Familien-Urlaub

Welchen Ausweis braucht mein Kind?

Mit Kind ins Ausland - kein Problem, wenn Sie an die richtigen Ausweise gedacht haben: Kinderreisepässe und Visa. Wie Sie die Dokumente erhalten und was Sie wo benötigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Autor: Petra Fleckenstein

Überraschung beim Check-in

Kinder Urlaub Ausweis
Foto: © iStock, FamVeld

Familie Starke fiel aus allen Wolken: Beim Check-in zum Urlaubsflug nach Griechenland bat die Dame am Schalter freundlich um den Reisepass des erst wenige Wochen alten Babys. Nur, an einen solchen hatten die frisch gebackenen Eltern überhaupt nicht gedacht. Gehört Griechenland nicht zu Europa? Und sind denn da nicht die Grenzkontrollen abgeschafft? Das Ehepaar Starke hatte nochmal Glück. Nach längerem Hin und Her akzeptierte die Airline die Krankenversicherungskarte des Babys als Identitätsnachweis und die junge Familie konnte doch noch wie geplant in den Urlaubsflieger einsteigen.

Auch Babys brauchen einen Ausweis

Was Familie Starke bei künftigen Urlaubsreisen sicher nicht mehr vergessen wird: Grundsätzlich gilt für alle Auslandsreisen, auch in das europäische Ausland, bereits für Babys müssen Eltern einen gültigen Kinderpass mit sich führen.

Außerdem wichtig: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen teilweise von den staatlichen Regelungen ab. Also unbedingt vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft nachfragen!

Kinderreisepässe

Früher hatten Eltern zwei Möglichkeiten: Sie konnten bei der örtlichen Meldestelle ihr Kind in ihren Reisepass eintragen lassen oder direkt einen maschinenlesbaren Kinderpass beantragen. Doch seit 2012 benötigen Kinder immer einen eigenen Reisepass.

Was ist ein Kinderpass?

Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.

Die Antragstellung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht, mit Namen des Kindes, des anderen Elternteiles und dessen Ausweis vorgelegt werden. Ab dem zehnten Lebensjahr muss auch das Kind vorsprechen und den Pass bei der ausstellenden Behörde unterschreiben.

Das müssen Sie zur Antragstellung mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind.
  • eventuell den bisherigen Kinderausweis oder -pass.
  • ein Foto

Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 13 EUR. Die Kinderpässe können meist direkt bei der Antragstellung ausgestellt und mitgenommen werden.

Übrigens: Welche Größe die Fotos für die maschinenlesbaren Pässe haben müssen und welche weiteren Anforderungen sie erfüllen sollten, erfahren Sie auf der Homepage der Bundesdruckerei www.bundesdruckerei.de unter Bürgerservice/Fotomustertafel.

USA und andere Besonderheiten

Egal, welches Urlaubsland eine Familie wählt. Wichtig ist es, sich rechtzeitig vor der Abfahrt nach den für die Einreise benötigten Dokumenten zu erkundigen. Denn manche Länder (zum Beispiel Tschechien) verlangen Lichtbilder oder sogar Reisepässe auch für Kinder (manchmal bereits ab sechs Jahre). Genaue Informationen erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes. Online kann man sich bei der Länderinformation des Auswärtigen Amtes kundig machen.

USA-Reisen

Die Behörden der USA verlangen von allen Reisenden (auch von Kindern), die ohne Visum einreisen wollen, einen maschinenlesbaren Pass.

Wie kommt man hier rein? Einige Beispiele

Frankreich

Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen (vorläufigen) Reisepass oder Personalausweis nach Frankreich einreisen. Auch ein vorläufiger Personalausweis wird akzeptiert. Dieser muss allerdings noch gültig sein.

Kinder und Jugendliche können mit einem gültigen oder höchstens seit einem Jahr ungültig gewordenen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings gültig sein. 

Seit den Anschlägen in London vom 7. Juli 2005 hat Frankreich bis auf weiteres stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt.

Italien

Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen (vorläufigen) Reisepass oder Bundespersonalausweis nach Italien einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings noch gültig sein.

Kinder und Jugendliche können mit einem gültigen oder höchstens seit einem Jahr ungültig gewordenen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings gültig sein. Kinderausweise nach altem Muster (werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) werden anerkannt, wenn sie gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig sind. Bereits vorhandene Einträge im Reisepass eines Elternteils sind nur noch bis zum 26.06.2012 gültig. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument.

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Niederlande

Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen (vorläufigen) Reisepass oder Bundespersonalausweis in die Niederlande einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings noch gültig sein.

Kinder und Jugendliche können mit einem gültigen oder höchstens seit einem Jahr ungültig gewordenen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings gültig sein. Kinderausweise nach altem Muster (werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) werden anerkannt, wenn sie gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig sind. Kinder unter 14 Jahren können bis zum 26.06.2012 auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument.

Österreich

Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen (vorläufigen) Reisepass oder Bundespersonalausweis nach Österreich einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings noch gültig sein.

Kinder und Jugendliche können mit einem gültigen oder höchstens seit einem Jahr ungültig gewordenen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings gültig sein. Kinderausweise nach altem Muster (werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) werden anerkannt, wenn sie gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig sind. Kinder unter 16 Jahren können bis zum 26.06.2012 auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument.

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Polen

Deutsche Staatsangehörige können mit einem (vorläufigen) Reisepass oder (vorläufigen) Bundespersonalausweis nach Polen einreisen. Alle Reisedokumente müssen gültig sein.

Kinder deutscher Staatsangehörigkeit können mit einem Kinderreisepass, Reisepass oder (vorläufigen) Personalausweis einreisen. Auch hier müssen alle Dokumente gültig sein. Noch gültige Kinderausweise nach altem Muster (werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) werden anerkannt, müssen allerdings ein Lichtbild enthalten. Kinder bis zum 16. Lebensjahr dürfen noch bis zum 26.06.2012 einreisen, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument.

Schweden

Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen (vorläufigen) Reisepass oder Bundespersonalausweis nach Schweden einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings noch gültig sein.

Kinder und Jugendliche können mit einem gültigen oder höchstens seit einem Jahr ungültig gewordenen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings gültig sein. Kinderausweise nach altem Muster (werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) werden anerkannt, wenn sie gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig sind. Kinder unter 16 Jahren können bis zum 26.06.2012 auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument.

Schweiz

Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen (vorläufigen) Reisepass oder Bundespersonalausweis in die Schweiz einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings noch gültig sein.

Kinder und Jugendliche können mit einem gültigen oder höchstens seit einem Jahr ungültig gewordenen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings gültig sein. Kinderausweise nach altem Muster (werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) werden anerkannt, wenn sie gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig sind. Kinder unter 16 Jahren können bis zum 26.06.2012 auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument.

Es kann vorkommen, dass die Rechtslage über die Nutzung bereits abgelaufener Dokumente nicht überall bekannt ist. Deshalb empfiehlt das auswärtige Amt, gültige Reisedokumente mit sich zu führen.

Spanien

Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen (vorläufigen) Reisepass oder Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Dieser muss allerdings noch gültig sein.

Kinder und Jugendliche können mit einem gültigen oder höchstens seit einem Jahr ungültig gewordenen Kinderreisepass oder Reisepass oder einreisen. Ein (vorläufiger) Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert, muss allerdings noch gültig sein. Kinder unter 16 Jahren können bis zum 26.06.2012 auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument. Kinderausweise nach altem Muster (werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) sollten nach der Rechtslage anerkannt werden, wenn sie gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig sind, in der Praxis kann es allerdings Probleme bei Dokumenten ohne Foto geben.

(Quelle und weitere Informationen: Auswärtiges Amt)