Krebsfrüherkennung: Selbstuntersuchung wichtig
Brustkrebs ist bei Frauen in westlichen Ländern die am häufigsten auftretende Krebsart – bei 30- bis 60-Jährigen ist es sogar die häufigste Todesursache. Dabei hängt die Prognose dieser Krebserkrankung auch davon ab, wie frühzeitig sie erkannt wird.
Beim Thema Brustkrebs entscheidet vor allem die Früherkennung über die Heilungschancen: Regelmäßige Tastuntersuchungen sind deshalb wichtig
Brustkrebs ist bei Frauen in westlichen Ländern die am häufigsten auftretende Krebsart – bei 30- bis 60-Jährigen ist es sogar die häufigste Todesursache (1).
Dabei hängt die Prognose dieser Krebserkrankung auch davon ab, wie frühzeitig sie erkannt wird. Denn: Wird Brustkrebs bereits in einem frühen Stadium entdeckt, steigen die Heilungschancen. Deshalb empfehlen Experten ein regelmäßiges und gründliches Abtasten der Brust – durch die Selbstuntersuchung sowie im Rahmen der Krebsvorsorge beim Gynäkologen.
Selbstuntersuchung: Das eigene Brustgewebe kennen
Um Veränderungen zu erkennen, ist es wichtig, das Brustgewebe selbst regelmäßig abzutasten. Weil sich die Brust auch mit dem Verlauf des weiblichen Zyklus verändert, sollten Frauen hierfür einen festen Tag im Monat wählen, um besser vergleichen zu können. Als besonders geeignet gilt der Zeitraum etwa eine Woche nach Einsetzen der Regelblutung, weil die Brust dann besonders weich ist. Dafür sollte die Brust zunächst vor dem Spiegel betrachtet werden, um – sowohl mit gesenkten als auch mit erhobenen Armen – auf Rötungen, Veränderungen der Brustwarze oder Hautfalten und Hauteinziehungen zu achten. Schließlich wird die ganze Brust mit den Fingerspitzen des gegenüberliegenden Armes bis zur Achselhöhle abgetastet. Um keinen Bereich auszusparen, sollte die Untersuchung sowohl im Liegen als auch im Stehen durchgeführt werden. Ziel ist es, knotige Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Durch Zusammendrücken der Brustwarze kann zudem geprüft werden, ob Sekret austritt. Falls bei einer Selbstuntersuchung Veränderungen auffallen, sollte zur weiteren Abklärung ein Gynäkologe aufgesucht werden. Dieser hilft auch bei Fragen rund um die Eigenuntersuchung weiter.
Krebsvorsorge beim Gynäkologen
Neben der regelmäßigen Selbstuntersuchung sollte die jährliche professionelle Untersuchung beim Gynäkologen nicht vernachlässigt werden. In immer mehr Praxen übernehmen dies auch Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) des Projekts discovering hands®. Das Besondere: Diese ausgebildeten Fachkräfte sind blind oder stark sehbehindert – aufgrund des eingeschränkten Sehvermögens ist ihr Tastsinn in der Regel besonders sensibel und stark ausgeprägt. Durch discovering hands® erlernen sie, wie sie ihre besonderen taktilen Fähigkeiten in einem medizinisch standardisierten Tastverfahren einsetzen können, um Veränderungen im Brustgewebe zu erkennen. „Während die Untersuchung der Brust durch uns Gynäkologen im Praxisalltag oft unter hohem Zeitdruck erfolgt, nehmen sich Medizinische Tastuntersucherinnen mindestens 30 Minuten, um die Brust vollständig abzutasten“, erklärt Dr. Frank Hoffmann, selbst Facharzt für Frauenheilkunde und Initiator des Projektes discovering hands®. Zudem beantworten sie Fragen rund um die Brustgesundheit. MTUs arbeiten in Kliniken und gynäkologischen Praxen und kooperieren dabei eng mit den Medizinern: Eventuelle Auffälligkeiten aus der Untersuchung bespricht der Frauenarzt mit seiner Patientin und kann – falls notwendig – weitere Diagnoseschritte einleiten.
Ergänzung der Früherkennung – bei einigen Krankenkassen freiwillige Zusatzleistung
Die Untersuchung durch Medizinische Tastuntersucherinnen wird bislang nur von wenigen gesetzlichen Krankenkassen als erweiterte Krebsvorsorgeleistung übernommen, so beispielsweise von der BKK Mobil Oil, die die Kosten vollständig und ohne Alterseinschränkung erstattet. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie hier. Eine Liste von Praxen und Kliniken, die discovering hands® anbieten, finden Sie hier. Die gesetzlich vorgeschriebene Krebsvorsorge durch Frauenärzte übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich ab dem 30. Lebensjahr ihrer weiblichen Versicherten. Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr sieht der gesetzlich vorgegebene Leistungsrahmen zudem alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung, das „Mammografiescreening“, der Brust vor.
(1) Quelle: krebsdaten.de, Stand: 21.05.2012