Den Verlust verarbeiten

Hilfe nach Fehl- oder Totgeburt

Für Frauen sind sie wohl die traumatischsten Erfahrungen des Lebens: Fehl- und Totgeburten. Was viele nicht wissen: Auch in dieser schwierigen Phase können Frauen auf die Hilfe von Hebammen zurückgreifen, von der Krankenkasse bezahlt.

Autor: Susanne Kailitz
Frau Mann traurig
Foto: © fotolia.com/ Andrey_Bandurenko

Mit dem viel zu frühen Ende einer Schwangerschaft durch eine Fehl- oder Totgeburt sterben Hoffnungen und Träume. Umso bitterer ist, dass es in dieser schweren Zeit für viele Betroffene auch an Hilfe mangelt. Dabei müsste das nicht sein: Auch Frauen, die Fehl- oder Totgeburten erlitten haben, steht die Betreuung durch eine Hebamme zu. Dabei geht es nicht nur um die körperlichen Veränderungen nach dem Verlust, sondern auch um die psychologische Verarbeitung des Traumas.

Gleiche Rechte für alle Frauen

Wie wichtig die ist, weiß Karin Schnabl nur allzu gut. Vor 16 Jahren verlor die Hebamme ihre Tochter bei der Geburt. Inzwischen hat sie sich zur Trauerbegleiterin ausbilden lassen und steht Frauen zur Seite, die um ihre Kinder trauern. „Für mich gab es damals keine Hilfe“, erinnert sie sich, „im Krankenhaus hat man mir fälschlicherweise sogar gesagt, ich könne mein Kind nicht beerdigen lassen.“ Inzwischen sei das Angebot größer und bekannter. „Aber es gibt immer noch ganz vielen Frauen, die überhaupt nicht wissen, dass ihnen nach jeder Form der Geburt eine Hebammenbetreuung zusteht, die gesetzlich geregelt ist und von den Krankenkassen bezahlt wird.“ Denn das Fünfte Sozialgesetzbuch regelt, dass die Krankenkassen für Frauen, die eine - auch frühe - Fehlgeburt hatten, die gleichen Leistungen bezahlen wie für jene, die ein gesundes Kind zur Welt gebracht haben. Das heißt: Die Hebamme kann in den ersten zehn Tagen nach der Geburt täglich kommen und kümmert sich im Allgemeinen bis acht Wochen nach der Geburt um die Nachsorge, in besonderen Fällen auch länger.

Der Körper hat sich bereits verändert

Weil auch viele Ärzte und das Personal in den Kliniken darüber häufig nicht Bescheid wissen, werde den Frauen die wichtige Versorgung gar nicht angeboten. „Dabei haben auch Frauen, die ein Kind im fünften oder sechsten Schwangerschaftsmonat geboren haben, einen Milcheinschuss und Rückbildungsprozesse. Der Körper hat sich in der Schwangerschaft ja auch verändert, obwohl dann kein Kind da ist.“ Bei Frauen, die in der Frühschwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden, könne es sinnvoll sein abzuwarten, bis das Kind in einer „kleinen Geburt“ selbst zur Welt komme. „Diese Alternative zur Cürrettage sollte man besprechen.“

Gemeinsam das Kind verabschieden

Zu den körperlichen Beschwerden komme die große Trauer - und häufig das Gefühl, damit nicht gesehen zu werden. „Viele Frauen fragen sich, ob es denn normal ist, dass sie auch nach Monaten noch um ihr verlorenes Kind trauern. Sie sind unsicher, ob sie das zulassen dürfen.“ Die Hebamme bestärkt sie darin - ganz anders als das soziale Umfeld, in dem es oft Sprüche wie „Sei froh, vielleicht wäre es behindert gewesen“ oder „Du bist ja noch jung, du kannst doch noch viele Kinder haben“ gebe. „Wir versuchen dann gemeinsam Rituale zu finden, in denen sich die Familie von ihrem Kind verabschieden kann. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sie das Kind nicht gesehen haben.“

Schnabl zeigt den Frauen und ihren Partnern ganz unterschiedliche Wege auf, mit dem Verlust umzugehen. „Das kann eine Schatzkiste sein, in der sie Erinnerungen an die Schwangerschaft aufbewahren. Oder Briefe, die sie an ihr Kind schreiben.“ Ihre Ausbildung hat sie eines gelehrt: „Wichtig ist, dass es weitergeht. Selbsthilfegruppen, die oft von ebenfalls betroffenen Eltern ins Leben gerufen werden, können in der ersten Zeit der Trauer wichtig und gut sein, weil sie den Raum für die eigene Geschichte geben. Aber oft verharren diese Eltern dann jahrelang in ihrem Leid; da kommen keine weiteren Heilschritte.“ Schnabl überlegt gemeinsam mit den verwaisten Müttern, wem sie ihre Geschichte erzählen wollen. In so genannten Tiefenimaginationen und Traumreisen gibt sie ihnen die Gelegenheit, Kraft für die Verarbeitung des Schmerzes zu schöpfen.

Fachpersonal sensibilisieren

Doch Schnabl wendet sich nicht nur an Eltern, die ein Kind vor oder nach der Geburt verloren haben. Sie bemüht sich auch darum, Hebammen und Ärzte für das Thema zu sensibilisieren. Die nämlich hätten sich häufig mit dem Thema noch gar nicht beschäftigt und würden aus Unachtsamkeit verletzen. So plädiert Schnabl dafür, dass im Krankenhaus nicht von „Leibesfrucht“ oder „Abort“ gesprochen wird, sondern von „Kind“ und „Geburt“. Für die Eltern sei es wichtig, dass ihnen ihre verstorbenen Kinder in angemessener Form gezeigt würden; in eine Windel oder ein Tuch gehüllt. Mit Fotos, Hand- und Fußabdrücken oder einer Locke könnten sie kostbare Erinnerungen bekommen. „Besonders hilfreich ist es auch, wenn die Familien so viel Zeit bekommen, wie sie brauchen. Häufig entscheiden sich Mütter oder Väter, die das Kind nach der Geburt nicht sehen wollten, einen Tag später noch einmal um. Das sollte man ihnen unbedingt gewähren; schließlich ist es die einzige Zeit in ihrem Leben, die sie mit ihrem Kind verbringen können.“

Gesetz hilft bei der Verarbeitung

Seit Februar 2013 können auch tot geborene Kinder, die mit einem Gewicht von unter 500 Gramm zur Welt gekommen sind, in das Personenstandsregister eingetragen und beerdigt werden. Vorher hatten diese Sternenkinder rein rechtlich nicht existiert - ihre Eltern galten juristisch damit nicht als Eltern. Dass sie dies nun sein können, sei ein wichtiger Schritt zur Verarbeitung, sagt Schnabl. „Der Trauerprozess, den der Tod eines Kindes auslöst, dauert so lange wir leben. Verläuft er aber in einer gesunden Form, können die Eltern den Verlust in ein lebensbejahendes Gefühl umwandeln. Ihr Kind wird dann immer eine Erinnerung in ihrem Herzen sein.“