Trennungskinder erhalten mehr Geld
Zum 1. August 2015 bekommen Kinder von getrennt lebenden Eltern mehr Unterhalt. Das ist seit 2010 die erste Erhöhung. Grundsätzlich sind die Beträge in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt, die jetzt vom Oberlandesgericht Düsseldorf geändert wurde.
Grundlage der Veränderungen ist das im Juli 2015 verkündete Gesetz zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt damit von bisher 4.368€ um 144€ auf 4.512€. Als Unterhalt bekommen Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres monatlich jetzt mindestens 328€ (bisher 317€), vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 376€ (bisher 364€), Kinder ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit 440€ (bisher 426€). Der Unterhalt volljähriger Kinder steigt von 488€ auf monatlich mindestens 504€.
Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um jeweils 4€ erhöht und zwar von monatlich 184€ auf 188€ für ein erstes und zweites Kind, von 190€ auf 194€ für ein drittes Kind und von 215€ auf 219€ für das vierte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Für das Jahr 2015 ist aber zu beachten, dass nicht von den erhöhten, sondern von den bisherigen Kindergeldbeträgen auszugehen ist.
Die Bedarfsätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich voraussichtlich zum 1. Januar 2016 weiter erhöhen, da der steuerliche Kinderfreibetrag zu diesem Zeitpunkt von 4.512€ auf 4.608 € steigen wird. Die Tabelle wird daher zum 1. Januar 2016 erneut geändert werden. Voraussichtlich wird dann auch der Bedarf für Studenten, der derzeit bei 670€ liegt erhöht werden. (nb)
Hier geht es zur Düsseldorfer Tabelle.