Heimarbeit: Was ist seriös?
Geld verdienen von zu Hause: Ohne das Haus verlassen oder eine Kinderbetreuung suchen zu müssen - was für eine verlockende Vorstellung. Die traditionelle Form der Heimarbeit - meist kleine Montagearbeiten - tritt dabei zunehmend in den Hintergrund. Heimarbeit heute heißt: am PC Adressen erfassen, Telefon-Umfragen machen, einen Internetshop gründen. Doch ist Vorsicht gefragt.
Zuhause Geld verdienen: Oft unseriöse Angebote
Sollen in Heimarbeit von zuhause aus Perlenketten aufgefädelt, Schlüsselanhänger zusammengesetzt, Sortierarbeiten gemacht oder Wundertüten befüllt werden, muss man besonders vorsichtig sein. Auf dem Markt fürs Geld verdienen von zu hause aus wimmelt es von Betrügern. Unseriöse Firmen verlangen, dass man zuvor per kostenpflichtigem Faxabruf „Informationen“ erwirbt, eine Kaution hinterlegt oder das Material per Vorkasse bezahlt. Auch die Abnahme ist oft nicht geregelt. Nicht selten soll man sich selbst um den Vertrieb kümmern und bleibt letztlich auf dem Produkt sitzen. Vor allem Angebote, Kugelschreiber zu montieren, sollte man ablehnen, denn: „Kugelschreiber werden heutzutage maschinell hergestellt“, betont Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dies sei einfacher und billiger, als ein Netz von Heimarbeitern damit zu betreuen – weshalb solche Angebote nicht seriös sein könnten.
Lukrativ nur mit sehr hohen Stückzahlen
Auch bei seriösen Anbietern gibt es aber nicht viel zu verdienen, wenn man nur einige Stunden täglich von zuhause aus Geld verdienen möchte. Solche Artikel werden heute in Billiglohnländern massenweise produziert, weshalb der Stücklohn in Deutschland nur sehr niedrig ausfallen kann. Jeannette D. (37), Mutter von drei Kindern (12, 15, 18) hat es ausprobiert: Sie hat für eine Sanitärfirma Rohrverbindungsstücke zusammengebaut. „Wenn ich sehr viel geschafft habe, habe ich nicht schlecht verdient. Allerdings hatte ich kaum noch Zeit für meine drei Kinder. Die Arbeit war eigentlich ein Vollzeitjob.“ So saß sie oft noch spätabends und am Wochenende, um den Auftrag fristgerecht zu bewältigen. „Natürlich mussten die Sachen auch perfekt sein, alles andere wurde mir zurückgegeben.“ Sie musste schließlich aufhören, weil sich die Heimarbeit kaum in den Familienalltag integrieren ließ.
Heimarbeit am PC: Clickwork und andere
Eine große Bandbreite an neuen Heimarbeits-Möglichkeiten bietet das Internet. Als sog. Clickworker kann man hier mit seinen Vorlieben und Stärken Geld hinzuverdienen - sofern man nicht hofft, dabei reich zu werden. Für das Überprüfen von Email-Adressen oder das Auswerten von Bild- und Datensätzen zahlen große Firmen 5 bis 7 Cent pro Einheit (z. B. pro überprüfter Email-Adresse). Solche Jobs werden in speziellen Online-Börsen vermittelt. Eine der bekanntesten ist das Dortmunder Internetportal Humangrid (www.clickworker.de). Hier sind bereits etwa 35 000 Mitarbeiter registriert. Vermittelt werden z. B. Aufträge zum Recherchieren von Adressen für Firmen. Wer selbst Kurz- oder Werbetexte für Unternehmen verfassen möchte, sollte die neue Rechtschreibung beherrschen und sich gut ausdrücken können. Hier verdient man etwa 1,2 Cent pro Wort (Angebote z. B. über www.textbroker.de).
Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, aber auch manche Kliniken vergeben ebenfalls Schreibarbeiten in selbständige PC-Heimarbeit (meist Erfassen oder Abschreiben von Protokollen und Berichten). Hier ist allerdings oft Fachwissen im jeweiligen Bereich (z. B. eine entsprechende Berufsausbildung) gefragt.
Geld verdienen mit Heimarbeit und Fotos
Wer Schönes oder Originelles gut mit der Digitalkamera ins Bild setzen kann, kann seine Fotos ins Portal fotolia.de einstellen und sie dort für ein paar Euro je Download verkaufen, das Unternehmen erhält dabei eine kleine Provision. Fotolia bringt mit seinem riesigen Onlinearchiv, das 9 Millionen Bilder und Videos enthält, und einem Heer von etwa 1,8 Millionen nebenberuflicher Fotografen inzwischen sogar Marktführer wie die US-Agentur Getty Images in Bedrängnis.
Handwerklich begabt? Selbständig mit Selbstgemachtem
Ein Talent für Handarbeiten oder Kunsthandwerk lässt sich übers Internet leichter versilbern als nur auf Trödel- und Weihnachtsmärkten. Selbst entworfene Mode, Taschen, Schmuck, Babykleidung und -zubehör, Kinderspielzeug, Design-Ideen fürs Wohnen, Kunst, aufgebrezelte Möbel im Vintage-Look – all dies findet Käufer, wenn es gut gemacht, schön anzusehen und originell ist. Kreative können ihre Produkte dabei im eigenen Ebay-Shop verkaufen. Noch mehr Interessenten finden sie oft auf Portalen, in denen sich viele Verkäufer zusammengeschlossen haben, wie z. B. auf Dawanda.com (bereits 600 000 Nutzer). Verkäufer profitieren von Synergieeffekten und entrichten dafür eine kleine Angebotsgebühr und eine 5-prozentige Provision für den Verkauf des Artikels.
Eigenwerbung befeuert das Geschäft
Ein bisschen Eigenwerbung für den Webshop muss trotzdem sein. Man kann sich Flyer drucken lassen und in öffentlichen Einrichtungen auslegen. Eigene Post- und Visitenkarten, die jeder Sendung beigefügt oder an Bekannte und Freunde verteilt werden, sind ebenfalls eine gute PR. Außerdem kann man seine Ideen in einschlägigen Blogs vorstellen. Dazu schickt man Fotos seiner Prunkstücke an Betreiber von Blogs zum Thema - ruhig auch im Ausland, z. B.: www.poppytalk.blogspot.com (Kunst), www.designspongeonline.com (Design, edles Kunsthandwerk, Schönes). Weitere Blogs findet man, indem man die Stichworte „Blog“ und das Thema (z. B. Kunsthandwerk etc.) in eine Suchmaschine eingibt. Auch ein eigener Blog wirbt gut. Kostenlose Software dafür gibt’s unter www.blogger.com oder www.wordpress-deutschland.org. Tipps für erfolgreiches Bloggen findet man in der „Bloggerbibel“: www.tagseoblog.de/blogger-bibel-tipps-blog-gute-leser.
Mit Heimarbeit Geld verdienen: Künstler oder Gewerbetreibender?
Wer einen Internetshop gründet, muss klären, ob er als Freiberufler oder Gewerbetreibender gilt. Welche Berufsgruppen zu den Freiberuflern gehören, ist gesetzlich definiert (s. Anhang), trotzdem ist die Zuordnung oft nicht leicht (z. B. in der Kategorie „Künstler“). Freiberufliche müssen zwar ihren Status beim Finanzamt melden, brauchen aber kein Gewerbe anzumelden und zahlen auch keine Gewerbesteuer. Umsatzsteuer müssen auch Freiberufliche entrichten, jedoch erst ab einem bestimmen Einkommen. Ob es sich um ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit handelt, definiert aber letztlich das Finanzamt nach den eingereichten Informationen und Unterlagen.
Multi-Level-Marketing (MLM): Tupperware und Co
Heimarbeit ist auch die Direktvermarktung von Produkten von zu Hause aus. Erfinder solcher Verkaufs-„Partys“ war die Firma Tupperware. Inzwischen werden per MLM auch Kosmetik, Parfums, Schmuck, Dessous und Haushaltsartikel im eigenen Haus verkauft. Dabei gibt es verschiedene Modelle. Der Klassiker Tupperware bietet den Gastgeberinnen der Partys lediglich kleine Geschenke und ein Sternesystem zur Prämieneinlösung. Bei Anbietern dagegen, die das Produkt nur vertreiben, aber nicht herstellen, gibt es oft auch Geld zu verdienen in Form von prozentualen Beteiligungen am Umsatz. Diese Vertreiberfirmen schulen Interessenten vorab kostenlos zu ihren Produkten. Manchmal wird aber ein Mindestumsatz gefordert oder die Abnahme von Musterstücken für die Partys - hier ist Vorsicht geboten.
Beliebte Heimarbeiten: Umfragen am Telefon
Ob für Versicherungen, Lebensmittelvertriebe oder Umfragedienste - viele Dienstleistungen werden telefonisch in Heimarbeit abgewickelt. Die technische Ausrüstung (Kopfhörer, schnurloses Telefon, evt. Computer etc.) wird meist vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und installiert. Für eine zehnminütige Umfrage gibt es etwa 2 EUR. Oft erhält man jedoch nicht viele Umfrage-Angebote oder bekommt statt Geld lediglich Warengutscheine. Es gibt unzählige Internetportale, über die Jobs als TelefonistIn vermittelt werden, auch unseriöse. Die Angebote sollte man daher auf bestimmte Kriterien prüfen (s. nächste Seite).
Woran erkennt man schwarze Schafe?
Wer auf Heimarbeitssuche geht, sollte nicht über die schwarzen Schafe stolpern, die auf diesem Markt zuhauf grasen. Ob in der Wochenzeitung oder im Internet: Getrost ignorieren kann man Inserate, in denen damit geworben wird, dass man „leicht 1000 EUR im Monat verdienen“ kann. Ob Montage- oder Online-Arbeiten - nach Rat von Verbraucherschützern sollten die Alarmglocken immer läuten, wenn
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die Verdienstmöglichkeiten unrealistisch hoch angeben werden („300 EUR pro Tag bei freier Zeiteinteilung“)
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die angegebene Telefonnummer eine 0900 enthält (Nepp durch hohe Gebühren, die Nummer wird gern zwischen anderen Zahlen versteckt!)
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wenn statt eines Firmennamens und einer Adresse nur ein Postfach oder eine Chiffre-Nummer angegeben ist
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die Rechtsform der Firma (z. B. GmbH) nicht erwähnt wird
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die Tätigkeit schwammig beschrieben wird
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die Voraussetzungen, die man mitbringen sollte, nicht erläutert werden
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kostenpflichtiges Info-Material (z. B. per Faxabruf) bestellt werden oder ein Computerprogramm gekauft werden soll
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eine Anmelde- oder Vermittlungsgebühr verlangt wird
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man selbst für den Absatz der Produkte zuständig ist (z. B. bei Bekannten dafür werben soll)
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zuvor eine Zeitschrift abonniert werden soll
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per Schnellballsystem online weitere Interessenten geworben werden sollen
Heimarbeiter von Zuhause aus – Angestellte oder Selbständige?
Hat man den Anbieter auf diese Kriterien hin gecheckt, sollte man über den Status nachdenken, den man durch diesen Heimarbeitsjob erwirbt: Manche Arbeitskräfte arbeiten als Angestellte des Auftraggebers, manche als Selbständige. Danach richten sich auch die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitgeber und den Heimarbeiter.
Angestellte Heimarbeiter haben viele Rechte
„Für die Entlohnung von angestellten Heimarbeitern gibt es bindende Festsetzungen“, erläutert Engelbert Littner vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Freiburg. Heimarbeit werde meistens in Form von ‚Stückentgelten’ entlohnt. Diese müssten so berechnet sein, dass der Mindestlohn nicht unterschritten wird. Wer einfache Büroarbeiten am PC erledigt (Adresserfassung) sollte zum Beispiel stündlich auf knapp 7 Euro netto kommen können. Firmen, die Heimarbeit vergeben, müssen außerdem beim Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz gemeldet sein und dort mitteilen, wen sie beschäftigen.
Angestellte Heimarbeiter müssen ihrem Arbeitgeber ihre Lohnsteuerkarte geben und haben Anspruch auf umfangreiche Sozialleistungen: auf Rentenversicherung, Urlaubsgeld, Feiertags- und Heimarbeiterzuschlag. Daneben gibt es auch einen Kündigungs- und Mutterschutz. Dies legt das Heimarbeitsgesetz (HAG) fest (s. Serviceteil). Diese Bestimmungen werden leider oft kaum beachtet. Erich Silberborth vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg: „Derzeit erleben wir eine Verwässerung des sozialen Arbeitsschutzes. Die Auftraggeber wünschen keine Kontrolle. Und sie wollen die hohen Lohnnebenkosten nicht tragen.
Selbständige Heimarbeit verpflichtet
Um gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu sparen, rufen viele Anbieter ihre Heimarbeiter dazu auf, ein Gewerbe anzumelden oder ein Gewerbe anzumelden. Eine selbständige Heimarbeit ist gleichzusetzen mit einer Existenzgründung. Solche selbständigen Heimarbeiter heißen korrekt Hausgewerbetreibende. Sie müssen ein Gewerbe anmelden (Gewerbeschein beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung, ca. 20 EUR), die Steuern müssen selbst abgeführt und nötige Versicherungen selbst abgeschlossen werden. Selbständige müssen sich renten- und krankenversichern. Sie sollten sich von einem Versicherungsanbieter auch zu einer Betriebs-Haftpflichtversicherung beraten lassen, die auch eine Produkt-Haftpflichtversicherung einschließen kann. So können z. B. Mängel oder Schäden, die bei der Verarbeitung entstehen, abgesichert werden.
Staatliche Förderung
Wer aus der Arbeitslosigkeit in die Heimarbeit wechseln möchte, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, kann den so genannten Gründungszuschuss beantragen. Dieser fasst das frühere Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) zusammen. Er wird für neun Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt. Außerdem gibt es für maximal 15 Monate 300 EUR pro Monat zur sozialen Absicherung. Der Zuschuss kann von Arbeitslosengeld 1-Empfängern beantragt werden, Empfänger von Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) haben keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Existenzgründungszuschuss.
Heimarbeit bei Hartz IV
Wer weiterhin Hartz-IV bekommen und sich nur etwas hinzu verdienen möchte, muss die zusätzlichen Einkünfte durch die Heimarbeit beim Jobcenter oder der ARGE melden. Sonst wird leicht die Leistung vom „Amt“ gekürzt oder ist gar ganz weg. Informationen gibt es beim Sachbearbeiter im Jobcenter bzw. bei der zuständigen ARGE.
Steuern
Ob man zu Hause arbeitet oder außerhalb, macht bei Selbständigen steuerrechtlich keinen Unterschied. Wichtig ist es, in der Steuererklärung exakt anzugeben, welche Art von Beschäftigung in welchem Umfang ausgeübt wird.
Krankenversicherung
Wer überwiegend von Einkünften aus selbständiger Arbeit lebt, muss sich selbst krankenversichern, gesetzlich oder privat. Bei den Gesetzlichen gilt: Hat man nur ein geringes Einkommen, wird dennoch ein angenommenes Einkommen von rund 1800 Euro zugrunde gelegt. Auf Antrag kann diese Bemessungsgrundlage sich auf etwa 1200 Euro verringern. Bleiben die eigenen Einnahmen deutlich darunter, lohnt die Selbständigkeit meist nicht. Wer jedoch z. B. in der Familienversicherung mitversichert ist, darf etwas hinzuverdienen (zu Einkommensgrenzen bei der eigenen GKV nachfragen).
Wie sollte der Vertrag aussehen?
Nachdem alle Aspekte bedacht wurden, kann man daran denken, einen Vertrag zu unterschreiben. Ob angestellt oder selbständig - es gilt: Nie vorschnell unterzeichnen, sondern den Kontrakt immer mit nach Hause nehmen, bei Unklarheiten nachhaken. Ein seriöser Vertrag enthält folgende Angaben: Name der Firma, Anschrift und Telefonnummer, konkrete Jobbeschreibung, Bezahlung, Arbeitszeit und -ort, Beginn der Tätigkeit, eine namentlich genannte Kontaktperson. Der Anbieter muss sich hier außerdem verpflichten, die gefertigten Produkte abzunehmen, die Montagestücke frei Haus zu liefern und auch dort abzuholen, bzw. die Versandkosten zu erstatten.
Service:
- Liste der Verbraucherzentrale Hamburg zu bekanntermaßen unseriösen Firmen (kein Anspruch auf Vollständigkeit): http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/texterecht/nebenverdienst.aspx
- Heimarbeitsgesetz im Original-Wortlaut: http://bundesrecht.juris.de/hag/index.html (Site d. Bundesjustizministeriums)
- Übersicht über Berufsgruppen, die sich beim Finanzamt als Freiberufliche anmelden können: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html (Info d. Bundesjustizministeriums)
- Informationen zum Thema Heimarbeit und Nebenjob gibt es unter: www.heimarbeit-nebenjob.org
- Weitere Infos zum Thema gibt's auch unter www.heimarbeit.de