Ämter-Checkliste
Wenn ein Baby geboren wird, kommen auf die Eltern einige Formalitäten und Ämtergänge zu: Geburtsurkunden, Kindergeld, Elterngeld und vieles mehr. Mit unserer Ämter-Checkliste behaltet Ihr den Überblick.
Was | Wo | Wann | Benötigte Unterlagen |
Geburtsurkunde | Standesamt des Geburtsortes | Innerhalb einer Woche nach der Geburt | - Geburtsbescheinigung der Klinik
Nicht verheiratet: |
Elterngeld | Elterngeldstelle. Die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie. | Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Babys (das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend bezahlt). | - Von beiden Elternteilen unterschriebender Antrag auf Elterngeld (Ausnahme, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat) - Geburtsurkunde des Kindes im Original - Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung - Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung - Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen |
Kindergeld | Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts | Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes | - Antragsvordruck (erhältlich bei der Familienkasse) |
Kranken- versicherung | Bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist. | So schnell wie möglich nach der Geburt | Zunächst die Krankenkasse telefonisch informieren, sie schickt dann ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis. Für das Kind erhalten Sie nach etwa zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte |
Einwohner- meldeamt Kind anmelden Evt. Kinderreisepass beantragen | Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern | So früh wie möglich nach der Geburt | - Personalausweis oder Pass - Geburtsurkunde des Kindes - evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung - Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt und bei nur einem Erziehungsberechtigten ein Sorgerechtsnachweis |
Finanzamt
| Infos des Bundesministerium der Finanzen | automatisch | Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012 werden Daten wie die Geburt eines Kindes automatisch an das Finanzamt übermittelt. |
Elternzeit | Arbeitgeber | Spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit. | Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten. |
Vaterschaft anerkennen | Standesamt oder Jugendamt | Vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig) | - Ausweise - Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern - Geburtsurkunde des Babys |