Würdigerer Umgang mit "Sternenkindern"
Sogenannte "Sternenkinder" mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm galten bislang rechtlich nicht als Personen. Dies hatte zur Folge, dass diese Kinder häufig nicht regulär bestattet werden konnten und damit die Trauerarbeit für betroffene Eltern erheblich erschwert wurde. Nun hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat einstimmig das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz - PStRÄndG) beschlossen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten " Sternenkindern" - also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden - erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich.
"Eine Frage der Menschlichkeit"
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder: "Die Änderung des Personenstandsrechts zugunsten der vielen Mütter und Väter eines so genannten 'Sternenkindes' ist nicht nur rechtlich und familienpolitisch notwendig, sondern vor allem eine Frage der Menschlichkeit. Eltern, die mit einer Fehlgeburt einen schweren Schicksalsschlag erlitten hatten, mussten bisher auch noch hinnehmen, dass ihr totes Kind behandelt wird, als hätte es nie existiert. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt eine Regelung finden konnten, die endlich einen würdigen Umgang ermöglicht mit diesen 'Sternenkindern', wie viele Eltern sie nennen. Die Neuregelung sieht vor, dass Eltern ihr totes Kind beim Standesamt namentlich anmelden können. Sie können ihm damit offiziell eine Existenz geben und erhalten einen Raum, um Abschied zu nehmen und als Familien wahrgenommen zu werden. Mir war es wichtig, dass die neue Regelung rückwirkend auch für Mütter und Väter gilt, die diesen schweren Schicksalsschlag bereits erleiden mussten."
Aus diesem Anlass traf sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder mit den Eheleuten Martin, mit deren Schicksal und ganz persönlichem Einsatz dieser neue Umgang mit den so genannten "Sternenkindern" besonders eng verbunden ist.
Was müssen Eltern tun, die eine Bescheinigung wollen?
Wenn ein Kind mit einem Gewicht von unter 500 Gramm geboren wird, können die Eltern sich vom Arzt eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen und mit dieser Bestätigung zum Standesamt gehen. Vom Standesamt erhalten die Eltern dann eine Bescheinigung, mit der dem Kind eine offizielle Existenz gegeben wird.
Im Moment - das Gesetz muss auch noch den Bundesrat passieren - ist nicht abschließend geklärt, was genau "geboren" in diesem Falle heißt. Beim Familienministerium geht man aber davon aus, dass auch frühe Fehlgeburten, bei denen z.B. die Schwangerschaft durch eine Blutung endet, als Sternenkinder behandelt werden.
Wichtig ist: Die Bescheinigung ist keine personenstandsrechtliche Erfassung. Eine solche Erfassung würde Eltern verpflichten, sich eine solche Bescheinigung ausstellen zu lassen. Ob Sie Ihr Sternenkind so behandeln wollen, sollte den Eltern jedoch selbst überlassen werden.
Weitere Änderung des Gesetzes
Das Personenstandsrechtsänderungsgesetz setzt zudem eine Forderung des Deutschen Ethikrates im Bereich der Intersexualität um. Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.