Kinder und Jugendliche häufig betroffen

Internet-Abo-Fallen: Müssen Eltern zahlen?

Mindestens 20.000 Internetnutzer, häufig auch Kinder und Jugendliche, tappen jeden Monat in so genannte Abo-Fallen im Internet. Wie es dazu kommt und ob Eltern dann zahlen müssen, lesen Sie hier.

Autor: Petra Fleckenstein

Wie ein Zwölfjähriger in die Falle tappte

Jungs am Laptop panther J Rueger
Foto: © panthermedia, J. Rueger

Lukas* (12) wollte nur kurz ein Youtube-Video ansehen. Doch das Abspielen funktionierte nicht, und er bekam die Meldung, er benötige zunächst ein Update eines Programms, von dem er wusste, dass es überall kostenlos erhältlich ist. Er folgte dem nächstbesten Link, gab auf Aufforderung (falsche) Adressdaten und ein (falsches) Geburtsdatum ein und befolgte somit den Rat, seine Identität nicht leichtfertig preiszugeben. Nur seine Mail-Adresse gab er korrekt an.

Nur eine Woche später fand der Schüler eine erschreckende Mail in seinem Postfach. Ein Unternehmen namens Content Services Ltd. teilte ihm mit, er habe sich bei www.softwaresammler.de registriert und damit ein Abo mit zweijähriger Laufzeit abgeschlossen. Kosten pro Jahr: 96 EUR, zahlbar im Voraus. Besonders erschrak der Schüler über die folgende Passage: "Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor." Aus Angst, hier eine große Dummheit begangen zu haben, schwieg er zunächst, bis er neun Tage später eine Mahnung in bereits viel schärferem Ton erhielt.

"Letztmalig" wurde er aufgefordert, den nun auf 99 EUR angewachsenen Betrag zu bezahlen. Würde weiterhin keine Zahlung erfolgen, ginge die Sache an einen Rechtsanwalt. Besonders einschüchternd wirkte auf den Zwölfjährigen ein Abschnitt mit der Behauptung, softwaresammler.de kenne seine IP-Adresse und könne daher auch seine Postadresse ermitteln. Schließlich folgte gar noch eine Drohung mit gerichtlichen Schritten.

Lukas tat nun das einzig Richtige. Obwohl er sich schuldig fühlte und befürchtete, einen großen Fehler gemacht zu haben, gestand er seinen Eltern, was ihm passiert war.

Kostenhinweis übersehen - was tun?

Schon nach kurzer Web-Recherche wussten seine Eltern Bescheid: Lukas war in eine von zahlreichen Kostenfallen im Internet getappt, die so perfide ausgelegt sind, dass nach Schätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands monatlich mindestens 20.000 - 22.000 Menschen in ihre Fänge geraten.

Ob Hausaufgabenhilfen, Infos für Pferdeliebhaber, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in die Falle. Die meisten rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt - und übersehen den unauffällig angebrachten Kostenhinweis. Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst.

Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, sei, so Verbands-Vorstand Gerd Billen, erfahrungsgemäß äußerst gering. „Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“, so Billen.

*Name von der Redaktion geändert

Falsche Alters-Angabe: Betrug?

Auch Martin Madej, Jurist beim vzbv, kann Eltern von Kindern und Jugendlichen, die in eine Kostenfalle getappt sind, beruhigen. Da Minderjährige wie Lukas nur beschränkt geschäftsfähig seien, dürften die meisten Rechtsgeschäfte ohnehin nicht ohne die Einwilligung der Eltern geschlossen werden und seien daher - so lange diese Einwilligung nicht erfolgt ist - "schwebend unwirksam". Lukas habe sich außerdem durchaus korrekt verhalten, als er - außer seiner Email-Adresse - seine persönlichen Daten im Internet nicht preisgab. Dem einschlägig bekannten Unternehmen Content Service Ltd., das neben softwaresammler.de auch opendownload.de betreibt, wurde bereits vom Landgericht Mannheim untersagt, Minderjährigen mit Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, falls diese bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben (Urteil des LG Mannheim vom 12.5.09, Az. 2 O 268/08). Eine solche Drohung sei zur Durchsetzung gar nicht bestehender Ansprüche unzulässig, so die Richter. Auch der Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts, wie ihn das Unternehmen mit der Anmeldung praktiziere, sei unzulässig.

Auch die in der Rechnung enthaltene Drohung, über die IP-Adresse die Identität des Anmelders zu ermitteln, hält Martin Madej für äußerst zweifelhaft: "Die Vorratsdatenspeicherung erfolgt in erster Linie zur Wahrung des öffentlichen Rechts. Internet-Provider dürfen also IP-Adressen bei zivilrechtlichen Anliegen keineswegs preisgeben. Dies ist nur bei schweren kriminellen Tatbeständen auf Antrag eines Staatsanwalts möglich. Und die liegen hier nicht vor."

Eltern, deren Kinder in eine vergleichbare Internet-Kostenfalle geraten sind, rät er im urbia-Gespräch, die Schreiben der Firma zwar aufzubewahren, aber am besten überhaupt nicht darauf zu reagieren. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffe, müsse innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprochen werden. Musterbriefe und Beratung gibt es bei den örtlichen Verbraucherzentralen.

Warum dürfen Kostenfallen-Betreiber weitermachen?

Kosten besser kenntlich machen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert seit längerer Zeit, dass Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, vom Nutzer vorher immer separat bestätigt werden müssten. So solle die rasante Ausbreitung von Kostenfallen gestoppt werden. Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat. „Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen“, so Vorstand Gerd Billen. Hier sei der Gesetzgeber gefragt.

„Dass ein Angebot Geld kostet, muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“, so Billen. In Frankreich ist dies bereits Gesetz, Kostenfallen seien dort daher kein Thema. In Deutschland liege der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte die Firma Content Services Limited. im April 2009 in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.

Trotz Erfolgen vor Gericht geht Hase und Igel-Spiel weiter

Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben. „Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“, fordert Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.

Software schützt vor Abzock-Seiten

Eine Hilfe für Internetnutzer bietet übrigens die von Computerbild entwickelte Software „Abzock-Schutz“. „Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen“, erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr. Herz der Software ist eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion ergänzt diese Sperrliste ständig weiter. Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.

Weiterführende Informationen

Wie gerät man in die Kostenfalle?: Ein Hintergrundpapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands, das den typischen Ablauf Schritt für Schritt erklärt.

Kostenfallen im Internet: Eine Übersicht über die Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu so genannten Kostenfallen im Internet.

Link zur "Software Abzockschutz"

www.computerbetrug.de: Hilfreiche Informationsplattform, u.a. zu Abofallen, mit Forum.