Brauchen wir eine Kindergartenpflicht?
Bislang können deutsche Eltern selbst entscheiden, ob ihre Sprösslinge den Kindergarten besuchen sollen oder nicht. Doch die Einführung einer Kindergartenpflicht wird immer wieder heiß diskutiert. urbia hat Argumente gesammelt.
Die Argumente der Befürworter
Das Thema ist ein Dauerbrenner: Bereits im Jahr 2006 sagte Ursula von der Leyen in der „Bild am Sonntag“, ein verpflichtendes Kindergartenjahr vor der Einschulung könne insbesondere für ausländische Kinder sinnvoll sein. „Das verbessert Sprachkenntnis und Gruppenverhalten“, so die damalige Familienministerin. 2011 hatte die Baden-Württembergische SPD das Thema zum Wahlkampfthema gemacht. Auf dem Programmparteitag für die Landtagswahl sprach sich die Mehrheit der Delegierten für eine Kindergartenpflicht aller Kinder zwischen dem dritten Lebensjahr und der Einschulung aus.
Ein entsprechendes Gesetz ginge sogar noch weiter als die aktuelle Regelung bei unseren Nachbarn in Österreich, wo seit Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 in allen Bundesländern eine Kindergartenpflicht herrscht – allerdings erst ab einem Alter von fünf Jahren. Die Vorschulkinder müssen halbtags, mindestens 16 Stunden in der Woche, eine Einrichtung besuchen, können aber während der Schulferien und während dreier zusätzlicher Urlaubswochen zu Hause bleiben.
Integration und Frühförderung für benachteiligte Kinder
Das wichtigste Argument pro Kindergartenpflicht heißt „soziale Gerechtigkeit“. Denn: Während insgesamt rund 90 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen in Deutschland eine Tagesstätte oder einen Kindergarten besuchen, tun das Kinder von Eltern mit niedrigem Einkommen und Bildungsniveau sowie Kinder mit Migrationshintergrund vergleichsweise seltener als Kinder von Eltern mit höherem Einkommen und Bildungsniveau sowie Kinder ohne Migrationshintergrund (Quelle: Statistisches Bundesamt, Zahlen von 2009). Gerade den ohnehin schon benachteiligten Kindern wird also eine wichtige Möglichkeit der Frühförderung und Integration vorenthalten. Das soll sich durch eine Kindergartenpflicht ändern. Schließlich – so die Befürworter – hätten wir alle was davon, denn das Zusammenleben der Bevölkerungsschichten und Kulturen in unserer Gesellschaft könnte durch gleichberechtigte Startchancen für den Nachwuchs nur besser werden.
Allen voran SPD-Politiker Thilo Sarrazin plädierte in seinem umstrittenen Buch „Deutschland schafft sich ab“ (Deutsche Verlags-Anstalt) für eine Kindergartenpflicht ab drei Jahren als „Hilfsangebot mit Aufforderungscharakter“ für Familien mit Migrationshintergrund. Aber auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte im Focus Magazin, sie halte es für sinnvoll, noch mehr Mädchen und Jungen vorschulische Bildung zu ermöglichen: „Während fast alle deutschen Kinder einen Kindergarten besuchen, sind es bei den Kindern mit Migrationshintergrund nur etwa 80 Prozent. Daher hege ich sehr viel Sympathie für die Idee meiner Parteifreundin Julia Klöckner, in Rheinland-Pfalz ein verpflichtendes Vorschuljahr einzuführen.“ Da diese Angelegenheit jedoch Ländersache sei, wolle sie sich nicht einmischen, so Schröder. Zuletzt argumentierte Baden-Württembergs SPD-Spitzenkandidat Nils Schmid Ende Januar gegenüber Welt Online mit folgenden Worten für die Einführung einer Kindergartenpflicht ab drei Jahren: „Die ersten Lebensjahre sind entscheidend für die persönliche, soziale und sprachliche Entwicklung eines Kindes. Alle Kinder brauchen die gleichen Startchancen und sollten möglichst lange in den Kindergarten gehen.“ Es gehe darum, „einen regelmäßigen und mehrjährigen Zugang zu Sprachförderung und zu früher Bildung für alle zu gewährleisten.“
Der Kindergarten bereitet besser auf die Schule vor
Die Unterstützer der Kindergartenpflicht sprechen aber nicht nur aus der Perspektive von Kindern mit problematischem Hintergrund: Auch der Sprössling einer „heilen“ Familie, der mit einem oder zwei Geschwistern das Teilen üben kann, Frühenglisch-, Musik- und Sportkurse besucht und von liebenden Eltern Urvertrauen und Selbstbewusstsein vermittelt bekommt, könne zu Hause nicht so vielfältig gefördert werden und sich nicht so umfassend auf den Eintritt in die Gesellschaft (Schule) vorbereiten wie im Kindergarten, heißt es.
Die Argumente der Gegner
Viele Gegner der Kindergartenpflicht halten es zwar genauso wie die Befürworter für sinnvoll, die Betreuungsangebote in Deutschland auszubauen und Anreize für die Eltern zu schaffen, sie dann auch in Anspruch zu nehmen. Aber sie glauben, dass die Eltern dies freiwillig tun sollten. Ihrer Meinung nach hätten Maßnahmen wie die Flexibilisierung der Kita-Öffnungszeiten, die Aufstockung des Angebots an Ganztagsplätzen, eine sorgfältige Ausbildung der Erzieher/innen, die Abschaffung der Kita-Gebühren oder eine Info-Kampagne gegen die Vorbehalte gegenüber einer frühen Kinderbetreuung zur Folge, dass Eltern ihre Kinder zahlreich und gern in die Einrichtungen bringen würden. Eine Kindergartenpflicht wäre damit überflüssig.
Die Betreuungsqualität muss besser werden
Diese Position unterstützen die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Kinderbetreuung in der Familie“ der TU Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts, das im Jahr 2008 zu folgendem Ergebnis kam: Das Argument „Kindergartenpflicht für alle zum Wohle jener förderbedürftigen Kinder, die bisher nicht in die Kita gehen“ geht viel zu kurzsichtig und vereinfachend an ein komplexes Problem heran. „Eltern, die aus Überzeugung gegen eine institutionelle Förderung sind, können durch Pflicht nicht ‚überzeugt’ werden. Nur eine hohe Betreuungsqualität wirkt sich positiv auf die kindliche Entwicklung aus und könnte eventuell auf diese Eltern Einfluss nehmen. Auch eine 100-prozentige Besuchsquote würde nicht sicherstellen, dass die Kinder regelmäßig an den [Förder-]Angeboten teilnehmen“, heißt es im Ergebnispapier.
Betroffen ist nur eine Minderheit
Der Studie zufolge sinkt die Zahl der Kinder, die zu Hause betreut werden, ohnehin von Jahr zu Jahr, zumindest bei gleichzeitiger Kostenbefreiung. Stellt sich die Frage: Wenn laut Statistik die große Mehrheit der Drei- bis Sechsjährigen ohnehin in den Kindergarten geht und von den anderen Kindern ja auch nicht jedes einzelne besonders förderbedürftig ist, geht es letztendlich um eine kleine Minderheit, der möglicherweise mit einer Kindergartenpflicht geholfen werden könnte – ist das noch verhältnismäßig?
Eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegen die Kinderbetreuung außerhalb der Familie ist laut der Dortmunder Studie ohnehin nur ein möglicher Grund dafür, dass Eltern ihre Kinder zu Hause lassen. „Eltern, die ihr Kind nicht in einer Tageseinrichtung betreuen lassen, haben z.B. kein passendes Angebot gefunden, haben keine oder nur gering ausgeprägte Fähigkeiten die eigenen Betreuungswünsche durchzusetzen, die bürokratischen Hürden zu nehmen.“ Diese Eltern brauchen keine Kindergartenpflicht, sondern Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Kindergartenplatz und bei den Anmeldeformalitäten. Zusammenfassend schlagen die Autoren der Studie Einzelfallmaßnahmen statt einer allgemeinen Kindergartenpflicht vor.
Eine unzulässige Einmischung der Politik?
Jene Pflicht empfänden viele Eltern, denen Wertevermittlung und Nestwärme im familiären Bereich wichtig ist, als unzulässige Einmischung der Politik in die Erziehung. Manche Rechtsexperten stimmen ihnen zu. Laut Artikel 6 des Grundgesetzes sind „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Zwar heißt es dort weiter: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“, doch ob dieser Zusatz gleich eine Kindergartenpflicht rechtfertigt, wird zu prüfen sein.
Ein wichtiges Argument lieferte auch Nordrhein-Westfalens Familienministerin Ute Schäfer (SPD) im Herbst letzten Jahres im Kölner Stadt-Anzeiger: „Bevor der Kindergartenbesuch nicht gebührenfrei ist, können wir auch niemanden dazu verpflichten.“ Nur: Woher sollen die finanziellen Mittel kommen, um diesen Idealzustand durchzusetzen?
Die Kompromisse
Bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens für eine Kindergartenpflicht gibt es einigen Gestaltungsspielraum. Also Möglichkeiten, Kompromisse zu finden, mit denen alle Beteiligten leben können. In Österreich gilt die Kindergartenpflicht nur für ein Jahr und beinhaltet spezielle Förderprogramme, sodass man im Grunde genommen von einem Vorschuljahr oder gar einer vorgezogenen Einschulung sprechen kann. Darauf können sich skeptische Eltern, die die ersten Jahre mit ihren Kindern gern im vollen Umfang genießen möchten, vielleicht eher einlassen als auf eine mehrjährige Kindergartenpflicht. Auch die Finanzierung wäre für die Länder leichter zu stemmen als die Finanzierung mehrerer Jahre des Pflichtbesuchs.
Pflicht nur für ein Vorschuljahr?
Andererseits: Wie viel Integration, Förderung und Co. können in nur einem Jahr bewirkt werden? Zwischen Eingewöhnung, Ferien und Abschiedsfeier (und dann auch noch im Rahmen einer HALBTAGSbetreuung) bleiben den Erziehern wenige Monate, um die Kinder kennenzulernen, Ideen für eine individuelle Förderung zu entwickeln und umzusetzen. „Gegen die Einführung [der Pflicht] im letzten Kindergartenjahr spricht zudem, dass damit eher das wichtige Ziel, nämlich insbesondere Kinder höherem Förderbedarf zu erreichen, nicht erreicht werden kann, da diese anstelle einer einjährigen eine mehrjährige Förderung benötigen“, heißt es in der erwähnten Studie der TU Dortmund.
Ausnahmeregelungen: Auf Anrag darf man doch zu Hause bleiben
Kompromiss Nr. 2: Ausnahmeregelungen. In Österreich können Kinder auf Antrag von der Kindergartenpflicht befreit werden, wenn ihnen ein Kindergartenbesuch nicht zuzumuten ist, weil sie z.B. an einer chronischen Erkrankung oder Behinderung leiden oder weil sie an einem entlegenen Ort weit weg vom nächsten Kindergarten wohnen. Auch ein Kind, das zu Hause oder bei Tageseltern in einer von offizieller Stelle für angemessen befundenen Art und Weise betreut und gefördert wird, kann von der Kindergartenpflicht befreit werden. Doch führen solche Ausnahmeregelungen die ursprüngliche Kindergartenpflicht nicht ad absurdum?
Ein anderer Vorschlag lautet, eine eingeschränkte Kindergartenpflicht einzuführen, die nur für jene Kinder gilt, bei denen Förderbedarf festgestellt wurde – sei es im Bereich Sprachentwicklung, Motorik oder Soziale Kompetenzen. Ein flächendeckendes Screening (zusätzliche zur Schuleingangsuntersuchung oder in Form einer vorgezogenen Schuleingangsuntersuchung) im Alter von vier Jahren könnte Hinweise darauf geben, für welche Kinder eine Kindergartenpflicht notwendig erscheint, um sie rechtzeitig zum Schuleintritt auf das notwendige Entwicklungsniveau zu bringen.
Fazit
Aus Sicht von uns Eltern, die wir die Integrationsdebatten der Politik naturgemäß erst nach dem unmittelbaren Wohl unserer eigenen Kinder im Auge haben, gibt es in dieser Angelegenheit nur ein sinnvolles Motto, und das lautet: First things first. Bevor nicht in jeder einzelnen Kinderbetreuungseinrichtung in Deutschland optimale Zustände herrschen – vom Betreuungsschlüssel über die Ausbildung der Erzieher bis hin zur Ausstattung der Räume – und bevor nicht sicher gestellt ist, dass die zusätzliche Flut an „Pflichtkindern“ mit offenbar teils hohem Förderbedarf diese optimalen Zustände nicht wieder durcheinander bringen würde, dürfte über eine Kindergartenpflicht nicht diskutiert werden.