Risiko Invalidität: Wie können Eltern vorsorgen?
Wer will schon daran denken, dass sein Kind erkranken und lebenslang hilfsbedürftig werden könnte? Dennoch kann es passieren und dann fallen neben der seelischen Belastung auch hohe Kosten an. Daher sollten Eltern darüber nachdenken, ob sie sich zum Beispiel durch eine Kinderinvaliditätsversicherung absichern.
Staatliche Hilfen reichen oft nicht aus
Eltern mögen sich nicht vorstellen, dass Ihrem Kind etwas zustößt. Aber trotzdem sollte man den Gedanken einmal zulassen, um den Nachwuchs richtig abzusichern. Denn wie sieht es finanziell aus, wenn Ihr Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit lebenslang hilfsbedürftig ist?
Natürlich bekommen Sie staatliche Hilfen und Unterstützung an vielen Stellen. Aber ein behindertes oder schwer krankes Kind ist ein Leben lang auf finanzielle Unterstützung angewiesen, weil die staatlichen Leistungen zu dürftig sind. Dazu kommen im Falle eines Falles zusätzliche Kosten: Für den behinderten- oder krankengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses, ein größeres Auto, zusätzliche Pflege und Betreuung oder Hilfsmittel, die die Krankenkasse oder die private Krankenversicherung nicht zahlt.
Kinderinvaliditätsversicherung: Ein wichtiger Basis-Schutz
In der Regel sehen die Bedingungen der Kinderinvaliditätsversicherung vor, dass die vereinbarte Leistung bei Kinderinvalidität ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent gezahlt wird. Eine höhere Hürde sollten Sie nicht akzeptieren, so wird der Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung erheblich geschmälert, wenn die Gewährung der Leistungen aus der Kinderinvaliditätsversicherung an das Vorliegen der Pflegestufe III gekoppelt ist. Problematisch können auch Leistungsausschlüsse werden. Zwar dürfen Versicherer bei einer Kinderinvaliditätsversicherung die Leistungen bei angeborenen Krankheiten nicht mehr ganz ausschließen, aber auch andere Krankheiten wie Neurosen, Psychosen, oder Verhaltensstörungen werden vom Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung oft nicht mit umfasst. Vorsicht bei Vertragsschluss: Besonders sinnvoll sind Kinderinvaliditätsversicherungen, wenn möglichst wenige Krankheiten ausgeschlossen sind.
Verschiedene Varianten zur Auswahl
Die Kinderinvaliditätsversicherung gibt es in verschiedenen Varianten. Manche Policen zahlen eine einmalige Summe X im Falle der Invalidität. Der Vorteil der Einmalzahlung: Der Versicherer kann die einmal gezahlte Kapitalsumme nicht zurückfordern, wenn Kinderinvalidität festgestellt, später der Status der schweren Behinderung aber korrigiert werden sollte. Das kann z. B. bei Kindern der Fall sein, deren Diabetes durch Insulin eingestellt wird. Die Rente aus der Kinderinvaliditätsversicherung würde dann gestoppt werden, die Einmalzahlung müssen Eltern nicht wieder zurückzahlen. Wenn Sie sich für die Kapitalzahlung als alleinige Leistung der Kinderinvaliditätsversicherung entscheiden, sollte die jedoch so hoch sein, dass darauf ggf. eine lebenslange Rente finanziert werden kann.
Andere Versicherer zahlen bei Invalidität von sich aus eine monatliche Rente. Und eine andere Art von Kinderinvaliditätsversicherung kombiniert beides und leistet neben der Einmalzahlung eine monatliche Rente – notfalls lebenslang. Im Idealfall kombinieren Sie beide Modelle – Rentenzahlung und Einmalleistung bei Kinderinvalidität –, da Sie zum einen lebenslang finanzielle Sicherheit für den Nachwuchs haben, zum anderen aber auch bei Eintritt der Kinderinvalidität notwendige Anschaffungen tätigen und finanzielle Mehrbelastungen kompensieren können.
Kinderinvalidität: Früh absichern!
Viele Anbieter einer Kinderinvaliditätsversicherung bieten die Möglichkeit, auch schon Kinder zu versichern, die erst wenige Monate oder sogar Wochen alt sind. Das ist sinnvoll, denn je jünger das Kind ist, umso weniger besteht das Risiko einer Vorerkrankung, die beim Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung angegeben werden müsste. Die Konsequenz: Bekannte Erkrankungen fallen nicht mehr unter den Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung. Würde später einmal eine bekannte Krankheit Ursache der Kinderinvalidität sein, müsste die Kinderinvaliditätsversicherung nicht zahlen.
„Aber ich habe doch eine Unfallversicherung für mein Kind!"
Dieses Argument bringen viele Eltern vor, wenn ihnen eine Invaliditätsversicherung angeboten wird. Tatsache ist: Eine Unfallversicherung springt nur dann ein, wenn Ihr Kind unfallbedingt Invalide wird. Ist aber eine Krankheit der Fall für eine lebenslange Beeinträchtigung, hilft eine Unfallversicherung nichts. Deshalb kann die Unfallversicherung immer nur eine Ergänzung zu einem umfassenden Invaliditätsschutz sein.
Vorsicht bei Paketangeboten
Neben der klassischen Kinderinvaliditätsversicherung gibt es Invaliditätsschutz auch im Paket mit anderen Vorsorgeangeboten. So werden z. B. Pakete geschnürt, die die Invaliditätsversicherung mit einer Altersvorsorge koppeln oder aber die Möglichkeit bieten, die Police später zur Berufsunfähigkeitsversicherung auszubauen. Bei solchen Verträgen laufen Eltern immer Gefahr, das eigentliche Ziel – den Schutz gegen Kinderinvalidität – aus den Augen zu verlieren und einen Vertrag abzuschließen, der auf Dauer zu teuer wird und zu viel Versicherungs-Ballast birgt. Die Folge in vielen Fällen: Irgendwann wird die Police gekündigt, der Invaliditätsschutz geht verloren. Deshalb lieber zu Policen greifen, die „nur" das Risiko einer Kinderinvalidität absichern und andere Risiken separat absichern.
Spezialschutz statt Kinderinvaliditätsversicherung?
Alternativ zu einer Kinderinvaliditätsversicherung bekommen Eltern oft eine Grundfähigkeitsversicherung angeboten. Kinder ab 6 Jahren können damit für den Fall abgesichert werden, dass durch einen Unfall oder eine Krankheit elementare Fähigkeiten - wie z. B. Hören, Sehen, Gehen - verloren gehen. Die beschriebenen Fähigkeiten müssen mindestens für 12 Monate beeinträchtigt sein, alternativ wird gezahlt, wenn Ihrem versicherten Kind in der Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III zuerkannt wird. Solche Policen bieten weniger Schutz als die weiter gefassten Invaliditätsversicherungen, bei denen egal ist, woher die Invalidität kommt – eine Rente können Sie Ihren Kindern so natürlich dennoch sichern. Im Zweifelsfall gilt aber auch hier: Klassischer Invaliditätsschutz ist die bessere Lösung.