Kein Kita-Platz: Welche Rechte habe ich jetzt?
Grundsätzlich haben Eltern einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder. Doch viele Gemeinden bieten immer noch zu wenige Plätze an. Einen Kita-Platz einzuklagen ist schwierig. Stattdessen könnt ihr Schadenersatz einfordern und nach einer alternativen Betreuung suchen.
- Kita: Wann kann ich einen Platz einklagen?
- Kein Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Kita
- Kein Kita-Platz: Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
- Kommune zahlt Schadenersatz nur, wenn sie Schuld hat
- Klage auf Schadenersatz: Wie läuft das ab?
- Wann gibt es Kostenerstattung für private Kitaplätze?
- Wie weit darf die Kita von zuhause weg sein?
- Kein Platz in der Kita? Das sind Notfallpläne
Kita: Wann kann ich einen Platz einklagen?
Eigentlich besteht für Kinder unter drei Jahren ein gesetzlicher Anspruch für einen Platz in einer städtischen Kindertagesstätte oder Tagesmutter. Soweit die Theorie. Viele Gemeinden stellen jedoch aus unterschiedlichen Gründen in ihrer so genannten Bedarfsplanung weniger Kitaplätze zur Verfügung, als es Kinder mit einem Anspruch darauf gibt. In so einem Fall können Eltern die fehlenden Plätze leider nicht einklagen. Tipp: Viele Gemeinden veröffentlichen die Kita-Bedarfsplanung auf ihrer Website. Wenn nicht, können Eltern beim kommunalen Jugendamt gezielt danach fragen.
Kein Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Kita
Wie viele Stunden ein Kind zu betreuen ist, regelt das Gesetz allerdings nicht. Einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz gibt es also nicht. Wenn ihr nur einen Teilzeitplatz für euer Kind angeboten bekommt, fragt euren Chef, ob ihr vorerst auf Teilzeit gehen könnt, wenn das für euch finanziell möglich ist. Wichtig: Es gibt einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit in Unternehmen, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen.
Kein Kita-Platz: Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Die gute Nachricht: Im Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof erstmals entschieden und sein Urteil im Mai 2017 erneut bekräftigt, dass Eltern grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz für ihren Verdienstausfall haben, wenn sie zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können. Allerdings müssen die Eltern dann nachweisen, dass sie rechtzeitig einen Platz beantragt haben – das heißt, spätestens drei bis sechs Monate, bevor sie den Platz brauchen. Außerdem sollten sie beweisen können, dass ihnen ein Schaden – wie z.B. ein Verdienstausfall – entstanden ist. Das setzt voraus, dass Vater und Mutter ab dem Zeitpunkt arbeiten könnten und nun einer zu Hause bleiben muss, um das Kind zu betreuen. Dies muss dem Gericht bei einer Klage schriftlich nachgewiesen werden, z.B. mit einem Schreiben des Arbeitgebers.
Kommune zahlt Schadenersatz nur, wenn sie Schuld hat
Die schlechte Nachricht: Die Stadt oder Gemeinde muss nach dem Urteil aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel an Kita-Plätzen mitverschuldet hat. Also z.B., wenn sie Kommune nicht genug Geld für die Einrichtung der Plätze im Haushalt eingeplant hat. Als „unschuldig" gelten Gemeinden dagegen, wenn es ihnen an geeignetem Personal mangelt oder sich der Bau einer Kita durch finanzielle Probleme einer Baufirma verzögert. In diesen Fällen können Eltern keinen Schadenersatz geltend machen. Nach dem Bundesgerichtshof-Urteil liegt die Beweislast dafür aber nicht bei den Eltern, sondern bei den Gemeinden. Sie müssen glaubhaft machen, dass sie keine Schuld haben.
Klage auf Schadenersatz: Wie läuft das ab?
Bevor ihr einen Anwalt beauftragt, in eurem Namen die Gemeinde als Träger von Kindertagesstätten in einem zivilrechtlichen Verfahren auf Schadenersatz zu verklagen, schreibt ihr besser erst einmal die Kommune informell an und bittet um Klärung, inwieweit sie euch bei einer Schadenersatzregelung entgegen kommen kann. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es nämlich möglich und sogar schon vorgekommen, dass Städte den Eltern im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung eine finanzielle Entschädigung anbieten und damit ein langwieriges Klageverfahren nicht nötig ist.
Wann gibt es Kostenerstattung für private Kitaplätze?
In vielen Gemeinden ist unter Eltern bekannt, dass es schon länger nicht genügend Kita-Plätze für Kleinkinder gibt. Deshalb sorgen viele Eltern dann vor und melden ihr Kind parallel zum Antrag auf Aufnahme in eine städtische Kita auch in einer privaten Einrichtung an. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht von 2013 können sich Eltern für den Fall einer Kita-Platz-Ablehnung die entstehenden Kosten dann für einen privaten Kitaplatz von der Kommune erstatten lassen – unter zwei Bedingungen: Zum einen müssen die Eltern ihre Gemeinde rechtzeitig (bis zu einem halben Jahr) vor dem zu erwartenden Aufnahme- oder Ablehnungsbescheid darüber informieren, dass sie sich selbst auch um einen privaten Betreuungsplatz gekümmert haben. Zum anderen müssen sie die Kommune auch davon überzeugen, dass sie einen Kitaplatz dringend brauchen, z.B. weil beide Eltern wieder zurück in den Job müssen.
Wie weit darf die Kita von zuhause weg sein?
Ihr habt endlich einen Kita-Platz, doch die Einrichtung liegt in einem anderen Stadtteil? Das Gesetz macht keine klaren Vorgaben, wie weit eine Kita vom Wohnort entfernt sein darf. Allerdings gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen, die Eltern dafür eine grobe Einschätzung geben: So hat z.B. das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass eine Entfernung von fünf Kilometern innerhalb der Stadt zumutbar ist. Mehr als 30 Minuten Fahrzeit zur Kita sind aber nicht zumutbar, befand das Gericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied dagegen, dass sogar eine Zeit von knapp 30 Minuten zu viel ist.
Kein Platz in der Kita? Das sind Notfallpläne
Jede Familie ist anderes. Es gibt nicht die perfekte Betreuung, die für alle passt, wenn das Kind keinen städtischen Kita-Platz bekommt. Wir haben ein paar Vorschläge gesammelt, auf die urbia-Userinnen im Notfall zurückgegriffen haben:
- Tagesmutter: Nehmt Kontakt zum Jugendamt auf und fragt, ob es eine Tagesmutter in eurer Nähe gibt, die noch Plätze in ihrer Gruppe frei hat. Ihr könnt auch in eurem Bekanntenkreis nach geeigneten Tagesmüttern/Tagesvätern fragen, Internet-Betreuungsportale checken oder Schwarze Bretter in Kitas oder bei Kinderärzten
- Private Kitas: Träger sind z.B. Kirchen, freie Wohlfahrtsverbände oder Elterninitiativen. Oft sind solche Einrichtungen jahrelang im Voraus ausgebucht und pflegen auch Wartelisten. Dennoch kann es passieren, dass dort gerade ein Kind im Alter eures Sohnes/eurer Tochter gesucht wird
- Großeltern: Wenn Oma und Opa in der Nähe wohnen, Zeit und Lust haben auf ihr Enkelkind aufzupassen und ihr einen guten Draht zueinander hat, kann das mehr als nur eine gute Zwischenlösung sein
- Freunde: Die beste Freundin aus der Ex-Krabbelgruppe hat das gleiche Problem? Vielleicht ist es möglich, dass ihr euch bei der Betreuung tageweise abwechselt und auch die Väter mit ins Boot holt. Manchmal können die dann einen Homeoffice-Tag einlegen oder die Arbeitszeit für eine Weile reduzieren