Urteil stärkt Elternrechte

Eltern ohne Kita-Platz steht Schadenersatz zu

Bekommen Eltern keinen Betreuungsplatz für ihr Kind, weil die Kommune zu wenig Krippenplätze einrichtet, haben sie Anspruch auf Verdienstausfall. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Allerdings müssen die Gemeinden nur unter bestimmten Voraussetzungen zahlen.

Autor: Heike Byn

Bundesgerichtshof-Urteil gibt klagenden Müttern recht

Kita-Urteil-Teaser
Foto: © Colourbox

Ende Oktober 2016 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Eltern grundsätzlich Schadenersatz in Form von Verdienstausfall zusteht, wenn sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen. Damit gab das Gericht drei Müttern aus Leipzig mit ihrer Klage recht. Sie hatten sich darauf bezogen, dass seit 1. August 2013 alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter haben. Die drei Frauen hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Leipzig Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Trotzdem gingen sie zunächst leer aus und konnten erst Monate später in den Job zurückkehren.

Urteil zu Kita-Platz-Anspruch: Wichtiger Sieg für Eltern

Wie vielen anderen Eltern in der gleichen Situation, entging auch den Leipziger Müttern dadurch ein bereits eingeplanter Verdienst. Ihrer Meinung nach war die Stadt für das zu geringe Angebot an Kita-Plätzen verantwortlich und damit auch für die erlittenen Einkommenseinbußen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs gab ihnen nun im Grundsatz recht und ist damit ein wichtiger Etappensieg für die klagenden Mütter. Dennoch muss die verantwortliche Kommune, also Leipzig, dem Urteil nach nicht automatisch Schadensersatz zahlen. Das ist nur dann der Fall, wenn sie den Mangel an Kita-Plätzen mitverschuldet hat.

Ob das in Leipzig der Fall ist, wurde bisher allerdings nicht eindeutig geklärt. Unschuldig wäre die Stadt Leipzig z.B. dann, wenn es ihr an qualifiziertem Personal mangele oder sich der Bau einer Kita durch die Insolvenz einer Baufirma verzögert. Zu wenig Geld in der Stadtkasse sei hingegen ist kein akzeptabler Grund für fehlende Kita-Plätze.

Jetzt muss das Oberlandesgericht Dresden die Fälle noch einmal neu verhandeln. Denn erst wenn geklärt ist, wer an den fehlenden Betreuungsplätzen schuld ist, wird es ein endgültiges Urteil geben. Grundsätzlich gibt das BGH-Urteil aber auch anderen Eltern die Möglichkeit einer Schadenersatzklage gegen ihre Kommune, weil diese Urteile der obersten Zivilrichter in Karlsruhe für die Rechtsprechung in ganz Deutschland maßgeblich sind. Ausreichende Kita- und Tagesmutter-Plätze gibt es nämlich längst noch nicht überall.