Amtswege nach der Geburt

Ämtercheckliste für Österreich

Wenn Ihr Kind geboren wird, kommen auf Sie auch Formalitäten und Amtswege zu: Geburtsurkunden, Reisepass, Kindergeld, Familienbeihilfe und vieles mehr. Mit unserer Ämter-Checkliste behalten Sie den Überblick.

Autor: Elisabeth K. Fürst

Die Ämtercheckliste

Ämter Checkliste Österreich
Foto: © mauritius images / Fancy

 

Was

Wo

Wann

Benötigte Unterlagen

Mutter-Kind Pass

 

Info:

Den Mutter-Kind-Pass bekommt man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung bei einer der zuständigen Stellen eine Schwangerschaft festgestellt wird.

GynäkologeIn, AllgemeinmedizinerIn,
Ambulatorien,
Schwangeren-beratungsstellen,
Ambulanzen von Entbindungs-
abteilungen

Mit Feststellung der Schwangerschaft

Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld
muß man die fünf
Untersuchungen während
der Schwangerschaft und
die fünf Untersuchungen
in den ersten 14
Lebensmonaten des Kindes
korrekt durchführen lassen
und diese auch nachweisen.
Die Nichtdurchführung einer Untersuchung (oder mehrerer Untersuchungen), verspätete Untersuchungen sowie das Unterlassen des Nachweises
der Untersuchungen bei der Krankenkasse führen zu einer Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes.

Wochengeld

Info:

Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld soll während dieser Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein.

Kranken-
versicherungs-
träger

Ab Beginn der achten
Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin kann
das Wochengeld
beantragt werden.

Bei einem Antrag auf
Wochengeld vor der Geburt:

Arbeits- und Entgeltbestätigung
für das Wochengeld oder bei Bezug von Leistungen nach
dem Arbeitslosen-Versicherungsgesetz (AlVG) – Arbeitslosengeld, Notstandshilfe – bzw. von Kinderbetreuungsgeld
vor Beginn der achtwöchigen Schutzfrist: "Mitteilung über den Leistungsanspruch"

Arztbestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin oder im Falle einer vorgezogenen Schutzfrist: Freistellungszeugnis

Bei einem Antrag auf Wochengeld nach der Geburt: zusätzlich

Geburtsurkunde des Kindes

bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung: Bescheinigung des Spitals

Aufenthaltsbestätigung über den Krankenhausaufenthalt

GEBURT

Geburtsurkunde / Anzeige der Geburt

Beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt

Info: Zwischen einigen Standesämtern und Krankenhäusern bestehen Kooperationen. Sie übermitteln die zur Ausstellung der Geburtsurkunde erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit der
"Anzeige der Geburt"
dem Standesamt. Manche Standesämter bringen die Geburtsurkunde sogar gegen eine Gebühr ins Krankenhaus. (in Wien in Spitälern mit Baby Point möglich). Erkundigen
Sie sich in Ihrem Krankenhaus oder beim zuständigen Standesamt.

Neu seit 1. April 2013: Kinder können auch
Doppel-nachnamen
führen. Sie dürfen
höchstens aus zwei Teilen bestehen und müssen
durch einen Bindestrich getrennt werden. ABER: Beide Eheleute müssen bereits vor oder bei der Eheschließung den Familiennamen gemeinsamer Kinder bestimmen.

Innerhalb einer
Woche nach
der Geburt

 

 

Bei verheirateten Paaren:

  1. Geburtsurkunden der Eltern
  2. Heiratsurkunde der Eltern
  3. Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
  4. Bestätigung der Meldung der Eltern

Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern
Erklärung über die Vornamensgebung
(wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
Formular "Anzeige der Geburt"
(wenn die Geburt nicht von der Leiterin/vom Leiter
einer Krankenanstalt angezeigt wurde)

Mutter ledig, geschieden oder verwitwet:

  1. Geburtsurkunde der Mutter
  2. Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
  3. Bestätigung der Meldung der Mutter

Eventuell Scheidungsurteil oder -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten
Eventuell Partnerschaftsurkunde
Eventuell Nachweis akademischer Grade der Mutter
Erklärung über die Vornamensgebung (wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
Formular "Anzeige der Geburt", wenn die Geburt nicht von der Leiterin/vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt wurde
Eventuell Bescheid über Namensänderung

Spezielle Vollmacht vom Spital verlangen, um den außerehelichen Vater oder eine andere Person zu bevollmächtigen, die Beurkundung durchführen zu lassen

Wohnsitz-
anmeldung
eines
Neugeborenen

Bei gleichzeitiger Anzeige der Geburt -> Standesamt

Sonst: Gemeindeamt, Magistrat oder
Magistratisches Bezirksamt

Erfolgt die Meldung
gleichzeitig mit der
Anzeige der Geburt

- vor der Rückkehr
aus dem Krankenhaus

Sonst: Innerhalb
von drei Tagen
nach der Rückkehr

Meldezettel-Formular

Meldung des Neugeborenen
bei der Sozial-versicherung

Standesamt

Die Meldung erfolgt AUTOMATISCH durch
das zuständige
Standesamt mit der
Anzeige der Geburt

Das Kind bekommt nach erfolgter Meldung eine eigene e-Card zugeschickt und ist bei dem jeweiligen Krankenversicherungsträger von Mutter und Vater mitversichert.

Staats-bürgerschaft

Gemeindeamt, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt

Für Personen die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben:

Österreichische Vertretungsbehörde

Der Nachweis
der Staatsbürger-schaft ist die Bestätigung, dass ein Kind die österreichische Staatsbürger-
schaft besitzt.

Der Antrag für
einen Staats-
bürgerschafts-
nachweis des
Neugeborenen ist nur nach einer bereits erfolgten Anzeige der
Geburt möglich.

Info für Geburten
in Wien:

Wer in Wien eine
Geburt anmeldet, kann gleichzeitig
die Beantragung
des Staatsbürger-schaftsnach-
weises für das
Kind vornehmen (Hauptwohnsitz muss in Wien
sein). In diesem
Fall sind die entsprechenden
Dokumente auch
für den Staatsbürger-schaftsnachweis mitzubringen.

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Bestätigung der Meldung des Kindes
  3. Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers

Wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe aufrecht ist: zusätzlich

  1. Heiratsurkunde der Eltern
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis jenes Elternteiles, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt

Wenn das Kind ehelich geboren wurde und Ehe nicht mehr aufrecht ist:

  1. Staatsbürgerschaftsnachweis des Antragstellers (Inhaber des Sorgerechtes)
  2. Wenn vorhanden: Scheidungsurkunde (wegen Bestätigung des Sorgerechtes)
  3. Wenn vorhanden: Sterbeurkunde
Wenn das Kind unehelich geboren wurde: zusätzlich
  1. Geburtsurkunde der Mutter
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

Reisepass

Bezirkshaupt-
mannschaft,
Magistrat oder Magistratisches
Bezirksamt

Wenn man mit dem Kind verreisen will.

Achtung: Seit 15.Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreise-bestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.

Wichtig: Das Kind muß zur Identitäts-feststellung, bei Antragstellung persönlich anwesend sein. (auch Babys!)

Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.

  1. Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
  2. Geburtsurkunde des Kindes (kann verlangt werden)
  3. Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  4. Ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  5. Nachweis der Vertretungsbefugnis des/der AntragsstellerIn

 

Kinder-betreuungsgeld

Der Kranken-versicherungs-
träger, bei dem Wochengeld bezogen wurde bzw. bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist bzw. zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war.

frühestens mit 
dem Tag der
Geburt

Abhängig von der gewählten Variante. (Pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld)

  1. Auf jeden Fall: Geburtsurkunde des Kindes

 

Familien-beihilfe

Wohnsitzfinanzamt

Wenn man Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes hat und den Antrag stellt

Die Familienbeihilfe wird vorrangig an den haushaltsführenden Elternteil (Mutter) ausbezahlt. Die Mutter kann jedoch zu Gunsten des anderen Elternteiles schriftlich verzichten.

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldezettel des Kindes
  3. Meldezettel der Antragstellerin/des Antragstellers

Zusätzlich zur Familienbeihilfe bekommen man den Kinderabsetzbetrag von monatlich € 58,40, der zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

Elternkarenz

Arbeitgeber

Eine Karenz im Anschluss an
die Schutzfrist
ist von der Mutter innerhalb dieser Frist, vom
Vater spätestens
acht Wochen
nach der Geburt
dem/der jeweiligen Arbeitgeber/in
bekannt zu geben.

Infos

Vaterschaft anerkennen

Je nach Zweck: Standesamt, Jugendwohlfahrts-träger, Bezirks-
gericht oder Notar

keine Fristen

 

Info: normalerweise erfolgt die Anerkennung
mit der
Anzeige der Geburt

  1. Amtlicher Lichtbildausweis des Vaters
  2. Geburtsurkunde des Vaters
  3. Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
  4. Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Wohnsitzes im Ausland des Vaters

Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade des Vaters

Als minderjährigem Vater: zusätzlich

Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Amtlicher Lichtbildausweis des gesetzlichen Vertreters

Bei fremder Staatangehörigkeit: zusätzlich

Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis

Vor der Geburt: zusätzlich

Mutter-Kind-Pass
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Wohnsitzes im Ausland der Mutter
Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade der Mutter

Bei gleichzeitiger Anzeige der Geburt: zusätzlich

Die für die Anzeige der Geburt erforderlichen Unterlagen

Nach Beurkundung der Geburt: zusätzlich

Geburtsurkunde des Kindes