Familien 2008: Das hat sich geändert
Auch mit Beginn des Jahres 2008 sind wieder einige Änderungen in Kraft getreten, die für Familien bedeutsam sind. Wir haben hier die wichtigsten zusammengefasst.
Hier kurz zusammengefasst die wichtigsten Änderungen für Familien, die im Jahr 2008 in Kraft getreten sind.
Kinderzuschlag künftig unbefristet
Der Bundestag hat beschlossen, dass Eltern mit geringen Einkommen zukünftig zeitlich unbegrenzt den Kinderzuschlag erhalten können. Bisher war die Bezugsdauer auf 36 Monate begrenzt. Dies hätte zum Jahreswechsel für 40.000 Kinder weniger Geld bedeutet, da der Kinderzuschlag 2005 eingeführt worden war. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich maximal 140 EUR pro Kind.
Ausbau der Kleinkindbetreuung
Mit der Zustimmung zum Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz hat der Bundesrat grünes Licht für die Einrichtung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" gegeben. Damit können die Länder und Kommunen ab dem 1. Januar 2008 beginnen, ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der unter Dreijährigen aufzubauen.
Bis 2013 soll ein qualitätsgerechtes und vielfältiges Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder dieser Altersgruppe vorhanden sein. Darüber hinaus soll ein Netzwerk qualifizierter Tagesmüttern das Angebot ergänzen.
Unterhaltsvorschuss
Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird für das gesamte Bundesgebiet vereinheitlicht. Das bedeutet: Die Höhe der derzeitigen Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in den alten Bundesländern wird beibehalten; der Betrag in den neuen Bundesländern wird entsprechend angehoben.
Unterhaltsrechtsreform
Der Unterhalt für Kinder hat künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Das ist der Kernpunkt des . Nicht verheiratete Mütter und Väter, die Kinder betreuen, werden besser gestellt. Zudem wird der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit geschiedener Ehegatten gestärkt.
Güterrechtsreform
Nach bisherigem Recht blieben Schulden, die zum Zeitpunkt der Eheschließung vorhanden waren und während der Ehe getilgt wurden, bei der Ermittlung des Zugewinns unberücksichtigt. Das soll nun geändert werden. Für die Berechnung des Zugewinns kommt es nun auch in solchen Fällen auf den Betrag an, um den das Vermögen des Ehepartners während der Ehe wirtschaftlich gewachsen ist.
BAföG
Zum Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 werden die Bedarfssätze und Freibeträge angehoben. Die Bedarfssätze steigen um zehn Prozent, die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um acht Prozent. Der Förderungshöchstsatz beträgt dann 643 Euro, wobei durch die höheren Freibeträge noch mehr Auszubildende einen Anspruch auf Förderung erhalten. Für alle Auszubildenden gilt dann zudem, dass ihre Minijobs mit einem Verdienst bis zu 400 Euro brutto anrechnungsfrei bleiben. Sie führen also nicht zu einer Kürzung der Ausbildungsförderung. Außerdem wird zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung ein Kinderbetreuungszuschlag eingeführt. Und schließlich kann zukünftig auch ein Vollstudium in einem der EU- Staaten und der Schweiz gefördert werden.
Zusätzliche Altersvorsorge
Die Riester-Zulage wird für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren werden, von 185 auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Darüber hinaus bleibt die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über das Jahr 2008 hinaus bestehen.
Senkung der Arbeitslosenbeiträge auf 3,3 Prozent
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken ab dem 1. Januar 2008 auf 3,3 von bisher 4,2 Prozent.
Wieder länger Arbeitslosengeld für Ältere
Monatelang hatten SPD und Union über eine längere Zahlung vom Arbeitslosengeld (ALG 1) an Ältere gestritten. Dann verständigte sich der Koalitionsausschuss darauf, Älteren bald wieder länger Arbeitslosengeld zu zahlen.
Für über 50-Jährige soll ALG 1 künftig maximal 15 Monate, ab 55 Jahren 18 Monate und ab 58 Jahren höchstens 24 Monate lang gezahlt werden. Mit der Hartz-Reform war die Höchstdauer pauschal auf zwölf Monate gesenkt worden, nur für über 55-Jährige gab es bis zu 18 Monate lang Arbeitslosengeld. Das Gesetz soll so schnell wie möglich in Kraft treten.
Mehr Nichtraucherschutz
In acht Bundesländern, in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein treten Nichtraucherschutzgesetze in Kraft. Bundesweit wird durch die Nichtraucherschutzgesetze das Rauchen auch in Gaststätten untersagt, teilweise mit Übergangsfristen. Ausnahmeregelungen sind in allen Ländergesetzen möglich, mit Ausnahme von Bayern. Dort können in der Gastronomie keine Raucherräume eingerichtet werden.