Ämtercheckliste für Österreich
Wenn Ihr Kind geboren wird, kommen auf Sie auch Formalitäten und Amtswege zu: Geburtsurkunden, Reisepass, Kindergeld, Familienbeihilfe und vieles mehr. Mit unserer Ämter-Checkliste behalten Sie den Überblick.
Die Ämtercheckliste
Was | Wo | Wann | Benötigte Unterlagen |
Mutter-Kind Pass
Info: Den Mutter-Kind-Pass bekommt man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung bei einer der zuständigen Stellen eine Schwangerschaft festgestellt wird. | GynäkologeIn, AllgemeinmedizinerIn, | Mit Feststellung der Schwangerschaft | Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld |
Wochengeld Info: Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld soll während dieser Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein. | Kranken- | Ab Beginn der achten | Bei einem Antrag auf Arbeits- und Entgeltbestätigung Arztbestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin oder im Falle einer vorgezogenen Schutzfrist: Freistellungszeugnis Bei einem Antrag auf Wochengeld nach der Geburt: zusätzlich Geburtsurkunde des Kindes bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung: Bescheinigung des Spitals Aufenthaltsbestätigung über den Krankenhausaufenthalt |
GEBURT | |||
Geburtsurkunde / Anzeige der Geburt | Beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt Info: Zwischen einigen Standesämtern und Krankenhäusern bestehen Kooperationen. Sie übermitteln die zur Ausstellung der Geburtsurkunde erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit der Neu seit 1. April 2013: Kinder können auch | Innerhalb einer
| Bei verheirateten Paaren:
Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern Mutter ledig, geschieden oder verwitwet:
Eventuell Scheidungsurteil oder -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten Spezielle Vollmacht vom Spital verlangen, um den außerehelichen Vater oder eine andere Person zu bevollmächtigen, die Beurkundung durchführen zu lassen |
Wohnsitz- | Bei gleichzeitiger Anzeige der Geburt -> Standesamt Sonst: Gemeindeamt, Magistrat oder | Erfolgt die Meldung - vor der Rückkehr Sonst: Innerhalb | Meldezettel-Formular |
Meldung des Neugeborenen | Standesamt | Die Meldung erfolgt AUTOMATISCH durch | Das Kind bekommt nach erfolgter Meldung eine eigene e-Card zugeschickt und ist bei dem jeweiligen Krankenversicherungsträger von Mutter und Vater mitversichert. |
Staats-bürgerschaft | Gemeindeamt, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt Für Personen die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben: Österreichische Vertretungsbehörde | Der Nachweis Der Antrag für Info für Geburten Wer in Wien eine |
Wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe aufrecht ist: zusätzlich
Wenn das Kind ehelich geboren wurde und Ehe nicht mehr aufrecht ist:
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Reisepass | Bezirkshaupt- | Wenn man mit dem Kind verreisen will. Achtung: Seit 15.Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreise-bestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Wichtig: Das Kind muß zur Identitäts-feststellung, bei Antragstellung persönlich anwesend sein. (auch Babys!) | Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.
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Kinder-betreuungsgeld | Der Kranken-versicherungs- | frühestens mit | Abhängig von der gewählten Variante. (Pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld)
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Familien-beihilfe | Wohnsitzfinanzamt | Wenn man Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes hat und den Antrag stellt | Die Familienbeihilfe wird vorrangig an den haushaltsführenden Elternteil (Mutter) ausbezahlt. Die Mutter kann jedoch zu Gunsten des anderen Elternteiles schriftlich verzichten.
Zusätzlich zur Familienbeihilfe bekommen man den Kinderabsetzbetrag von monatlich € 58,40, der zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird. |
Elternkarenz | Arbeitgeber | Eine Karenz im Anschluss an | |
Vaterschaft anerkennen | Je nach Zweck: Standesamt, Jugendwohlfahrts-träger, Bezirks- | keine Fristen
Info: normalerweise erfolgt die Anerkennung |
Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade des Vaters Als minderjährigem Vater: zusätzlich Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Bei fremder Staatangehörigkeit: zusätzlich Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis Vor der Geburt: zusätzlich Mutter-Kind-Pass Bei gleichzeitiger Anzeige der Geburt: zusätzlich Die für die Anzeige der Geburt erforderlichen Unterlagen Nach Beurkundung der Geburt: zusätzlich Geburtsurkunde des Kindes |