Kindergeld
Wie hoch ist das Kindergeld, wem steht es zu und wie erfolgen Auszahlung und Antragstellung? Auf urbia.de erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Kindergeld wissen müssen.
Wer bekommt Kindergeld?
Kinder bereichern das Leben ungemein. Durch ihre Augen sehen wir die Welt in einem neuen Licht und die Erfahrung, täglich an ihrer Entwicklung teilzuhaben, ist einfach unbezahlbar. Doch Kinder kosten auch viel Geld. Laut Statistischem Bundesamt geben Eltern für ein Kind bis zu dessen 18. Geburtstag durchschnittlich 126.000 Euro aus. Um Eltern finanziell zu entlasten, unterstützt der Staat Familien mit dem einkommensunabhängigen Kindergeld.
Kindergeld bekommen Eltern in Deutschland für ein Kind von dessen Geburt an bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres und unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus. Das Geld wird pro Kind an den Elternteil gezahlt, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Leben die Paare zusammen, können sie selbst entscheiden, an wen die Auszahlung erfolgen soll. Leben sie getrennt, wird das Kindergeld bei der Berechnung der Unterhaltungszahlung berücksichtigt. Auch Ausländer/innen haben einen Anspruch auf Kindergeld, sofern sie in Deutschland wohnen oder arbeiten und Staatsangehörige eines EU-Staates, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Staatsangehörige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Kosovos, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens sowie der Türkei sind aufgrund der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen ebenfalls berechtigt, Kindergeld zu beziehen, wenn sie in Deutschland einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Voraussetzung dafür ist eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.
Wie viel Kindergeld gibt es?
Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Das soll besonders Familien mit vielen Kindern zugutekommen. Schließlich steigen mit jedem weiteren Kind die Fixkosten. Schulsachen, aber vor allem auch Kleidung und Nahrung kosten viel Geld, während zumindest ein Elternteil oftmals nicht mehr voll arbeiten kann. Aktuell beträgt das Kindergeld:
- für das erste und zweite Kind 194 Euro monatlich
- für das dritte Kind 200 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 225 Euro
Laut Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend wurde 2013 für rund 18 Millionen Kinder in Deutschland Kindergeld gezahlt. 87 Prozent der Eltern bezeichnen das Kindergeld als besonders hilfreich, da es, je nach Familientyp, zwischen sechs und 22 Prozent des Haushaltseinkommens ausmacht. Eltern mit einem hohen Einkommen können sich außerdem über die Freibeträge für Kinder freuen – bis zu 7. 620 Euro können zusammen veranlagt werden. Während ihrer Ausbildungsphase profitieren volljährige Kinder schließlich persönlich vom Kindergeld. Wird die Bankverbindung bei der Familienkasse hinterlegt, überweist diese das Geld direkt an das volljährige Kind.
Unter welchen Voraussetzungen wird das Kindergeld gezahlt?
Grundsätzlich besteht für alle Kinder von der Geburt bis zur Volljährigkeit Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus wird es unter folgenden Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt:
- Das volljährige Kind befindet sich in der Berufs- oder Schulausbildung, die der Vorbereitung auf das Berufsziel dient.
- Das Kind will eine Berufsausbildung aufnehmen, findet trotz ernsthafter Bemühungen jedoch keinen Ausbildungsplatz.
- In der Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn der Berufsausbildung.
- Während eines berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienstes wie etwa einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstes oder während des Bundesfreiwilligendienstes.
- Volljährige Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber arbeitssuchend gemeldet sind, haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
- Unabhängig von den oben erläuterten Voraussetzungen, kann für ein Kind mit Behinderung über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezogen werden, sofern es nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
Diese Voraussetzungen gelten für volljährige Kinder, die keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen. Das bedeutet, wenn sie nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden in der Woche arbeiten – Ausbildungsmaßnahmen ausgenommen – und dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Dabei wird das Jahreseinkommen zur Berechnungsgrundlage, so dass die Beschäftigung vorübergehend, maximal 2 Monate, auch in Vollzeit erfolgen kann, und hiermit die durchschnittliche Arbeitszeit über das Jahr verteilt nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beträgt. Während des freiwilligen Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Verheiratete Kinder oder Kinder mit eigenen Kindern können wiederum nur unter bestimmten Voraussetzungen selbst Kindergeld beziehen.
Kindergeld: Auszahlung und Antragstellung
Ein Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Zuständig ist in der Regel die Familienkasse in Ihrem Wohnbezirk. Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes wenden sich direkt an ihren Arbeitgeber. Für die Antragstellung werden die dafür vorgesehenen Vordrucke – Hauptantrag und Formular „Anlage Kind” für jedes einzelne Kind – verwendet. Diese können ausgefüllt und unterschrieben per Post zugesendet oder auch persönlich abgegeben werden. Der Antrag kann bereits vor der Geburt des Kindes eingereicht werden, allerdings ist er erst dann wirksam, wenn die Geburtsurkunde nachgereicht wird. Nicht nur die berechtigten Eltern haben das Recht, einen Kindergeldantrag zu stellen, auch wer anstelle der Eltern Unterhalt für das Kind bezahlt, ist berechtigt.
Für das durch die Familienkasse gezahlte Kindergeld ist die Auszahlung jedes Jahr aufs Neue terminlich strikt festgelegt. Wann die Auszahlung im Laufe des jeweiligen Monats erfolgt, richtet sich nach Ihrer Kindergeldnummer, die Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auf dem Schreiben der Familienkasse finden. Ausschlaggebend ist die Endziffer der Nummer, die von 0 bis 9 reicht. Die Überweisungen für die Kindergeldnummern mit den Endziffern 0 und 1 finden am Monatsanfang statt, die mit den Endziffern 8 und 9 am Monatsende und für die Nummern dazwischen im Laufe des Monats. Die genauen Daten können Sie dem aktuellen Überweisungsplan für das Kindergeld entnehmen.
Das Kindergeld ist jedoch nicht das einzige Geld, das Eltern zusteht. urbia hat an entsprechender Stelle die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Familien mit Kindern zusammengefast.