Adoption: Voraussetzungen und Verfahren
Welche Voraussetzungen müssen Paare erfüllen, die ein Kind adoptieren möchten? urbia schaute hinter die Kulissen und sprach mit einer Adoptionsvermittlerin.
Kind adoptieren in Deutschland: Die Erstüberprüfung
Viele Paare entscheiden sich nach jahrelangem unerfülltem Kinderwunsch für eine Adoption. Wie sieht die Vorgehensweise aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? urbia sprach mit einer Mitarbeiterin einer Adoptionsvermittlungsstelle in Nordrhein-Westfalen. Wie alt dürfen die Adoptionswilligen sein? "Es muss in jedem Fall ein Eltern-Kind-Verhältnis herzustellen sein. Personen, die weit über 40 Jahre alt sind, haben wenig Chancen, einen Säugling oder ein Kleinkind zu bekommen", erklärt die Fachfrau. In den Vermittlungsstellen wird darauf geachtet, dass der Altersabstand zwischen den neuen Eltern und dem Kind nicht mehr als 35 bis 40 Jahre beträgt. Nach unten ist das Alter jedoch festgelegt, so muss einer der Partner mindestens 21 und der andere 25 Jahre alt sein.
Wenn Paare ein Kind adoptieren möchten, dann müssen sie verheiratet sein. Zwar könnten auch einzelne Personen (Mindestalter ist 25 Jahre) in das Adoptionsbewerbungsverfahren einsteigen, sie hätten allerdings geringere Chancen als Ehepaare. Ohnehin gibt es weitaus mehr Adoptionswillige als tatsächlich zu vermittelnde Kinder. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, waren am Jahresende 2009 818 Kinder und Jugendliche für eine Adoption vorgemerkt. Ihnen standen 7.139 Adoptionsbewerbungen gegenüber: Auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind entfielen rund neun Adoptionsbewerber. Allgemein ist die Zahl der Adoptionen in Deutschland weiter rückläufig. Im Jahr 2009 wurden 3.888 Adoptionen durchgeführt, davon waren knapp über die Hälfte (52 Prozent) Stiefelternadoptionen.
Wer ein Kind adoptieren möchte, muss zunächst Kontakt mit der Adoptionsvermittlungsstelle (alle Jugendämter, bzw. Landesjugendämter oder freie Träger wie z.B. die Diakonie) aufnehmen, die für den eigenen Wohnort zuständig ist. Dort wird eine Erstüberprüfung durchgeführt. Es müssen unter anderem Gesundheitszeugnisse, Einkommensbescheide und polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt werden. Jemand, bei dem sexueller Missbrauch an Kindern vermerkt ist, der dürfe natürlich kein Kind adoptieren. "Die Überprüfung der formalen Kriterien ist aber das Geringste. In den sich anschließenden Einzel- und Gruppengesprächen soll herausgefunden werden, ob das Paar überhaupt mit einem adoptierten Kind umgehen kann; ob es so belastbar ist, schwierige Situationen zu meistern", führt die Adoptionsvermittlerin aus. Zu den Beratungsgesprächen kommt auch mindestens ein Hausbesuch bei den Bewerbern. Immer mehr Vermittlungsstellen führen inzwischen Vorbereitungsseminare durch, an denen die Ehepaare teilnehmen müssen. Für die Vermittlungsstellen ist es wichtig, in Gesprächen die Qualität der Partnerschaft zu beurteilen, die Erziehungsvorstellungen kennenzulernen und die Einstellung zu den leiblichen Eltern zu klären.
Viele Paare empfinden dieses Prüfverfahren als sehr unangenehm, weiß die Fachfrau. Es gehe aber darum, die Grenzen der Adoptiveltern zu erkennen. Bewerber, die klare Vorstellungen von dem "ihrem" Kind haben, müssen enttäuscht werden. Denn es gehe nicht darum, ein geeignetes Kind für die Eltern zu finden. Vielmehr sei es Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen geeignete Eltern für jedes einzelne Kind zu finden.
Adoptivkind darf kein Ersatz für leibliches Kind sein
"Das Adoptivkind darf kein Ersatz für das leibliche Kind sein. Die eigene Kinderlosigkeit muss verarbeitet sein", sagt die Expertin. Aus diesem Grund können Adoptionsbewerber auch keine Zusage bekommen, ob und wann sie ein Kind adoptieren können. Es gibt, so versichert die Adoptionsvermittlerin, keine Wartelisten. Wenn das Paar als "geeignet" beurteilt wird, darf es sich schriftlich auch bei allen anderen Adoptionsvermittlungsstellen bewerben – und hoffen.
"Bedenkzeit" der leiblichen Mutter
Eine Frau, die sich während der Schwangerschaft entschließt, ihr Kind zur Adoption freizugeben, hat acht Wochen "Bedenkzeit", auch wenn der Säugling bereits in der Adoptionsfamilie ist. Innerhalb dieser Frist hat sie auch die elterliche Sorge und kann ihr Kind wieder zurückverlangen. Bleibt sie bei ihrem Entschluss, dann muss sie (und nach Änderung des Kindschaftsrechts auch der Vater) eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung unterzeichnen. "Es ist eine freiwillige Entscheidung der Mutter. Manchmal kommt es auch vor, dass die Einwilligungserklärung erst nach einem Jahr unterschreibt", so die Adoptionsvermittlerin.
Beginn der Adoptionspflege
Sobald ein Kind in die Adoptionsfamilie kommt, beginnt die "Adoptionspflege" – das Kind lebt mit dem Ziel der Adoption in der Familie. Die Vermittlungsstelle begleitet die neuen Eltern und das Kind und beobachtet weiter, wie die Familie zusammenwächst. Die Adoptiveltern müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Annahme des Kindes beim Vormundschaftsgericht einreichen. Dieses holt sich ein Gutachten der Adoptionsvermittlungsstelle und eventuell einen Bericht des Jugendamtes ein, bevor es dann endgültig der "Annahme als Kind" durch die Adoptiveltern zustimmt.
Pflegekinder
Etwas anders sieht das Verfahren bei Pflegekindern aus. Die Expertin gibt ein Beispiel: "Ein Kind wird aus verschiedenen Gründen vom Jugendamt in Obhut genommen, kommt ins Heim und später in eine Familie, die es in Dauerpflege nimmt. Wenn die Mutter sich entschließt, ihr Kind zur Adoption freizugeben, dann kann die Pflegefamilie das Kind adoptieren. Aus der Dauerpflege wir eine Adoptionspflegezeit, die Familie bekommt kein Pflegegeld mehr." Ältere Kinder, die zur Adoption stehen, müssten zunächst ein Eltern-Kind-Verhältnis zu ihrer neuen Familie aufbauen. Das sei die Voraussetzung, damit das Adoptionsverfahren überhaupt in Gang käme.
Werden abgebende Mütter betreut?
Wie sieht aber eigentlich die Betreuung der abgebenden Mutter aus? "Wir bieten den Frauen Beratungsgespräche an, wir begleiten sie auch zum Notar. Wenn sie es wünschen, gehen wir auch mit in den Kreißsaal. Die Entscheidung muss jedoch jeder selber treffen", so die Antwort. Manchmal bestehe noch jahrelang Kontakt zur Mutter, die Briefe oder Geschenke an ihr Kind abgibt, die dann durch die Adoptionsvermittlungsstelle hin und hergeleitet würden – vorausgesetzt die Adoptiveltern willigen zu einer solchen halboffenen Adoption ein.
Adoptionen sind nach deutschem Recht allerdings zunächst immer sogenannte Inkognito-Adoptionen, d.h. die Adoptiveltern bleiben anonym, Eltern und Adoptiveltern lernen sich nicht kennen. Nur bei der offenen Adoption besteht zwischen den leiblichen und den Adoptiveltern unmittelbarer Kontakt.
"Auch wenn es sich um eine Inkognito-Adoption handelte, entwickeln sich später manchmal Kontakte", berichtet die Expertin. So habe sich beispielsweise jahrelang ein leiblicher Großvater mit seinem Enkelkind und dessen Adoptiveltern in den Räumen der Adoptionsvermittlungsstelle getroffen. Irgendwann haben die Adoptiveltern den Opa zu sich nach Hause eingeladen.
Servicelinks:
- Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums
- PFAD – Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien
- Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierter