Sichere Kinderfahrräder
Das erste Fahrrad stellt für ein Kind einen großen Schritt in Richtung Selbständigkeit und Mobilität dar. Hier gibt es Tipps von TÜV Rheinland für den Fahrradkauf.
Mit beiden Füßen auf dem Boden
Es ist ein treuer Begleiter und der erste große Schritt Richtung eigener Mobilität: das Kinderfahrrad. Damit Eltern und Kinder ein solides und stabiles Exemplar kaufen, sollten sie beim Händler eine Probefahrt einplanen. Nur so sehen sie, ob das Rad wirklich zur Größe des Kindes passt: „Grundsätzlich sollte der Sattel so eingestellt sein, dass das Kind mindestens mit dem Fußballen, bei Anfängern besser noch mit dem ganzen Fuß, den Boden berührt“, rät Rainer Grünbaum, Prüf-Experte bei der TÜV Rheinland LGA in Nürnberg. Auch der Rahmen darf nicht zu hoch sein: Zwischen dem oberen Rohr und Körper sollten 5 bis 10 Zentimeter Platz sein, damit Kinder sicher auf- und absteigen können.
„Auch wenn die meisten größeren Kinderräder mit Handbremsen ausgestattet sind, Rücktrittbremsen sind für Kinder bis zu acht Jahren sicherer“, sagt Rainer Grünbaum. Dann reicht auch eine zusätzliche Felgenbremse vorne. Und das zeichnet kindgerechte Bremsen aus: Der Bremshebel liegt nahe am Lenker, die Bremskraft ist nicht zu stark und der Hebel leichtgängig zu bedienen. Thema Lenker: Mit einem gepolsterten Lenkervorbau fahren Kinder sicherer. Beim Lenker sollten Eltern auf fest sitzende Sicherheitsgriffe mit Prallschutz achten, denn der fängt Stöße auf und schützt vor Verletzungen. Lenkerhörnchen über den Griffen – die so genannten Bar Ends – finden vor allem Jungen cool. Aber: Sie sind bei Kinderrädern überflüssig und im Fall eines Sturzes extrem gefährlich.
Anfänger brauchen noch keine Gang-Schaltung. Für ältere Grundschulkinder reicht eine 3-Gang-Schaltung aus. Mehr Gänge überfordern die Kinder nur. Wichtig sind ein tief liegendes Tretlager und kurze Tretkurbeln. Längere können beim Kurven fahren mit dem Vorderrad zusammenstoßen; bei Schräglage mit dem Boden. Wichtig ist auch ein Kettenschutz, damit sich die Hosenbeine nicht verfangen können. „Kinderfahrräder, die auf der Spielstraße oder dem Gehweg benutzt werden, brauchen nur Rück- und Frontreflektoren sowie Katzenaugen für die Speichen. Eine richtige Licht-Ausrüstung ist erst dann vorgeschrieben, wenn die Kinder mit dem Fahrrad auf dem Radweg oder der Straße fahren“, so Experte Grünbaum. Hier gilt: Bis zum 8. Geburtstag müssen Kinder auf dem Bürgersteig fahren, bis zum 10. Geburtstag dürfen sie das noch.
Kinderfahrräder müssen viel aushalten, deshalb sind auch breite Reifen wichtig, die Fahrsicherheit geben und Stöße dämpfen. Wichtig: Beim Radfahren einen Helm aufsetzen – mit Reflektoren und dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.