ?

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Ja, wollen auch Geld rausschlagen - denn länger hier bleiben wollen wir natürlich nicht. Zumal die schon immer sehr schwierig waren. Wohnqualität ganz mies!

Sie haben selber zwei Kinder im Alter von 30 und 38, aber keine Enkelkinder.

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Hi!
Also denen würd ich was husten!
Lass Dir das nicht gefallen. Das ist keinesfalls Rechtens. Lass Dir von Deiner Rechtschutzversicherung einen guten Anwalt für Mietrecht nennen und such den auf!

Viel Erfolg1!!

LG Verena

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Hallo Sandra,

das geht gar nicht!!! Du kannst nicht mal gekündigt werden, wenn Du die Miete nicht regelmäßig oder voll bezahlen kannst (denk an die Mietnomaden - kenne auch so eine...und die kann auch nicht gekündigt werden!) und wegen Nachwuchs schon gar nicht.
Da würd ich aber schnell zum Anwalt gehen und dagegen angehen....wo kommen wir denn da hin. Wegen der Kosten musst Du Dir ja weniger Gedanken machen, denn den Prozess gewinnst Du garantiert!

LG Samy, die bei sowas nur den Kopf schütteln kann....

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Das Schöne ist ja, dass wir nachdem wir von meiner Schwangerschaft erzählt haben direkt eine Mietrechtschutz abgeschlossen haben, weil sie so dermaßen mies reagiert haben! ;-)

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Wohnt Ihr mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus? Dann darf der Vermieter auch o h n e Angabe von Gründen das Mietverhältnis kündigen. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht für Zweifamilienhäuser. Die Kündigungszeit beträgt allerdings gesetzl. Frist 3 Monate + 3 Monate Sonderkündigungsrecht = 6 Monate Kündigungsfrist. An die sind Eure Vermieter gebunden. Diese Regelung ist eine absolute Ausnahme im Mietrecht und gilt nur für Zweifamilienhäuser, wenn der Vermieter mit im Hause wohnt. Gibts es noch eine dritte Wohnung in dem Haus, hat er keine Chance Euch zu kündigen. Also bei der neuen Wohnungssuche darauf achten, dass Ihr ein Einfamilienhaus mietet oder eine Wohnung, wo nicht der Vermieter mit im Haus wohnt. Sonst kann es Euch wieder passieren. Allerdings finde ich diesen Grund unmöglich. Bin selber Vermieterin und Nachwuchs wäre nie ein Grund für eine Kündigung. Tja Leute gibts... Armes Deutschland....

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Hallo Sandra,

cool down :-) #liebdrueck. Tut mir echt leid für Euch :-(.

Ist Euch bekannt, dass Schwangerschaft und menschlicher Zuwachs kein Kündigungsgrund darstellen - weder fristlos noch fristgerecht? Trifftige Gründe für eine Kündigung wären Eigenbedarf seitens der Vermieter oder Fehlverhalten Eurerseits (Bsp. dauerhafter Mietrückstand).

Wenn es ein Haus mit mehr als zwei Parteien ist, würde ich dagegen angehen. Die Vermieter müssen damit rechnen, dass ein junges Paar Nachwuchs bekommt. Wenn Ihr aber mit den Vermietern alleine im Hause wohnt, stellt sich die Frage, ob durch ein Dagegenhalten die Stimmung nicht auf Dauer verpestet wäre.

Viel Glück!
MLF #klee

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Wir gehen dagegen an - aber nicht, um zu bleiben, sondern ggf. Geld herauszuschlagen. Mal sehen. Oder, um denen einfach das Leben etwas schwer zu machen. Aber wir wollen jetzt weg....

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Hallo Sandra,

das kann ich mehr als verstehen :-(. Das ist ja auch keine Atmosphäre, in der man sich wohl fühlt. Eure süße Hannah hats ja auch nicht verdient, in einer Umgebung aufzuwachsen, in der sie (von den Vermietern oder wem auch immer) nicht erwünscht ist.

Ich drück Euch die Daumen! #pro #klee und wünsche Euch viel #drache gegen Eure Vermieter!

Gute Nacht! MLF

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Hallo!
Sch....-Vermieter.
Aber: ich würde an Euerer Stelle nichts gegen die Kündigung unternehmen. Zur Zeit gibt es doch zum Glück eigentlich überall genug freien und bezahlbaren Wohnraum. Da sind solch blöde Vemieter es nicht wert, sich noch näher mit ihnen auseinanderzusetzen. Auch wenn die Kündigung nicht rechtens ist, dann hat man längerfristig nichts davon, da zu bleiben. Das schafft doch nur unnötigen Streß, den man gerade mit kleinem Kind nicht braucht.
Ich würde an Eurer Stelle ein neue Wohung suchen. Und nur dann, wenn Ihr wirklich nichts findet, darauf pochen, länger zu bleiben.
Und wenn Ihr alles geregelt habt: Dann erst vielleicht einen lieben Hinweis an die örtliche Tageszeitung o.ä. - mit Namensnennung-. :-)
LG
Anne

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Hallo,

@ anne1967: Entschuldige bitte #kratz
Streß und nervliche Belastung mal ausgeklammert: Was soll der Hinweis an die örtliche Tageszeitung denn bringen? #kratz

Die beiden haben einen Batzen Geld in die Renovierung gesteckt, von der sie selbst profitieren wollten, nun aber nichts mehr haben werden. Sie wären bescheuert, wenn sie nicht gegen dieses kinderfeindliche Pack vorgingen!!!

@ snolli: Laßt Euch nicht unterkriegen und sucht Euch einen guten Anwalt für Mietrecht. Der wird die sauberen Kinderfeinde schon mores lehren. Kann nur für Euch hoffen, daß in Euren Rechtsschutzversicherungs-AGB keine Ausschlußklausel einen Versicherungsfall vor Ablauf von mindestens 6 oder 12 Monaten ausschließt... #gruebel
Aber selbst wenn => Prozeßkostenhilfe beantragt (genaueres verrät Euch das örtliche Amtsgericht) und dann die Kasperköppe zur Minna gemacht #huepf

Viel Glück und alles Liebe
Papaflo

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Nein, nein, wir haben eine Selbstbeteilgung von 150 Euro und diese Frist von 3 Monaten. Und von daher....

Wir wollen im Grunde "Schadensersatz" einfordern. Hannah hat jetzt gerade mal 5 Monate in ihrem Zimmerchen gewohnt.

Das gibt Ärger mit uns!!!!!!!! #schock

Gruß
Sandra

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Hallo,

das ist natürlich doof wegen einem Kind die Wohnung zu kündigen.
Da sie aber fristgerecht gekündigt wurde könnt ihr rein rechtlich gesehen nichts dagegen machen.
Ich würde nochmal ruhig mit den Vermietern darüber reden.

#herzlichVera,Nicole,Florian und Natalie(die alle noch friedlich schlafen)
http://natalie07.milupa-webchen.de

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Geh in den Mieterschutzverein und erzähl denen das. Selbst wenn du ausziehen willst/wirst, hast du so evtl. ne Chance, die Renovierungskosten zurück zu bekommen.

lg