Gesetzliche Neuerungen

Familien 2007: Das hat sich geändert

(Fast) alles wird teurer. So könnte das Motto der gesetzlichen Neuerungen zu Beginn des Jahres 2007 lauten, die für Familien von Bedeutung sind. Hier die Regelungen im Einzelnen.

Autor: Petra Fleckenstein
Familie im Park 2

Elterngeld

Wichtigste Änderung für Eltern von Kindern, die ab dem Stichtag 1. Januar 2007 geboren wurden: Das Elterngeld. Alle Infos über diese familienpolitische Leistung erhalten Sie hier: Das Elterngeld.

Kindergeld

Das Kindergeld in Höhe von 154 EUR monatlich für das erste bis dritte Kind und 179 EUR für jedes weitere Kind wird ab dem Geburtsjahr 1983 statt bis zum 27. nur noch bis zum 25. Geburtstag des Kindes gewährt - vorausgesetzt, der Sprössling befindet sich noch in einer Ausbildung. Wenn nicht, endet der Anspruch auf Kindergeld mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für die Geburtsjahre 1980 bis 1982 gibt es eine Übergangsregelung. Informationen zu dieser Neuregelung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Rentenbeitrag

Die schlechte Nachricht für Arbeitnehmer: Der Rentenbeitragssatz steigt von 19,5 auf 19,9 Prozent. Die gute Nachricht: Dafür sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer steigt von 16 auf 19 Prozent. Sie wird auf alle Güter und Dienstleistungen erhoben, so dass die meisten nun teurer werden. Allerdings gilt für Waren des täglichen Bedarfs - wie zum Beispiel Lebensmittel oder Bücher - ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent, und dies auch weiterhin.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag wird nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt. Damit fallen die ersten 20 Kilometer Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte weg.

Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag, bis zu dem keine Steuern auf Guthabenzinsen erhoben werden, wird von 1.370 auf 750 Euro für Ledige und von 2.740 auf 1.500 Euro für Verheiratete gesenkt. Künftig werden also Steuern auf Zinsen ab einem deutlich niedrigeren Betrag fällig.

Häusliches Arbeitszimmer

Für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch dann Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Berufsausübung oder betrieblichen Tätigkeit darstellt. Arbeitsmittel wie z.B. Computer sind weiterhin steuerlich absetzbar.

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