Hallo...
Ich hab da mal ne Frage:
Ich beziehe ALG2 und jetzt bekomme ich ein Schreiben, dass ich doch einen Nachweis über die Beantragung von Unterhaltsvorschuss vorlegen soll.
Ich habe aber nie Unterhaltsvorschuss beantragt. Muss ich das?
Der Kindsvater kann keinen Unterhalt zahlen, wir haben uns geeinigt, dass wir uns soweit es geht in die Kosten reinteilen... Find ich auch in Ordnung so.
Tja, jetzt bin ich bissel unsicher, ob ich verpflichtet bin Unterhaltsvorschuss zu beantragen???
Danke schonmal für Eure Antworten.
eure Aki und die friedlich schlafende Nele!
muss ich unterhaltsvorschuss beantragen?
Huhu,
das ist schwierig normalerweiße muss der Kindsvater Unterhalt zahlen, kann er es nicht musst du den Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn ihr euch so einigt muss es glaub ich irgendwo geschrieben stehen, weiß jetzt nicht ob man das beim Jugendamt angeben muss oder nicht.
Hat er denn die Vaterschaft anerkannt??
Lg Jule
hallo
Ja, die vaterschaft hat er anerkannt und wir haben beide sorgerecht....
aki
Dann müsste er normalerweiße eigentlich Post vom Jugendamt bekommen haben wegen dem Unterhalt und da muss er beweisen dass er nicht bezahlen kann, dann müssten die dir eigentlich sagen dass du Unterhaltsvorschuss beantragen kannst musst.
Glaub die Arge macht dass nur weil sie dir dann weniger zahlen muss, da der UV angerechnet wird, ist zwar ziemlich bescheuert, aber von denen berechtigt
Lg Jule
huhu Aki
Ja du bist dazu verpflichtet..
Du hast unterschireben, dass du nach eigenen Mitteln suchtst, um von ALG 2 wegzukommen. Dazu gehört auch der Unterhalt von dem Kindsvater
Selbst wenn er kein Unterhalt zahlen kann.. muss er die 72 Monate UVG zur Not abstottern..
lg sweathu
Hallo grüß dich,
grundsätzlich ist der Vater verpflichtet für dich und das Kind Unterhalt zu zahlen. Vorangig ist jedoch die Unterhaltszahlung an das Kind. Unterhalt für die Frau muss nur in den seltensten Fällen gezahlt werden, da dass Einkommen bei den meisten nihct reicht, da ein Selbstbehalt dem Vater bleiben muss. (Diese Unterhaltspflicht besteht auch wenn ihr nicht verheiratet wart) Als ALG II Empfänger ist es so, dass du dafür Sorgen musst, dass du das Geld für den Unterhalt für den Kleinen bekommst. Das Landratsamt zahlt dir dann die 199 Euro die in der Regel der Unterhaltbetrag sind nicht mehr. Wenn der Vater Zahlungsunfähig ist, musst du einen Unterhaltvorschuss beantragen. Diesen kann man aber nur bis zum 6. Lebensjahr bekommen. Das Jugenamt zahlt also an dich den Unterhalt den der Vater zahlen müsste und der wiederrum, muss das dann in Raten an das Jugendamt zurückzahlen(allerdings hast du mit der Rückzahlung des Vaters nichts zu tun) Auch wenn du das nicht machen möchtest, kommst du da nicht drumrrum. Du musst diesen Unterhaltsvorschuss beantragen, ansonsten fehlen dir monatlich 199 Euro. Ob das weitere Konsequenzen wie z.B. weiterer Geldenzug hat, kann ich dir leider net sagen. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Viele Liebe Grüße.
Sabrina & Elia