Individuelle Gesundheits-Leistungen für Frauen
Immer häufiger bieten Gynäkologen Untersuchungen an, die die Patientinnen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Mediziner verdienen an den individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) Milliarden. Der Nutzen für die Patientinnen ist in vielen Fällen fragwürdig. urbia stellt die häufigsten IGeL vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit solchen Angeboten.
Selbstzahler-Leistungen von der Pubertät bis zu den Wechseljahren
„Darf's etwas mehr sein?" – diese Frage kennen Sie nicht nur vom Metzger Ihres Vertrauens, sondern vielleicht auch von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. Denn angesichts sinkender Krankenkassenbudgets boomt der Markt für „Individuelle Gesundheitsleistungen", kurz IGeL, die Patienten selbst bezahlen müssen. Vitaminspritzen, reisemedizinische Beratung oder zusätzliche Krebsvorsorgeuntersuchungen – der IGeL-Katalog umfasst inzwischen mehr als 350 verschiedene Angebote. Tendenz steigend, denn jeder Arzt kann sich eigene Wahlleistungen ausdenken. Und da die Gesundheit unser höchstes Gut ist, finden diese reißenden Absatz: Mehr als 1,5 Milliarden Euro geben gesetzlich Versicherte nach Informationen des Verbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) inzwischen jährlich für IGeL-Leistungen aus. In manchen Praxen machen die Zusatzangebote bereits bis zu 20 Prozent des Gesamtgeschäfts aus. Bis vor kurzem wurden Verkaufstrainings für Ärzte sogar durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert; erst nach einer Fülle kritischer Medienberichte wurde diese Praxis eingestellt.
Therapeutischer Nutzen umstritten
Als besonders geschäftstüchtig gelten Frauenärzte: Beratung bei der Empfängnisverhütung, Ultraschall, Hormonstatus, zusätzliche Schwangerschafts-Checks, Osteoporose-Diagnostik – ihre Angebote decken von der Pubertät bis zu den Wechseljahren einen Großteil des weiblichen Lebens ab. Sind die teuren Selbstzahler-Leistungen nun sinnvolle ergänzende Gesundheitsvorsorge, oder dienen sie vor allem dem Zweck, die Honorare der Ärzte aufzustocken? Viele Gesundheitsexperten halten die meisten IGeL-Leistungen für überflüssig. Selbst unter Ärzten ist der therapeutische Nutzen mancher Angebote umstritten.
„Grundsätzlich übernehmen wir die Kosten für alle Leistungen, die medizinisch notwendig, sinnvoll und wirtschaftlich sind. Wellness-Behandlungen oder Checks und Therapien, deren Nutzen nicht sicher nachgewiesen ist, können wir der Solidargemeinschaft hingegen nicht aufbürden", argumentieren die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings würden solche Leistungen immer wieder überprüft, sodass aus einer IGeL-Leistung durchaus eine Kassenleistung werden kann.
Die wichtigsten IGeL-Leistungen für Frauen
Ob eine IGeL-Leistung, die Ihr Arzt Ihnen anbietet, sinnvoll ist, müssen Sie individuell für sich abwägen. Für medizinische Laien ist das eine schwierige Aufgabe. Zumal mehr Untersuchungen nicht automatisch mehr Sicherheit geben, sondern die Verunsicherung häufig sogar noch vergrößern. Mit dem IGeL-Monitor hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) deshalb ein Angebot zur Orientierung geschaffen. Der Monitor bewertet Nutzen und Risiken einzelner Leistungen und macht die Hintergründe transparent. Auch verschiedene Ärzte- und Verbraucherorganisationen bieten Informationen zum Thema. Als ersten Überblick stellen wir Ihnen hier die wichtigsten IGeL-Angebote und Expertenbewertungen rund um Vorsorge, Schwangerschaft und Wechseljahre vor.
Zusätzliche Vorsorge-Checks
Etwa 45.000 Frauen erkranken jährlich in Deutschland an Brustkrebs, circa 12.000 an Gebärmutterkrebs und 8.000 an Eierstockkrebs – gute Gründe, die Krebsvorsorge ernst zu nehmen. Das Präventionsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen umfasst die Tastuntersuchung des Beckens, der Brust und der Achselhöhlen, den Zellabstrich am Muttermund (Pap-Test) sowie Mammographien für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Viele Frauenärzte halten das für unzureichend und empfehlen zusätzliche Untersuchungen.
- Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke
Durch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sollen Gebärmutter- und Eierstockkrebs frühzeitig entdeckt werden.
Kosten: 25 bis 70 Euro
Der IGeL-Monitor hält die Ultraschalluntersuchung eher für schädlich denn für nützlich: „Mit der Untersuchung sterben gleich viele Frauen an Eierstockkrebs wie ohne." Zudem würden Frauen durch Fehlalarme häufig unnötig beunruhigt und gelegentlich würden sogar eigentlich gesunde Eierstöcke entfernt. - Mammographie
Zusätzliche Mammographien oder Ultraschallaufnahmen der Brust sollen Tumore bereits in einem sehr frühen Stadium erkennen.
Kosten: Mammographie: ca. 60 bis 110 Euro; Ultraschall: 35 bis 70 Euro
Jede Mammographie bringt eine Strahlenbelastung mit sich. Außerdem sind die Röntgenaufnahmen jüngerer Frauen schwierig zu beurteilen, weil ihr Drüsengewebe dichter ist. Der Unsicherheitsfaktor ist also hoch. Ultraschalluntersuchungen könnten hier eine Alternative sein, sie gelten aber auch als relativ ungenau. - HPV-Abstrich und Dünnschichtzytologie
HPV steht für Humane Papilloviren, die als Verursacher von Gebärmutterhalskrebs gelten. Mit dem Test können die Viren nachgewiesen werden; auch die Dünnschichtzytologie soll ein Zervixkarzinom bereits im Frühstadium aufspüren.
Kosten: 50 bis 80 Euro
Nach Meinung von Experten der Stiftung Warentest und des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des höchsten Gremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, bieten beide Tests nicht mehr Nutzen als der Pap-Abstrich. Allerdings ist die Dünnschichtzytologie mittlerweile in vielen Ländern Standard bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
IGeL für Schwangere
Ist mit meinem Kind alles in Ordnung? Entwickelt es sich richtig? Wie kann ich gefährliche Infektionen vermeiden? Werdende Mütter wollen auf Nummer Sicher gehen. Vielleicht werden Schwangeren deshalb besonders viele IGeL-Angebote unterbreitet. Einige bieten nur eine trügerische Sicherheit. Andere wie der Rötel-Test oder das Diabetes-Screening sind mittlerweile Kassenleistungen.
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft gehören zur gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge. Wer mehr vom Baby sehen möchte, womöglich noch in 3-D oder gar als Bewegtbild, muss das extra bezahlen.
Kosten: je nach Darstellung 25 bis 200 Euro
Experten halten diese Untersuchungen nur dann für sinnvoll, wenn Unregelmäßigkeiten auftreten. Und in diesem Fall zahlt die Krankenkasse. Andererseits fühlen sich viele Frauen sicherer, wenn sie ihr Baby schon vor der Geburt öfters sehen. - Nackenfaltenuntersuchung
Zwischen der 11. und der 14. Schwangerschaftswoche wird die Nackenfalte des Ungeborenen mit Ultraschall gemessen; außerdem wird das Blut der Mutter auf eine eventuelle Trisomie 21 untersucht.
Kosten: ab ca. 30 Euro
Dieser Test liefert nur eine Aussage über die statistische Wahrscheinlichkeit einer Trisomie 21; eine sichere individuelle Diagnose ist nur über eine Fruchtwasser-Untersuchung möglich. - Triple-Test
Eine Blutuntersuchung in der 16. bis 20. Woche soll ermitteln, ob die Gefahr besteht, dass das Kind mit Down-Syndrom oder einem offenen Rücken zur Welt kommt.
Kosten: 45 bis 80 Euro; bei Frauen über 35 Jahren zahlt die Krankenkasse.
Der Test gilt als relativ ungenau (in einem Viertel aller Fälle wird die Trisomie 21 nicht erkannt). Damit hilft er lediglich, das Risiko einzuschätzen. Ohne eine zusätzliche Fruchtwasseruntersuchung bietet er keine individuelle Sicherheit. - Toxoplasmose-Test
Eine Erstinfektion mit Toxoplasmose-Erregern birgt hohe Risiken für das Ungeborene. Der Test ermittelt, ob die werdende Mutter Antikörper gegen den Erreger im Blut hat.
Kosten: 15 bis 20 Euro; Bei Verdacht auf eine akute Infektion trägt die Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung und die medikamentöse Behandlung.
Laut IGeL-Monitor ist der Nutzen des Tests umstritten. Da Toxoplasmose vor allem durch rohes Fleisch und Katzenkot übertragen wird, schützen sich werdende Mütter am besten durch besonders gründliche Hygiene. - Streptokokken-Test
Streptokokken-Bakterien in der Vaginalschleimhaut der Mutter können bei der Geburt schwere Infekte beim Baby auslösen (zum Beispiel Lungen- oder Hirnhautentzündung). Werden solche Bakterien nachgewiesen, wird die Mutter mit Antibiotika behandelt.
Kosten: 20 bis 40 Euro
Ein sinnvoller Check, da hier die Möglichkeit einer wirksamen Behandlung besteht. - Antikörper-Tests (Ringelröteln, Windpocken, Zytomegalie)
Eine Infektion mit diesen Viren in der Schwangerschaft kann für das Ungeborene gefährlich werden. Die Tests weisen Antikörper im Blut der werdenden Mutter nach.
Kosten: 15-30 Euro
Bei allen drei Viruserkrankungen ist das Ansteckungsrisiko gering, außerdem sind die Therapiemöglichkeiten im Falle einer Infektion begrenzt. Daher bringen diese Tests nach Ansicht von Experten wenig.
Wahlleistungen in den Wechseljahren
Wenn der Körper sich nach der fruchtbaren Lebensphase hormonell umstellt, kann dies zwar einige Beschwerden mit sich bringen, dennoch ist die Menopause keine Krankheit. Gleichwohl haben Gynäkologen auch hier Angebote für Selbstzahlerinnen.
- Hormonstatus
Analyse des Hormonstatus zur Behandlung von Wechseljahresbeschwerden.
Kosten: pro untersuchtem Hormon 15 bis 25 Euro
Für die Behandlung von Wechseljahresbeschwerden ist der Hormonstatus unerheblich. Daher bringt diese Untersuchung bei Frauen in der Menopause nichts, zumal Hormonbehandlungen mit erheblichen Risiken behaftet sind. Sinnvoll ist der Check allerdings, wenn die Periode lange vor der Menopause ausbleibt. - Knochendichtemessung
Mittels Röntgen- oder Ultraschalldiagnostik wird die Gefahr einer Osteoporose ermittelt.
Kosten: 20-40 Euro
Taugliche Therapien gibt es nur für eine deutlich ausgeprägte Osteoporose. Deshalb ist eine Knochendichtemessung auch erst dann sinnvoll, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass schon ein ausgeprägter Knochenschwund vorliegt. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Röntgenuntersuchung. Andere Methoden gelten als unsicher.
Wo bleibt das Vertrauen zwischen Arzt und Patientin?
Ob eine IGeL-Leistung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von ganz individuellen Faktoren ab, beispielsweise von ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und Ihrem Geldbeutel, von eigenen Erkrankungen oder Krankheitsfällen in der Familie – und nicht zuletzt vom Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Auch dies ist ein sensibler Punkt, wenn IGeL-Leistungen zur Sprache kommen. „Wenn der Arzt zum Verkäufer und der Patient zum Kunden wird, droht das Vertrauensverhältnis zerstört zu werden", kritisiert Sabine Strüder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Denn medizinische Laien können kaufmännisch geschulten Ärzten nicht auf Augenhöhe begegnen." Tatsächlich fühlen sich viele Frauen genötigt, die mitunter massiv beworbenen IGeL-Offerten anzunehmen.
Tipps für den Umgang mit IGeL-Angeboten
„Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen", raten Verbraucherschützer. Auch die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfehlen, sich erst einmal gründlich zu informieren, ob das Angebot sinnvoll ist.
- Nehmen Sie sich Zeit. IGeL-Leistungen sind in der Regel Angebote für Gesunde. Deshalb besteht kein Grund, eine Untersuchung oder Behandlung sofort durchführen zu lassen. Bestehen Sie auf ausreichender Bedenkzeit.
- In manchen Praxen werden Selbstzahlerleistungen von den Sprechstundenhilfen angeboten. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Verlangen Sie eine ausführliche Beratung. Der Arzt muss Ihnen den Sinn und Zweck genau darlegen und erklären, worin genau der Nutzen für Sie persönlich liegt. Fragen Sie auch, wie aussagekräftig die Untersuchung ist, ob eventuell weitere Checks nötig sind, weshalb die Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird und was genau der Vorteil gegenüber einer ähnlichen Kassenleistung sein soll.
- Informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse und/oder holen Sie eine Zweitmeinung ein, beispielsweise bei einer Patienten- oder Verbraucherorganisation oder bei einem anderen Arzt.
- Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Leistungen massiv beworben werden oder Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. Denken Sie daran: Sie haben das Recht, Selbstzahlerleistungen abzulehnen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile erwachsen.
- Wenn Sie sich für eine IGeL-Leistung entscheiden, erkundigen Sie sich ruhig auch bei anderen Ärzten nach den Kosten. Die Preise können sehr weit auseinander liegen.
- Bestehen Sie grundsätzlich auf einem Kostenvoranschlag und verweigern sie Vorauszahlungen oder Barzahlungen ohne Vertrag und Rechnung. Der Arzt ist verpflichtet, einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen, in dem alle Einzelleistungen und Kosten aufgeführt sind. Außerdem sollte drinstehen, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
- Die Ausgaben für IGeL-Leistungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen – allerdings nur, wenn ein Behandlungsvertrag vorliegt.
- Wenn Sie nur wegen einer IGeL-Leistung zum Arzt gehen, brauchen Sie keine Praxisgebühr zu bezahlen.
Zum Weiterlesen
- Andrea und Justin Westhoff: Ihre Rechte als Kassenpatient: Wie Sie auch als gesetzlich Versicherter von Ärzte und Kassen bekommen, was Ihnen zusteht. Stern-Ratgeber, Linde Verlag, 9,90 Euro.
Weiterführende Links
- www.aezq.de – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Die gemeinsame Einrichtung der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bietet Informationen zu Gesundheitsfragen und ärztlichen Leistungen, u.a. die Broschüre „Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen"; Download unter http://www.aezq.de/mdb/edocs/pdf/info/igel-checkliste-barrierefrei.pdf
- www.akf-info.de – Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. bietet Informationen und Broschüren zu Wahlleistungen für Frauen.
- www.gesundheitsinformation.de – Unabhängige, evidenzbasierte Patienteninformationen des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQwiG)
- www.igel-monitor.de – Internetportal des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) mit Bewertung einzelner IGeL-Leistungen. Der MDS hat auch eine Broschüre mit grundlegenden Informationen zu IGeL-Leistungen herausgebracht; Download unter http://www.mds-ev.de/media/pdf/Grundlegende_Informationen_12-2008.pdf
- www.test.de – Informationen der Stiftung Warentest zu IGeL-Leistungen