2012: Das ändert sich für Familien
Wie jedes Jahr gibt es mit dem Jahreswechsel einige gesetzliche und steuerliche Veränderungen, von denen auch Familien betroffen sind. Die Wichtigsten sind sicher die Einführung der Familienpflegezeit und das neue Bundeskinderschutzgesetz. Lesen Sie hier, welche Neuerungen Sie betreffen.
Familienpflegezeit wird eingeführt
Die Familienpflegezeit ermöglicht es erwerbstätigen Familienmitgliedern, die Angehörige pflegen wollen, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zu reduzieren. In dieser Zeit erhalten Sie einen Großteil ihres Gehalts weiter. Nach der Pflegezeit wird weiter ein reduziertes Gehalt gezahlt, bis das Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist. Ziel des Gesetzes ist es, die Pflege von Angehörigen zu ermöglichen, ohne dass den Pflegenden große berufliche oder finanzielle Nachteile entstehen.
Ein Beispiel: Ein Vollzeitbeschäftigter reduziert seine Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Neues Bundeskinderschutzgesetz stärkt Familienhebammen
Das neue Kinderschutzgesetz soll Kinder zuverlässiger vor Vernachlässigung und Misshandlung schützen. Netzwerke, die „Frühe Hilfen“ anbieten, sollen weiter ausgebaut werden, damit dort Familienhebammen, Kinderärzte und Jugendämter zum Schutz gefährdeter Kinder besser kooperieren können. Verstärkt sollen Hilfsangebote eingeführt und ausgebaut werden, die Schwangere und frischgebackene Eltern, die sich in sozialen oder finanziellen Notlagen befinden, unterstützen.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Familienhebammen zu. Die Familienhebammen, deren Finanzierung zunächst strittig war, können jetzt auch nach 2015 Familien für die Dauer von bis zu einem Jahr auf ihrem Weg begleiten und Hilfe leisten.
Wer in der Jugendhilfe hauptamtlich tätig ist, muss zukünftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch wird in dem Gesetz klarer geregelt, wann Ärzte oder andere Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen, das Jugendamt bei einem Verdacht von Vernachlässigung eines Kindes informieren. Hausbesuche des Jugendamtes werden dann - mit der Einschränkung, dass der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage stehen darf - Pflicht.
Kinderbetreuungskosten sind einfacher abzusetzen
Ab dem 1. Januar sind die Kinderbetreuungskosten einfacher abzusetzen. Es spielt jetzt keine Rolle mehr, ob die Kosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen. Kinderbetreuungskosten sind jetzt immer Sonderausgaben. Absetzbar bleiben zwei Drittel der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich pro Kind.
Eltern erhalten volles Kindergeld bis zum 25. Geburtstag bei Kindern in Ausbildung
Bisher mussten Eltern volljähriger Kinder nachweisen, dass ihre Kinder nicht über 8.004 Euro im Jahr verdienen, um Kindergeld zu erhalten. Diese Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern für Kindergeld und Kinderfreibeträge fällt jetzt weg. Eltern bekommen bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes auch dann weiter volles Kindergeld, auch wenn das Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
Übertragung der Kinderfreibeträge wird erweitert
Sind Eltern geschieden oder leben getrennt, konnte bisher der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, obwohl er unterhaltspflichtig ist. Ab dem 1. Januar 2012 gibt es nun erweitert die Möglichkeit, sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auch dann übertragen zu lassen, wenn der Ex-Partner mangels Leistungsfähigkeit gar nicht unterhaltspflichtig ist.
Das gleiche gilt auch für den Behinderten-Pauschbetrag, wenn ein Elternteil überwiegend alleine für ein behindertes Kind aufkommt.
Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.000 Euro
Statt bisher 920 können nun 1.000 Euro als Pauschbetrag für Werbungskosten abgesetzt werden. Das gilt bereits für die Einkommenssteuererklärung 2011.
Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht
Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für die Fahrt an den Arbeitsplatz müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nun nicht mehr für einzelne Tage belegt werden. Nur wenn die Kosten für die Fahren mit Bus oder Bahn höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr, ist ein Nachweis erforderlich. Das vereinfacht die Steuererklärung.
Einheitliches Hilfetelefon für Frauen
Geplant ist für 2012 auch die Einrichtung eines Hilfetelefons für Frauen. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer wird dann ein rund um die Uhr erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, installiert. Kostenlos und vertraulich bieten Beraterinnen ihre Hilfe an und vermitteln den betroffenen Frauen Anlaufstellen vor Ort. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant.