2010: Gesetzliche Änderungen für Familien
Mit dem neuen Jahr sind auch wieder einige neue Gesetze in Kraft getreten, die besonders Familien und werdende Eltern betreffen. urbia gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für 2010.
"Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" und "Wachstumsbeschleunigungsgesetz". Hinter diesen Wortungetümen stehen zahlreiche Gesetzesänderungen, die auch Familien betreffen. urbia gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für (werdende) Eltern und Kinder im Jahr 2010.
Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags
Am direktesten werden Eltern die neuen Gesetze bei der Überweisung des Kindergelds bemerken. 20 Euro mehr pro Kind gibt es seit dem 1. Januar 2010. Der Kinderfreibetrag steigt von 6024 auf 7008 Euro.
Anhebung des Unterhaltsvorschusses und des Mindestunterhalts
Dem höheren Kinderfreibetrag wird der gesetzliche Mindestunterhalt angepasst. Die Unterhaltsansprüche von Kindern Alleinerziehender steigen und betragen ab Anfang des kommenden Jahres:
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Ebenfalls zum 1. Januar wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die Sechs- bis Elfjährigen. Der Unterhaltsvorschuss wird über die Jugendämter dann gezahlt, wenn das andere Elternteil den Mindestunterhalt nicht aufbringen kann.
Faktorverfahren beim Ehegattensplitting
Bisher mussten sich verheiratete Paare entscheiden, ob sie in den Steuerklassen III und V oder IV und IV abgerechnet werden wollten. Die erste Variante lohnt sich für Paare mit einem Alleinverdiener oder großen Gehaltsunterschieden. Die zweite Variante für Paare, die ähnlich viel verdienen. Diese Variante wird nun um das Model „IV/IV mit Faktor“ ergänzt. Der Faktor wird vom Finanzamt ermittelt.
Weitere Informationen und Online-Rechner, welche Variante sich lohnt:
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2008 geurteilt, dass die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen für eine private Kranken- oder Pflegeversicherung, nicht aber von Beiträgen für eine gesetzliche Versicherung, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird dieses Urteil umgesetzt und es können ab 2010 alle Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen oder eben an diese gezahlt werden (die so genannte Basisabsicherung). Für die gesetzlich Versicherten ist ihr gezahlter Betrag voll absetzbar (außer Anspruch auf Krankengeld). Bei den privaten Krankenversicherungen orientiert sich die Absetzbarkeit am 2009 eingeführten Basistarif, der aber nicht unbedingt der Basisabsicherung entsprechen muss. Welcher Betrag tatsächlich abgesetzt werden kann, wird von der eigenen Versicherung berechnet. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer können also nicht abgesetzt werden, da sie nicht Teil einer Basisabsicherung sind. Arbeitnehmer sollen die Entlastung bereits in der Januarabrechnung merken, da das neue Gesetz schon in das Lohnsteuerverfahren übertragen wurde.
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Sind werdende Eltern während der Schwangerschaft mit einer Diagnose konfrontiert, dass ihr Kind eventuell geistig oder körperlich behindert sein könnte, greift seit dem 1. Januar 2010 das geänderte Schwangerschaftskonfliktgesetz. Ärzte müssen die Eltern über die "möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen" informieren, so der Gesetzestext. Konkret bedeutet das u.a., dass die Eltern in dieser schwierigen Situation ein Anrecht auf psychosoziale Beratung (z.B. durch einen Therapeuten) haben und dass Kontakt zu Selbsthilfegruppen hergestellt werden soll.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine 20-seitige Broschüre für betroffene Eltern veröffentlicht: Download Broschüre
Änderung des Erbrechts
Mit Änderungen im Erbrecht zum 1. Januar 2010 werden pflegende Angehörige nun besser berücksichtigt. Wer einen Angehörigen pflegt, dem steht aus dem Erbe ein Ausgleich für seine Dienste zu. Bisher galt diese Regelung nur für Angehörige, die für die Pflege ihren Beruf aufgaben, nun gilt sie für alle Pflegenden – allerdings nur für Kinder und Enkelkinder, nicht für z.B. Schwiegertöchter oder -söhne.
Gendiagnostikgesetz
Ab dem 1. Februar tritt das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft (Teile davon gelten seit dem 1. August 2009). Darin werden genetische Untersuchungen, aber auch der Umgang mit den Ergebnissen solcher Untersuchungen, geregelt. Es soll vor allem vor Missbrauch der Ergebnisse schützen und betrifft nicht nur den medizinischen Bereich oder Untersuchungen zur Klärung der Abstammung. Menschen sollen auf Grund ihrer genetischen Eigenschaften nicht diskriminiert werden, z.B. beim Abschluss einer Versicherung oder eines Arbeitsvertrags.