Viele Mütter in geringfügigen Beschäftigungen

Minijobs und Rentenanspruch

Kinder in ihren ersten Lebensjahren intensiv zu erleben, für viele Eltern ist das eine der größten Freuden. So verzichten gerade viele Mütter lange auf eine vollständige Rückkehr ins Berufsleben. Der Kompromiss zwischen Familie und Beruf ist dann häufig ein Minijob. Oft mit negativen Auswirkungen auf die spätere Rente.

schwangere Frau putzt Waschraum
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Die Anzahl der Minijobberinnen steigt

Die Rückkehr in den Beruf ist für Mütter wegen fehlender Nachmittagsbetreuung und gleichzeitig steigenden Anforderungen in der Schule oft schwierig. Das zeigen auch die Zahlen: Die Arbeitszeit von Frauen hat sich in den vergangenen Jahren stark reduziert.

Gleichzeitig stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten, der sogenannten Minijobberinnen, mit einem Verdienst von maximal 450 Euro kontinuierlich: Im Jahr 2012 übten 4,6 Millionen Frauen eine solche Beschäftigung aus, 2003 waren es noch knapp 3,7 Millionen. Doch wie sieht es bei diesem geringen Einkommen mit der Altersvorsorge aus? Und welche Vorsorgestrategien machen für Minijobberinnen Sinn?

Welche gesetzlichen Rentenansprüche haben Minijobberinnen?

Geringfügig Beschäftigte unterliegen zwar seit 1. Januar 2013 automatisch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber: Minijobber haben nur eine sehr geringe Rente zu erwarten. Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei ERGO, zeigt dies an einem Beispiel: „Eine Frau, die mehr als 30 Jahre lang ausschließlich in einem Minijob auf 450 Euro-Basis arbeitet, kann später voraussichtlich nur auf rund 130 Euro Rente im Monat zurückgreifen.“ Ein finanzielles Polster für das Alter lässt sich nur mit einer zusätzlichen Vorsorge aufbauen. Doch viele Minijobberinnen haben Bedenken, ob sie sich das bei dem geringen Gehalt überhaupt leisten können.

Private Rentenvorsorge bei Minijob: Ist das finanzierbar?

„Das A und O ist die richtige Planung“, weiß die Vorsorgeexpertin und rät: „Ideal für Minijobberinnen ist die Riester-Rente, besonders für Mütter.“ Leider wissen nur wenige 450 Euro-Jobber, dass sie einen Anspruch auf die Förderung einer Riester-Rente haben, bedauert Tatjana Höchstödter: „Dabei ist die Riester-Rente auch für Sparer geeignet, die nur über geringe finanzielle Spielräume verfügen. Gerade Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von den hohen staatlichen Zulagen.“ Konkret bedeutet das: Pro Jahr gibt es zusätzlich 154 Euro vom Staat und für jedes Kind noch einmal 185 Euro – bei Kindern, die 2008 und später geboren wurden, sogar 300 Euro. Je nach Verdienst müssen nur geringe Mindestbeträge entrichtet werden: Ausreichend sind jährlich vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro. Außerdem kann das Riester-Sparen zusätzliche attraktive Steuervorteile bringen, wenn etwa der Ehemann gut verdient. Denn die Beiträge dürfen bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden – und das bis zu einer Höhe von 2.160 Euro jährlich. Bei Riester reichen also bereits geringe Eigenbeiträge, um für den Ruhestand vorzusorgen.

Betriebliche Altersversorgung bei Minijob – wann ist das möglich?

„Eine weitere Möglichkeit für Minijobber bietet die betriebliche Altersversorgung – wenn sie sich in einem langfristigen Beschäftigungsverhältnis befinden“, ergänzt Herbert Nowak, Experte für betriebliche Altersversorgung bei ERGO. Tatsächlich weiß nur jeder dritte Arbeitnehmer zwischen 16 und 70 Jahren, dass er einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung hat – so das Ergebnis einer im Auftrag von ERGO durchgeführten repräsentativen Umfrage von Ipsos*. Auch für Minijobber gilt demnach: Obwohl sie keine Sozialabgaben zahlen müssen, haben sie in Deutschland ein gesetzliches Anrecht auf die sogenannte Gehalts- oder Entgeltumwandlung. Der Experte erklärt: „Hier erlaubt der Gesetzgeber, einen Teil des Gehalts unversteuert in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.“ Der umgewandelte Betrag darf im Jahr 2013 die Grenze von maximal 232 Euro monatlich nicht übersteigen. Das heißt: Das Gesamtgehalt des Minijobbers darf auf maximal 682 Euro monatlich oder 8.184 Euro jährlich steigen. Ab Beginn der Versicherung hat der Arbeitnehmer dann ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Leistungen aus der Versicherung. Somit bleiben dem Arbeitnehmer, zum Beispiel bei einem Jobwechsel, die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen in jedem Fall erhalten. Allerdings gilt: Bei mehreren Jobs ist die Gehaltsumwandlung nur einmal möglich und zwar nur im Rahmen des ersten Arbeitsverhältnisses. Bedingung für die Nutzung der Gehaltsumwandlung ist eine entsprechende Ergänzung zum Arbeitsvertrag, die sogenannte Umwandlungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber. Herbert Nowaks Rat, um eine sichere Altersversorgung aufzubauen und gleichzeitig den Status des Minijobbers zu erhalten: „Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit ausbauen und den Mehrbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung investieren. So müssen sie nicht auf Gehalt verzichten und können mit zusätzlicher Arbeitszeit ihre Altersversorgung finanzieren. Das durch die zusätzlichen Stunden erzielte Gehalt fließt dann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung. So verringert sich auch die Bemessungsgrundlage für die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung.“ Davon haben beide Seiten etwas: Für den Arbeitgeber verringern sich die Kosten pro Arbeitsstunde. Und der Arbeitnehmer kann eine sichere kapitalgedeckte Altersvorsorge aufbauen.

*Quelle: Ipsos i:Omnibus™