Mehrwertsteuer für Familien gerechter machen
Für alles Mögliche gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, nur nicht auf das, was Kinder brauchen, und nicht einmal auf Schulessen. Eltern fordern deshalb, die Mehrwertsteuer auf kindertypische Produkte und Dienstleistungen auf nationaler und europäischer Ebene zu senken.
Sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Hundefutter, Sessellifte und Hotelübernachtungen, 19 Prozent auf Babynahrung, Autokindersitze und Windeln – logisch ist das nicht, familienfreundlich auch nicht. Für vieles gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz, bloß nicht für das, was Kinder brauchen. Um ein Zeichen für ein kinder- und familienfreundliches Deutschland zu setzen, macht JAKO-O zum Internationalen Tag der Familie auf Ungereimtheiten im Mehrwertsteuersystem aufmerksam. Denn viele Eltern ärgern sich. Auch, weil einige EU-Länder es vormachen und Ausnahmeregelungen bei der Mehrwertsteuer zulassen. Eltern wünschen sich auch für Deutschland familienfreundliche Ausnahmen. Sie fordern, kindertypische Produkte und Dienstleistungen mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu belegen.
Bereits seit Jahren ist eine Mehrwertsteuerreform in der Diskussion. Im Herbst wollen Union und FDP nun eine Reformkommission einsetzen, um die Auflistung der Produkte und Dienstleistungen mit reduzierter Mehrwertsteuer zu überarbeiten. So steht es im Koalitionsvertrag unserer Bundesregierung. Auch das Bundesfinanzministerium räumt ein: „... dass die Begründungen für das Gewähren und Versagen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nicht immer leicht nachvollziehbar sind.“
Schulessen 19 Prozent, Pommes zum Mitnehmen sieben Prozent
Grundnahrungsmittel sind mehrwertsteuerbegünstigt. Allerdings nicht die Abgabe von Speisen zum Verzehr vor Ort. Heißt: Pommes zum Mitnehmen am Imbiss sind mit sieben Prozent belegt. Isst man sie vor Ort, zahlt man 19 Prozent. Ähnlich absurd ist, dass Schulessen auch mit 19 Prozent versteuert wird, selbst wenn dessen Zubereitung und Ausgabe ehrenamtlich organisiert sind. Der Grund: Auch das Mittagessen in der Schule wird „vor Ort“ gegessen.
Auch ist es eine Farce, dass für Hotelübernachtungen und Skilifte, für Blumen, Pralinen und Popcorn im Kino sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, für Babysachen, Schulranzen und Kinderwagen indes 19 Prozent.
Während in Irland und England auf Kinderbekleidung und Kinderschuhe gar keine Mehrwertsteuer bezahlt wird, gilt in Polen auf Babykleidung ein reduzierter Mehrwertsteuersatz. Portugal hat die Mehrwertsteuer auf Babywindeln auf fünf Prozent reduziert. In Luxemburg sind Kinderbekleidung und -schuhe mit nur drei Prozent besteuert.
Mehr Informationen unter: www.jako-o.de/mehrwertsteuer